Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15.N |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 58 Abs 4 FlurbG, § 47 VwGO
Änderung eines in der Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftswegs - ArgeLandentwicklung
Abwägungsfehler; Einziehung; Einziehung durch Gemeinde; Entwidmung; Gemeindesatzung; Normenkontrolle; Satzung; Wege; Wirtschaftsweg; Wirtschaftswege; durch Gemeindesatzung
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wirtschaftsweg/Einziehung; Wege/Einziehung durch Gemeinde; Satzung/Gemeindesatzung; Normenkontrolle; Gemeindesatzung; Entwidmung/durch Gemeindesatzung; Einziehung/Wirtschaftswege; Abwägungsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlurbG § 58 Abs. 4; VwGO § 47
Abwägungskontrolle; Abwägungsmangel; Beachtlichkeit; Einziehung; Flurbereinigung; Heilung; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Satzung; Teilnehmer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung eines in der Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftswegs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 618
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 CN 1.14
Flurbereinigungsplan; Gemeindesatzung; Änderungssatzung; Zustimmung der …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Dem Teilnehmer an der Flurbereinigung kommt eine eigentumsrechtlich geschützte Position zu (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14).§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verlangt, dass derjenige, der die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift angreift, sich auf eine ihn schützende öffentlich-rechtliche Norm als Kontrollmaßstab für die angegriffene Rechtsvorschrift berufen kann (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 -, juris Rn. 13).
Aus dieser Norm ergibt sich eine die Teilnehmer des abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens schützende Pflicht der Gemeinde, ihre berechtigten Interessen am Fortbestand sie begünstigender Festsetzungen des Flurbereinigungsplans einerseits und die für die Änderung sprechenden öffentlichen oder sonstigen Belange andererseits abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 14 m.w.N.).
Die Antragstellerin zu 1. hat hiernach ein berechtigtes Interesse am Fortbestand der sie begünstigenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).
Der besondere Zweck des § 58 Abs. 4 FlurbG, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Flurbereinigung zu sichern (s. BVerwG…, Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 61) spricht dafür, neben den dinglichen Rechtsnachfolgern der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens die Pächter der jeweiligen Grundstücke in den Kreis der geschützten Personen einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).
Das Satzungsermessen der Antragsgegnerin ist dabei im Hinblick auf die in § 58 Abs. 4 Satz 1 FlurbG angesprochenen öffentlichen und privaten Belangen dahin eingeschränkt, dass sie die berechtigten Interessen der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens am Fortbestand der sie begünstigenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplans abwägend zu berücksichtigen hatte (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 -, juris Rn. 25; Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris).
Dementsprechend ist zu prüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die nach Lage der Dinge abwägungsbeachtlichen Belange in sie eingestellt worden sind und ob weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu der objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, speziell zu § 58 Abs. 4 Satz 1 FlurbG: Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).
Möglichen Einfluss auf das Abwägungsergebnis hat ein Mangel, wenn ohne ihn die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung bestanden hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, für den vorliegenden Zusammenhang des § 58 Abs. 4 FlurbG: Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O. Rn. 26).
Eine Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG kann regelmäßig nur dann ermessensfehlerfrei ergehen, wenn sich die für die Festsetzung des Flurbereinigungsplans maßgebende Interessenlage geändert hat; das ist insbesondere dann der Fall, wenn der betreffende Weg die ihm ursprünglich zugedachte Verkehrsbedeutung nicht erlangt oder nachträglich verloren hat (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O. Rn. 28).
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
{RN: 21} Die Antragstellerin zu 1. und der Antragsteller zu 2. können sich auf § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG als Schutznorm berufen (…BVerwG, a.a.O. sowie bereits BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1/02 -, juris).Der besondere Zweck des § 58 Abs. 4 FlurbG, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Flurbereinigung zu sichern (s. BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 61) spricht dafür, neben den dinglichen Rechtsnachfolgern der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens die Pächter der jeweiligen Grundstücke in den Kreis der geschützten Personen einzubeziehen (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).
Das Satzungsermessen der Antragsgegnerin ist dabei im Hinblick auf die in § 58 Abs. 4 Satz 1 FlurbG angesprochenen öffentlichen und privaten Belangen dahin eingeschränkt, dass sie die berechtigten Interessen der Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens am Fortbestand der sie begünstigenden Festsetzungen des Flurbereinigungsplans abwägend zu berücksichtigen hatte (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 -, juris Rn. 25; Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris).
{RN: 32} Kriterien der Abwägung benennt § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG nicht ausdrücklich (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, a.a.O. Rn. 62).
Dies verleiht den Teilnehmern der Flurbereinigung eine eigentumsrechtlich geschützte Position (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, a.a.O.).
Denkbar wäre dabei auch eine Entschädigungszahlung an die Antragstellerin zu 1., insbesondere bei beabsichtigtem Verkauf eines Teils der Wegeparzelle durch die Antragsgegnerin (s. BVerwG, Urteil vom 18. November 2002, a.a.O., juris Rn. 68;… Bay. VGH, a.a.O., Rn. 34).
- VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 367/14
Anlieger; Flurbereinigungsbetroffener; Schaffung eines bestimmten Ausbauzustandes …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Da die streitgegenständliche Wegefläche offenbar im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens der Antragsgegnerin zugeteilt worden ist (die konkreten Festsetzungen müssten den von der Antragsgegnerin nicht beigezogenen und dem Senat trotz Aufforderung nicht vorgelegten Akten des Flurbereinigungsverfahrens zu entnehmen sein), ist sie grundsätzlich unterhaltspflichtig für das im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens geschaffene und ihr zugeteilte Wegenetz (s. VG Mainz, Urteil vom 22. April 2015 - 3 K 367/14.MZ -, juris Rn. 22 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.05.2011 - 13a N 10.577
Bei einer Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG sind die berechtigten …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Anders als bei der Entscheidung über eine wegerechtliche Einziehung muss sich der Teilnehmer einer Flurbereinigungsgemeinschaft, wenn ihm ein Verzicht auf fortbestehende Erschließungsfunktionen zugemutet werden soll, nicht entgegenhalten lassen, dass seine Grundstücke weiterhin hinreichend erschlossen bleiben (…BVerwG, a.a.O., Rn. 66; Bay. VGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - 13a N 10.577 -, juris Rn. 31). - BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Das folgt aus dem in der Rechtsordnung allgemein geltenden gewohnheitsrechtlich anerkannten Satz zur Auflösung einer Normkollision, wonach die spätere Norm die frühere Norm verdrängt (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3/90 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Ein Mangel im Abwägungsvorgang ist danach nur erheblich, wenn er offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis möglicherweise von Einfluss gewesen ist (BVerwG, a.a.O. sowie etwa Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05 -, juris Rn. 32 für die Abwägungskontrolle gegenüber Festsetzungen des Flurbereinigungsplans). - OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen …
Auszug aus VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15
Deshalb müssen diejenigen, die die Unwirksamkeit mehrerer Satzungen über den gleichen Gegenstand festgestellt haben wollen, sowohl die ältere als auch die neuere Fassung der Norm gleichzeitig angreifen können, auch wenn nach dem Willen des Normgebers die neuere Norm die ältere ersetzen soll (…BVerwG, a.a.O.; s. auch BVerwG…, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 -, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. September 2007 - 1 KN 25/07 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
- VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18
Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche …
Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 -, juris Rn. 15 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 57; Hess.VGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 32; VG Ansbach, Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 10.00805 -, juris Rn. 36 ff.Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 -, juris Rn. 20 und vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 66; Hess.VGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 33; VG Mainz, Urteil vom 22. April 2015 - 3 K 367/14.MZ -, juris Rn. 24.
- VG Trier, 11.03.2024 - 9 K 3403/23
Umfang des Anspruchs eines Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens auf …
Unter diesen Umständen ergibt sich die schutzwürdige Rechtsposition des jeweiligen Teilnehmers und seiner Rechtsnachfolger aus der sie begünstigenden Festsetzung des Flurbereinigungsplans, in den eingegriffen wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2015, a.a.O. Rn. 15 …und vom 18. November 2002, a.a.O., Rn. 57; Hess.VGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 32; VG Aachen…, Urteil vom 30. März 2021 - 10 K 2973/18 -, juris Rn. 42ff.).Da das flurbereinigungsrechtliche Sonderregime den konkreten Erschließungsvorteil der betroffenen Teilnehmer als Ausgleich für den entschädigungslosen Landabzug schützt, müssen sich diese nicht auf den bloßen Fortbestand einer "hinreichenden" Erschließung verweisen lassen (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209 ; HessVGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 33; VG Mainz…, Urteil vom 22. April 2015 - 3 K 367/14.MZ -, juris Rn. 24 ; VG Aachen…, Urteil vom 30. März 2021 - 10 K 2973/18 -, juris Rn. 42 - 50).
- VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19
Erstattung von Kosten zur Erhaltung eines Fahrweges
Rn. 97 Zwar vermittelt das Flurbereinigungsrecht ein entsprechendes subjektiv-öffentliches Recht auf Unterhaltung von Flurbereinigungswegen nicht nur den Teilnehmern am Flurbereinigungsverfahren bzw. deren Rechtsnachfolgern (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14), sondern auch den Nutzungsberechtigten von sog. "Abfindungsgrundstücken" (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 - Rn. 19, juris). - VG Aachen, 07.09.2023 - 7 K 2771/22
Erschließungsvertrag, Wirtschaftsweg, Widmung, Baustraße, Provisorium, …
Rn. 48 HessVGH, Beschluss vom 23.02.2016 - 2 C 159/15.N -, juris Rn. 33 bezüglich Änderung eines in einer Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftsweges; auch bei evtl. Widmung für den Gemeingebrauch aufgrund öffentlicher Widmung Fortbestand des Sonderregimes aufgrund Flurbereinigung.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".