Rechtsprechung
| BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Heilung des Mangels einer fristgerechten hinreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde durch eine verspätete Vorlage der angegriffenen Entscheidungen; Voraussetzungen einer späteren Ergänzung des Beschwerdevorbringens; Begründung eines Antrags auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 12.06.2006 - 5 KLs 32 Js 26355/05
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97
Verfassungsbeschwerde - Zahnarzt - Honorar - Punktwertdegression - …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - die Schilderung des Beschwerdeführers keine verlässliche Prüfung des Beschwerdesachverhalts zulässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).Eine verspätete Vorlage der angegriffenen Entscheidungen ist nicht in der Lage, den Mangel einer fristgerechten hinreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde zu heilen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).
- BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - die Schilderung des Beschwerdeführers keine verlässliche Prüfung des Beschwerdesachverhalts zulässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).Eine verspätete Vorlage der angegriffenen Entscheidungen ist nicht in der Lage, den Mangel einer fristgerechten hinreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde zu heilen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 212 ).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 212 ). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - die Schilderung des Beschwerdeführers keine verlässliche Prüfung des Beschwerdesachverhalts zulässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Zwar ist eine spätere Ergänzung der Beschwerdebegründung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 81, 208 ). - BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
Ärztliche Pflichtaltersversorgung
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Voraussetzung ist aber stets, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorlag (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 84, 212 ). - BVerfG, 05.07.2004 - 2 BvR 225/00
Verschulden eines ausländischen Asylbewerbers an der Versäumung von Rechtsmitteln
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Legt ein Beschwerdeführer nicht substantiiert dar, weshalb er tatsächlich gehindert war, seinen Rechtsanwalt aus der Justizvollzugsanstalt zu erreichen, kommt eine Wiedereinsetzung regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2004 - 2 BvR 225/00 -, juris). - BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung; Feststellung der …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2007 - 1 StR 18/07 -,. - BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
- VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs
Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3;… vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5;… VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7;… vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
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