Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 14.08.1962 - 1 K 79/62
- BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62
- BVerwG, 07.12.1962 - II C 173.62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.10.1960 - I B 127.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62
Es genügt, wenn eine Rechtsmittelbelehrung die in § 58 Abs. 1 VwGO geforderten Angaben enthält, d.h. wenn die Art des Rechtsbehelfs, die Stelle, bei der er anzubringen ist, der Sitz dieser Stelle und die einzuhaltende Frist genannt sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 1). - BVerwG, 03.11.1954 - II C 219.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62
Durch die nachträgliche Einreichung der Zustimmungserklärung wird dem Erfordernis des § 134 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht genügt (ebenso BVerwG, Beschluß vom 3. November 1954 - BVerwG II C 219.54 - zu dem insoweit mit § 134 VwGO übereinstimmenden § 55 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 - BGBl. I S. 625 -). - BSG, 05.08.1957 - 3 RK 9/55
Auszug aus BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62
- Es kann hiernach dahingestellt bleiben, ob es einer Belehrung über das Rechtsmittel der "Sprungrevision" in den Fällen, in denen - wie hier - auch das Rechtsmittel der Berufung gegeben ist, überhaupt bedarf (verneinend: BSG, Beschluß vom 5. August 1957 - 3 RK 9.55 -, NJW 1957, 1493 (Leitsatz); Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, § 58 Anm. II 6;… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl., Anm. I 2 s. Randnote 7 zu § 58; bejahend: Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, § 58 Anm. B 1 Randnote 4).
- BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21
Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der …
Eine - hier unterbliebene - Unterrichtung über die Beibringung der Zustimmungserklärung im Falle der Sprungrevision gehört nicht zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1993 - 8 C 14.93 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62 S. 13; Beschluss vom 29. September 1962 - 2 C 173.62 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 5;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 134 Rn. 31), sodass deren Fehlen die Belehrung nicht "unrichtig" macht und folglich die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht in Gang gesetzt wird. - BVerwG, 16.01.1964 - II B 4.63
Voraussetzungen für die Geltendmachung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - …
Das genügt nach § 58 Abs. 1 VwGO, um die Berufungsfrist des § 124 Abs. 2 VwGO in Lauf zu setzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 58 VwGO Nr. 1] und Urteil vom 29. September 1962 - BVerwG II C 173.62 [Buchholz a.a.O., § 134 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 29.10.1970 - I C 65.70 Mangels dieser Voraussetzung ist die Revision unzulässig (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. September 1962 - BVerwG II C 173.62 - [Buchholz 310 § 134 Nr. 5]).
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| BVerwG, 07.12.1962 - II C 173.62 |
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- Wolters Kluwer
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 14.08.1962 - 1 K 79/62
- BVerwG, 29.09.1962 - II C 173.62
- BVerwG, 07.12.1962 - II C 173.62
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.10.1960 - I B 127.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1962 - II C 173.62
Hiernach ist der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückzuweisen, ohne daß es darauf ankommt, ob der Sachbearbeiter im Bundesministerium den - im Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, herausgegeben von Senatspräsident Dr. Buchholz und anderen Mitgliedern des Gerichts, 310 § 58 VwGO Nr. 1 veröffentlichten - Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 - kannte oder kennen mußte und ob zwischen der Beklagten und ihrem Prozeßbevollmächtigten eine telefonische Verständigung möglich war.
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