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| BVerfG, 27.01.1983 - 2 BvR 92/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 06.09.2004 - 2 BvR 1280/04
Verfassungsmäßigkeit einer Verfahrenseinstellung im jugendgerichtlichen Verfahren
Dass das Amtsgericht die Verfahrenseinstellung gemäß § 47 Abs. 2 JGG ohne Zustimmung des Beschwerdeführers beschlossen hat, ist von Verfassungs wegen nicht zu bestanden (vgl. den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -).Auch die in § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG vorgesehene Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses unterliegt nach dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1983 (- 2 BvR 92/83 -) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung, …
Danach ist die Einstellung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO trotz des Wortlauts des § 47 Abs. 2 Satz 3 JGG mit der Beschwerde anfechtbar, soweit geltend gemacht wird, dass die prozessualen Voraussetzungen der Einstellung nicht vorgelegen haben (LG Krefeld, NJW 1976, 815;… Eisenberg, JGG, 15. Aufl. 2012, § 47 Rn. 26; angedeutet auch in BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 2 BvR 92/83 -, juris Rn. 2; zu § 153 Abs. 2 StPO vgl. BGH, NJW 2002, 2401; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 144;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 153 Rn. 34, jeweils m. w. N.), etwa weil eine erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (…BGH, a. a. O.;… Meyer-Goßner, a. a. O., m. w. N.).
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