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| BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95, 2 BvR 983/95 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 2 BvR 982/95, 2 BvR 983/95 (https://dejure.org/1995,5673)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Auslieferung bei Herausgabe eines Kindes an einen sorgeberechtigten Elternteil auf der Grundlage familiärer Rechtsbeziehungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16 Abs. 2; HKiEntÜ Art. 13
Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 18.01.1995 - 5 UF 266/94
- BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95
- BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95, 2 BvR 983/95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
Auszug aus BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95
Die Herausgabe eines Kindes an einen sorgeberechtigten Elternteil auf der Grundlage familiärer Rechtsbeziehungen ist weder selbst eine Auslieferung noch kommt sie einer solchen gleich; sie stellt nicht, was für die Auslieferung kennzeichnend ist, eine Verbringung in die "Hoheitsgewalt" eines anderen Staates auf dessen Ersuchen dar (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 [BVerfG 20.10.1959 - 1 BvR 125/59]; 29, 183 <192 f. [BVerfG 07.10.1970 - 1 BvR 622/70]>; 50, 244 ). - BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Abgelehnte Auslieferung
Auszug aus BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95
Die Herausgabe eines Kindes an einen sorgeberechtigten Elternteil auf der Grundlage familiärer Rechtsbeziehungen ist weder selbst eine Auslieferung noch kommt sie einer solchen gleich; sie stellt nicht, was für die Auslieferung kennzeichnend ist, eine Verbringung in die "Hoheitsgewalt" eines anderen Staates auf dessen Ersuchen dar (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 [BVerfG 20.10.1959 - 1 BvR 125/59]; 29, 183 <192 f. [BVerfG 07.10.1970 - 1 BvR 622/70]>; 50, 244 ). - BVerfG, 17.03.1995 - 1 BvR 323/95
Rückführung eines Kindes in die USA
Auszug aus BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95
Der Verfahrensablauf ergibt sich aus dem Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1995, Az. 1 BvR 323/95 und 1 BvR 610/95, auf den insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. - BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59
Durchlieferung
Auszug aus BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95
Die Herausgabe eines Kindes an einen sorgeberechtigten Elternteil auf der Grundlage familiärer Rechtsbeziehungen ist weder selbst eine Auslieferung noch kommt sie einer solchen gleich; sie stellt nicht, was für die Auslieferung kennzeichnend ist, eine Verbringung in die "Hoheitsgewalt" eines anderen Staates auf dessen Ersuchen dar (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 [BVerfG 20.10.1959 - 1 BvR 125/59]; 29, 183 <192 f. [BVerfG 07.10.1970 - 1 BvR 622/70]>; 50, 244 ).
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auch ein Vergleich mit der Rechtsprechung der Gerichte anderer Vertragsparteien bestätigt, daß das Haager Kindesentführungsübereinkommen am Kindeswohl ausgerichtet ist (vgl. die Stellungnahme des Ständigen Büros der Haager Konferenz über internationales Privatrecht zum Verfahren 2 BvR 982/95, ILM 35 , 529 ). - BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98
Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des …
Rn. 7 c) Seit dem Verfahren 2 BvR 982/95 (vorher 1 BvR 323/95) besteht Einigkeit zwischen den betroffenen Dezernaten, daß Verfahren nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung in die Zuständigkeit des Dezernats von Herrn Bundesverfassungsrichter Kirchhof fallen, weil die Auslegung von Völkerrecht eine erhebliche Rolle spielt.
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