Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Witwe auf Hinterbliebenenversorgung - Rücknahme einer gesetzwidrigen Bewilligung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung mit Wirkung für die Zukunft - Einhaltung der verwaltungsrechtlichen Grundsätze bezüglich des Vertrauensschutzes - Vorliegen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1965 - I A 525/63
- BVerwG, 23.02.1966 - II C 104.65
- BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Wenn der Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Falle - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat und mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird, muß das private Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen Verwaltungsakts in der Regel hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309]).Damit ist jedoch nicht schlechthin ausgeschlossen, daß im Einzelfalle im Hinblick auf die besonderen Umstände auch die für die Zukunft wirkende Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsakts und Einstellung gesetzwidrig bewilligter Leistungen als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen kann (BVerwGE 9, 251 [254 ff.]).
Dies kann dann der Fall sein, wenn der Begünstigte im Vertrauen auf die Richtigkeit der Versorgungsbewilligung, also veranlaßt durch das Verhalten der Versorgungsbehörde, eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]).
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Wenn der Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Falle - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat und mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird, muß das private Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen Verwaltungsakts in der Regel hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309]).Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1958 - BVerwGII C 300.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 34) und vom 20. Mai 1959 - BVerwG VI C 188.56 - (BVerwGE 8, 296), auf welche sich die Revision in diesem Zusammenhang beruft, besagen nichts anderes.
- BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Diesen behördlichen Negativentscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Interesse der Rechtssicherheit einen erhöhten Bestandsschutz beigemessen (vgl. auch BVerwGE 9, 155 [161 f.] …und Urteil vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 -[Buchholz a.a.O., § 7 G 131 Nr. 68]), und weil sie in der Regel nur aus den Umständen zu entnehmen sind, hat es Wert darauf gelegt, daß der obersten Dienstbehörde der zu beurteilende Sachverhalt bei einer Negativentscheidung bekannt war.
- BVerwG, 27.06.1962 - VI C 19.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Anwendung der Maxime des Vertrauensschutzes …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Diesen behördlichen Negativentscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Interesse der Rechtssicherheit einen erhöhten Bestandsschutz beigemessen (vgl. auch BVerwGE 9, 155 [161 f.] und Urteil vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 -[Buchholz a.a.O., § 7 G 131 Nr. 68]), und weil sie in der Regel nur aus den Umständen zu entnehmen sind, hat es Wert darauf gelegt, daß der obersten Dienstbehörde der zu beurteilende Sachverhalt bei einer Negativentscheidung bekannt war. - BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Der Umstand, daß die Versorgungsbehörde bei Bewilligung der Versorgung die Tatsache, daß die Klägerin Witwenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vom Landespensionsverband Sächsischer Gemeinden erhielt, ohne weiteres als Nachweis ihrer Versorgungsberechtigung nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG für ausreichend hielt, ist vom Beklagten zu vertreten; dieser Umstand schließt die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Klägerin auf den Bestand einer daraufhin - gesetzwidrig - vorgenommenen Versorgungsfestsetzung nicht aus (vgl. BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] [8 f.]). - BVerwG, 12.05.1960 - III C 97.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Wenn der Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Falle - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat und mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird, muß das private Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen Verwaltungsakts in der Regel hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309]). - BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Wenn der Verwaltungsakt - wie im vorliegenden Falle - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat und mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird, muß das private Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen Verwaltungsakts in der Regel hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; 10, 308 [309]). - BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63
Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst - …
Auszug aus BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65
Eine solche Disposition kann - wie das Berufungsgericht ausführt - auch dadurch getroffen werden, daß der Begünstigte im Vertrauen auf die Versorgung keinen Gebrauch von ihm gegebenen Möglichkeiten macht (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
- BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78
Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der …
Etwaige Veränderungen seiner wirtschaftlichen Lage, die erst nach der Neufestsetzung seiner Versorgungsbezüge eingetreten sind, müssen bei der Frage des Vertrauensschutzes außer Betracht bleiben (vgl.Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 -). - BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines gesetzwidrigen begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Zukunft, insbesondere in der Rechtsprechung der beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate, ist schon wiederholt klargestellt worden, daß das schutzwürdige Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts "in der Regel" hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes zurücktreten muß, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, und daß Ausnahmen von dieser Regel nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zuzulassen sind (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; BVerwGE 8, 296 [304]; 9, 251 [254]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Verw. - BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …
Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbemerkung III § 42 VwGO, Ziff. 3: Aufhebung Nr. 63];… Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136]). - BVerwG, 20.07.1971 - VI C 5.69
Berufssoldatenstatus als Voraussetzung einer Versorgung nach § 53 Abs. 2 S. 1 …
Insbesondere ist von ihm nicht festgestellt worden, daß der Kläger im schutzwürdigen Vertrauen auf die Richtigkeit der ursprünglichen Versorgungsbewilligung, also veranlaßt durch das Verhalten der Versorgungsbehörde, eine einschneidende und dauernde Umstellung seiner gesamten Lebensweise vorgenommen hat (BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 -).Etwaige nachteilige Veränderungen seiner wirtschaftlichen Lage, die übrigens erst geraume Zeit nach Einstellung der Versorgungszahlungen eingetreten sind, müssen bei der Frage des Vertrauensschutzes außer Betracht bleiben (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 104.65 -).
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