Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1964 - II C 102.61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 18.12.1979 - 6 B 117.79
Privatrechtliches Arbeitsverhältnis in § 10 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz …
Im übrigen ist es durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der gleichlautenden, vor dem Inkrafttreten des Beamtenversorgungsgesetzes geltenden Regelung des § 115 Abs. 1 BBG geklärt, daß als "privatrechtliches Arbeitsverhältnis" solche im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verbrachte Zeiten anzusehen sind, die in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis abgeleistet wurden, so daß Beschäftigungszeiten in einem Volontär-, Lehr- oder auch Praktikantenverhältnis bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG 2 C 154.59 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 8], vom 9. November 1962 - BVerwG 6 C 5.61 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 5], vom 27. Februar 1964 - BVerwG 2 C 102.61 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 16], vom 10. November 1966 - BVerwG 2 C 48.64 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 23] und Beschluß vom 14. Dezember 1971 - BVerwG 6 CB 9.71 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 36]). - BVerwG, 10.11.1966 - II C 48.64
Berücksichtigung sämtlicher Vordienstzeiten im Rahmen der Festsetzung der …
Allerdings legen schon die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG II C 154.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 8], vom 9. November 1962 - BVerwG VI C 5.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 106 BBG Nr. 5] und vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 102.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 16]) aufgezeigten Unterschiede zwischen einem Angestellten- oder Arbeiterverhältnis einerseits und dem Lehrverhältnis andererseits es nahe, das Lehrverhältnis nicht in den Begriff "Arbeitsverhältnis" einzubeziehen.
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