Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Fachhochschullehrer - Besondere Befähigung - Übernahme ins Beamtenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 07.07.1982 - 2 K 74.81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1984 - 6 A 2073.82
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Papierfundstellen
- DVBl 1986, 1153
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83
Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Dabei bedarf keiner Erörterung, ob unter Beachtung des Art. 5 Abs. 3 GG im Berufungsverfahren ein Berufungsvorschlag von der staatlichen Hochschulverwaltung auch wegen mangelnder fachlicher Qualifikation des Vorgeschlagenen abgelehnt werden dürfte (grundsätzlich verneinend BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; vgl. auch Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - <ZBR 1986, 50>) und gegebenenfalls, welche Maßstäbe insoweit im Übernahmeverfahren gemäß § 79 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG gelten, d.h. ob - wie das Berufungsgericht meint - die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit als Teil der Eignungsfeststellung ein Akt wertender Erkenntnis des Ministers für Wissenschaft und Forschung ist oder nicht(verneinend BayVGH in dem von der Revision angeführten Urteil vom 24. Mai 1982 - Nr. 7 B 81 A 983 -). Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
- BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74
Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Dabei bedarf keiner Erörterung, ob unter Beachtung des Art. 5 Abs. 3 GG im Berufungsverfahren ein Berufungsvorschlag von der staatlichen Hochschulverwaltung auch wegen mangelnder fachlicher Qualifikation des Vorgeschlagenen abgelehnt werden dürfte (grundsätzlich verneinend BVerwGE 52, 313 [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74]; vgl. auch Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - <ZBR 1986, 50>) und gegebenenfalls, welche Maßstäbe insoweit im Übernahmeverfahren gemäß § 79 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG gelten, d.h. ob - wie das Berufungsgericht meint - die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit als Teil der Eignungsfeststellung ein Akt wertender Erkenntnis des Ministers für Wissenschaft und Forschung ist oder nicht(verneinend BayVGH in dem von der Revision angeführten Urteil vom 24. Mai 1982 - Nr. 7 B 81 A 983 -). Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Die Auffassung der Revision, es genüge jede Promotion, widerspricht nicht nur dem Gesetzeswortlaut, sondern auch der Zielsetzung des Hochschulrahmengesetzes, nach der der Professor dem Hochschullehrer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ) entsprechen soll (…Dallinger/ Bode/Dellian, a.a.O., § 44 Rz 1).
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
5 Abs. 3 GG - seine Anwendbarkeit bei der Ernennung von Fachhochschullehrern unterstellt (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80]; 64, 323 [BVerfG 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79]; vgl. auch § 3 HRG, § 4 FHG) - ist durch diese Regelung entgegen der Auffassung der Revision nicht verletzt. - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79
Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
5 Abs. 3 GG - seine Anwendbarkeit bei der Ernennung von Fachhochschullehrern unterstellt (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80]; 64, 323 [BVerfG 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79]; vgl. auch § 3 HRG, § 4 FHG) - ist durch diese Regelung entgegen der Auffassung der Revision nicht verletzt. - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Abgeordnetenentschädigung
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
5 Abs. 3 GG - seine Anwendbarkeit bei der Ernennung von Fachhochschullehrern unterstellt (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 [BVerfG 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80]; 64, 323 [BVerfG 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79]; vgl. auch § 3 HRG, § 4 FHG) - ist durch diese Regelung entgegen der Auffassung der Revision nicht verletzt. - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Aus den Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]), lassen sich, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, keine gegenteiligen Rückschlüsse ziehen. - BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76
Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung. - BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81
Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung. - BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung …
Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 [BVerwG 28.03.1963 - VIII C 57/62]; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
- BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 11.84
Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor
- Fortführung zu den Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 8.85 und BVerwG 2 C 25.85 -.Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 25.85 - im einzelnen dargelegt, daß dies jedenfalls dann gilt, wenn die Hochschule - wie im vorliegenden Falle - den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, nicht ausreichend berücksichtigt - verkannt - hat.
Die im Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung vom 30. April 1980 niedergelegte Auffassung, daß nur eine Promotion "besser als rite" den Anforderungen des § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG genügen könne, entspricht, wie der erkennende Senat in den Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 8.85 und BVerwG 2 C 25.85 - dargelegt hat, der Rechtslage.
Da der Kläger, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, der von der Fachkommission ausgesprochenen Bitte, einen weiteren promovierten Professor zur Begutachtung zu benennen, nicht nachkam, hat er an den nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG in Verbindung mit Nr. 1 des Erlasses des Ministers für Wissenschaft und Forschung vom 30. April 1980 ihm obliegenden Nachweis nicht mitgewirkt (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 25.85 -).
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.2013 - 4 S 2365/12
Zu den Einstellungsvoraussetzung für Fachhochschulprofessoren - Begriff der …
Nachdem § 44 Abs. 1 Nr. 4 c) HRG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich - HdaVÄndG - vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3835) nur mehr auf besondere Leistungen in einer "mehrjährigen beruflichen Praxis" abstellt, ist die nähere Bestimmung des Begriffs des "Hochschulbereichs" einer autonomen Auslegung des Landesrechts vorbehalten (…vgl. Reich, Hochschulrahmengesetz, 11. Aufl., § 44 RdNr. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 15.02.2011 - 2 K 157/10 - vgl. dazu auch die Gesetzesentwurfsbegründung in BT-Ds. 15/4132 S. 10; zum früheren Gleichlauf vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.1986 - 2 C 25.85 -, DVBl. 1986, 1153). - VG Aachen, 24.10.2023 - 1 L 679/23
Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Professor; Fachhochschule; besondere Befähigung …
Rn. 18 Vgl. zu einer wortgleichen Vorgängervorschrift: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 1986 - 2 C 50.85 -, juris, Rn. 20, und 2 C 25.85 -, juris, Rn. 17.
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 35.85
Nichtpromovierter Fachhochschullehrer - Übernahme als Professor - Nachweis der …
Die in dem vom Berufungsgericht wiedergegebenen Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung vom 30. April 1980 niedergelegte Auffassung, daß nur eine Promotion "besser als rite" den Anforderungen des § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG genügen könne, entspricht der Rechtslage (vgl. Urteile des Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 8.85 - <ZBR 1987, 48>, - BVerwG 2 C 25.85 - <DVBl. 1986, 1153 = ZBR 1986, 341> und - BVerwG 2 C 50.85 - <ZBR 1986, 342>;… Leuze/Bender, WissHG, § 49 Rz. 5;… § 58 Rz. 2). - BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 5.86
Fachhochschule - Beamter - Übernahme als Professor - Wissenschaftliche …
Das Merkmal der wissenschaftlichen Selbständigkeit entspricht dem - auch dem Hochschulrahmengesetz zugrundeliegenden - verfassungsrechtlichen Begriff des Hochschullehrers, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägend ist, daß er mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; ebenso Urteil des Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 25.85 - <DVBl. 1986, 1153 = ZBR 1986, 341>). - BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 54.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist grundsätzlich geklärt, daß, selbst wenn von der Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG bei der Ernennung von Fachhochschullehrern und von einer durch dieses Grundrecht geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschulen hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle auszugehen ist, keine uneingeschränkte Bindung der staatlichen Hochschulverwaltung an einen Berufungs- oder Übernahmevorschlag der Hochschule besteht; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Hochschule den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, nicht ausreichend berücksichtigt - verkannt - hat (vgl. u.a. Urteile vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 25.85 - <DVBl. 1986, 1153 = ZBR 1986, 341> und - BVerwG 2 C 50.85 - <ZBR 1986, 342> sowie vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 11.84 -).
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