Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.12.2001 - 2 C 01.1882 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 01.09.2009 - M 8 K 09.2030 Steht hingegen öffentlich-rechtliches Nachbarrecht inmitten, wird eine Berührung rechtlicher Interessen des Nachbarn anzunehmen sein (vgl. BayVGH v. 3.12.2001 Az.: 2 C 01.1882 - Juris, zu einer Nutzungsuntersagung).
Es ist dabei nicht zu erkennen, dass darüber hinaus die Beteiligung der Nachbarn im Anfechtungsprozess des Betroffenen gegen die von der Bauaufsichtsbehörde erlassene bauaufsichtliche Maßnahme von solchem Gewicht wäre, dass die damit verbundene prozessuale Erschwernis in Kauf genommen werden müsste (vgl. BayVGH v. 3.12.2001 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.12.2008 - 8 S 2395/08
Beiladung des Nachbarn im Verpflichtungsprozess auf Erteilung einer …
Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer einfachen Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO liegen dagegen vor, da bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung rechtliche Interessen der Grundstücksnachbarn berührt werden können; denn die Bebauung und die Nutzung eines Grundstücks können sich auf die Nachbargrundstücke auswirken (BayVGH, Beschluss vom 3.12.2001 - 2 C 01.1882 - juris). - VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19
Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde
Denn die Bebauung und die Nutzung eines Grundstücks können sich dergestalt auf die Nachbargrundstücke auswirken, dass sie gegen nachbarschützende Bestimmungen verstoßen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 03. Dezember 2001 - 2 C 01.1882 -, juris und Beschluss vom 18. August 2015 - 15 C 15.1263 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 3 TG 2196/07 -, NVwZ-RR 2008, 141;… Koehl, JuS 2016, 133, 134, Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 65 Rn. 106).
- VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren
Denn die Bauaufsichtsbehörde ist im Rahmen bauaufsichtlichen Einschreitens auch gehalten, die Belange der Nachbarschaft zu ermitteln und in ihre Entscheidung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2001 - 2 C 01.1882 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033
Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn; …
Unabhängig hiervon bleibt es dem Beschwerdeführer unbenommen, dem Beklagten neue Erkenntnisse mitzuteilen, die dieser gegebenenfalls bei Sachdienlichkeit ins Verfahren einbringen kann (BayVGH vom 5.1.2012 Az. 1 C 11.2006; vom 3.12.2001 Az. 2 C 01.1882 RdNr. 5). - VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Anfechtung einer Nutzungsuntersagung
Darüber hinaus bleibt es der Wohnungseigentümergemeinschaft unbenommen, gegebenenfalls neue Erkenntnisse der Beklagten mitzuteilen, die diese, falls sie es für sachdienlich hält, in das gerichtliche Verfahren einführen kann (vgl. BayVGH vom 3.12.2001 Az. 2 C 01.1882 ). - VG Augsburg, 25.07.2019 - Au 4 K 19.406
Ablehnung des Beiladungsgesuchs eines Nachbarn bei Klage auf Erteilung einer …
Auch in der Rechtsprechung ist es mehrfach in Rechtsstreitigkeiten auf Erteilung einer Baugenehmigung für ermessensgerecht gehalten worden, Beiladungsanträgen eines Grundstücksnachbarn nicht zu entsprechen (BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263; B.v. 3.12.2001 - 2 C 01.1882; beide juris).
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