Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Krankenhilfe als Sachleistung für Beamte nach dem Sozialhilfegesetz (BSHG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 08.02.1988 - 1 K 816/87
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 11 S 1679/88
- BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 170.63
Anspruch auf Festsetzung einer beamtenrechtlichen Beihilfe für die Zahlung von …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen setzt mithin grundsätzlich voraus, daß der Berechtigte zum Erhalt der medizinischen Leistungen etwas aus seinem Vermögen aufwenden muß oder aufgewendet hat (so schon Urteil vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - ), ihm also eine finanzielle Belastung erwächst, die bestimmungsgemäß Beihilfe durch den Dienstherrn erfährt.Hat der Beamte oder Soldat dagegen infolge der Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers tatsächlich aus seinem Vermögen Aufwendungen zu erbringen und sind diese grundsätzlich nach den Beihilfevorschriften auch beihilfefähig, so hat er einen Anspruch auf Beihilfe (vgl. BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334/63]; Urteile vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - , vom 29. August 1968 - BVerwG 2 C 63.67 - , zum Vorrang einer nach den Beihilfevorschriften zustehenden Beihilfe auch bei Vorleistung durch den Sozialhilfeträger vgl. Nr. 4 zu § 5 Abs. 3 BhV der Hinweise zur Durchführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG in der ab 1. Januar 1990 geltenden Fassung).
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften obliegen der Prüfung durch das Revisionsgericht in gleichem Umfang wie revisible Rechtsnormen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 64, 333 , 72, 119 ff. [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81]; Urteil vom 13. September 1990 - 2 C 20.88 - ). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Hat der Beamte oder Soldat dagegen infolge der Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers tatsächlich aus seinem Vermögen Aufwendungen zu erbringen und sind diese grundsätzlich nach den Beihilfevorschriften auch beihilfefähig, so hat er einen Anspruch auf Beihilfe (vgl. BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334/63]; Urteile vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - , vom 29. August 1968 - BVerwG 2 C 63.67 - , zum Vorrang einer nach den Beihilfevorschriften zustehenden Beihilfe auch bei Vorleistung durch den Sozialhilfeträger vgl. Nr. 4 zu § 5 Abs. 3 BhV der Hinweise zur Durchführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG in der ab 1. Januar 1990 geltenden Fassung).
- BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88
Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften obliegen der Prüfung durch das Revisionsgericht in gleichem Umfang wie revisible Rechtsnormen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 64, 333 , 72, 119 ff. [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81]; Urteil vom 13. September 1990 - 2 C 20.88 - ). - BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63
Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Das Wesen der Sachleistung ist dadurch gekennzeichnet, daß dem Berechtigten oder seinen beihilfeberücksichtigungsfähigen Familienangehörigen die medizinische Leistung als solche zur Verfügung gestellt wird, ohne daß ihm insoweit hierfür eigene Aufwendungen entstehen (BVerwGE 20, 44 [BVerwG 30.11.1964 - VIII C 268/63]). - BVerwG, 29.08.1968 - II C 63.67
Absetzung dem Beihilfeberechtigten von der Sozialversicherung geleisteter …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Hat der Beamte oder Soldat dagegen infolge der Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers tatsächlich aus seinem Vermögen Aufwendungen zu erbringen und sind diese grundsätzlich nach den Beihilfevorschriften auch beihilfefähig, so hat er einen Anspruch auf Beihilfe (vgl. BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334/63]; Urteile vom 3. Juni 1965 - BVerwG 8 C 170.63 - , vom 29. August 1968 - BVerwG 2 C 63.67 - , zum Vorrang einer nach den Beihilfevorschriften zustehenden Beihilfe auch bei Vorleistung durch den Sozialhilfeträger vgl. Nr. 4 zu § 5 Abs. 3 BhV der Hinweise zur Durchführung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 79 BBG in der ab 1. Januar 1990 geltenden Fassung).
- BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte …
In grundsätzlich gleichem Sinne haben der erkennende Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 12.90 - (nicht veröffentlicht) sowie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - (NWwZ 1994, 1247) in ähnlichen Fällen beihilfefähige Aufwendungen des Beihilfeberechtigten bejaht.Soweit aus dem angeführten Urteil des Senats vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 12.90 - andere Schlüsse gezogen werden könnten, hält der Senat daran nicht fest.
- BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 685/92
Nachrang der Sozialhilfe gegenüber dem Beihilfeanspruch
Stellt der Sozialhilfeträger die ihm entstandenen Kosten dem Angestellten ganz oder teilweise in Rechnung, so ist die Rechtslage in Höhe der geltend gemachten Aufwendungen nicht anders zu beurteilen, als hätte der Angestellte unmittelbar die Rechnung von dem die medizinischen Leistungen Erbringenden erhalten (vgl. auch BVerwG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 12.90 - n.v.).Der Fall ist nicht mit dem zu vergleichen, der der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (aaO) zugrunde lag.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 2 A 11514/93
Kind eines Beihilfeberechtigten; Beihilfegewährung; Aufwendungsersatzanspruch ; …
Diese Anspruchsposition stellt sich begrifflich als Aufwendungen im Sinne des Beihilferechtes dar (so auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 2 C 12.90 -, S. 6 m.w.N.).Dabei steht der Beigeladene unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 - 2 C 12.90 - auf dem Standpunkt, daß ein Beihilfeanspruch des Klägers dessen unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme nicht notwendig voraussetze, sondern sich allein daraus ergebe, daß der Beihilfeberechtigte vom Sozialhilfeträger wegen des von diesem getragenen Aufwandes aufgefordert werde, Beihilfe zu beantragen.
- VG Göttingen, 11.01.2005 - 3 A 188/03
Gewährung von Beihilfe für die Behandlung des an Krebs erkrankten Sohnes eines …
Das Wesen der Sach- und Dienstleistung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Berechtigten oder seinen beihilfeberücksichtigungsfähigen Familienangehörigen die medizinische Leistung als solche zur Verfügung gestellt wird, ohne dass ihm hierfür - mit Ausnahme geringfügiger Eigenanteile - eigene Aufwendungen entstehen (BVerwG, Urteil vom 25.06.1992 - 2 C 12.90 - Topka/Möhle, BhV Stand: 07/04, Erläuterungen zu § 5 Abs. 4 Rn. 14.1.1).Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen setzt darum grundsätzlich voraus, dass der Berechtigte zum Erhalt der medizinischen Leistungen etwas aus seinem Vermögen aufwenden muss oder aufgewendet hat, ihm also eine finanzielle Belastung erwächst, die bestimmungsgemäß Beihilfe durch den Dienstherrn erfährt (BVerwG, Urteil vom 25.06.1992, aaO.; OVG Schleswig, Urteil vom 17.12.1993 - 3 L 89/93 -, RiA 1994, 317).
- BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95
Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines …
Soweit der Senat im Urteil vom 15. Juli 1993 (…aaO) erwogen hat, ob sich im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (- 2 C 12.90 - n.v.) eine Minderung des Beihilfeanspruchs bei Beschränkung der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten auf einen bestimmten Betrag ergeben könne, bedarf es insoweit keiner weiteren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. - BAG, 27.04.1995 - 6 AZR 888/94
Beihilfeanspruch für Heimunterbringung eines erwachsenen Kindes
Stellt der Sozialhilfeträger die ihm entstandenen Kosten dem Angestellten ganz oder teilweise in Rechnung, so ist die Rechtslage in Höhe der geltend gemachten Aufwendungen nicht anders zu beurteilen, als hätte der Angestellte unmittelbar die Rechnung von dem die medizinische Leistung Erbringenden erhalten (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften, zu II 1 e der Gründe und BVerwG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 12.90 -, nicht veröffentlicht). - LAG Köln, 30.03.1995 - 10 Sa 717/94
Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines …
Schließlich sind auch die Feststellungen, welche das BAG zu der Höhe des Beihilfeanspruches durch einen Fallvergleich mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.1992 (- 2 C 12.90 -, nicht veröffentlicht) getroffen hat, durchaus nicht einleuchtend. - OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1993 - 3 L 89/93
Krankenhilfe; Beihilfeberechtigter; Sozialhilfeträger; Beihilfe; Eigenanteil
Erbrachte Krankenhilfe i.S.v. §§ 39, 40 BSHG ist Sachleistung i.S.v. § 5 Abs. 4 Nr. 1 BhV, solange und soweit der Beihilfeberechtigte hierfür von dem Träger der Sozialhilfe hinsichtlich der entstandenen Kosten nicht in Anspruch genommen wird (im Anschluß an BVerwG Urt. vom 25.6.1992 - 2 C 12.90). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2010 - 2 O 12/10
Keine Beihilfe ohne Aufwendung
Rn. 4 Die auf der Fürsorgepflicht beruhende ergänzende Hilfe des Dienstherrn setzt grundsätzlich voraus, dass der Berechtigte als Gegenleistung für medizinische Leistungen etwas aus seinem Vermögen aufwenden muss bzw. aufgewendet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.06.1992 - 2 C 12/90 -, zit. nach juris Rn. 11;… BVerwG, Urt. v. 03.06.1965 - 8 C 170/63 -, zit. nach Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1 S. 3; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Stand: Sept. 2009, Teil 1/1 Anm. 9.5). - VGH Baden-Württemberg, 10.04.1996 - 4 S 1467/94
Beihilfe für die Kosten der Unterbringung eines Unterhaltsberechtigten des …
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Beklagten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Ergebnis, aber mit anderer Begründung bestätigt (Urteil vom 25.6.1992 - 2 C 12.90). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 1 A 1292/91
Beihilfe zur dauernden Anstaltsunterbringung des volljährigen Kindes eines …
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