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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2720
BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73 (https://dejure.org/1976,2720)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - II C 31.73 (https://dejure.org/1976,2720)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - II C 31.73 (https://dejure.org/1976,2720)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 195.63

    Definition der regelmäßigen Dienstaufgabe - Regelmäßige Dienstaufgaben und ein …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Andererseits habe aber das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 5. Mai 1964 - BVerwG VIII C 195.63 - (BVerwGE 18, 269) entschieden, daß die entsprechende Vorschrift des § 10 Abs. 1 und 2 RKG auf einen Beamten keine Anwendung finde, der unter die Sonderregelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 RKG falle (auswärtiges Dienstgeschäft, das zu den regelmäßigen Dienstaufgaben zählt, berechtigt nur zu Vergütungen).

    Es muß daher dabei bleiben, daß die Vorschrift des § 12 Abs. 1 und 2 HRKG (früher § 10 Abs. 1 und 2 RKG) dann keine Anwendung findet, wenn die Sonderregelung des § 17 HRKG (früher § 13 RKG) Platz greift (vgl. BVerwGE 18, 269 [273]).

  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 9.69

    Reisekostenvergütung für Lehrer bei Schullandheimaufenthalten - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in dem von beiden Beteiligten dieses Rechtsstreits zitierten Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 9.69 - zwar darauf hingewiesen, daß sogar einem Beamten, dem auf einer Dienstreise von Amts wegen unentgeltliche Tagesverpflegung gewährt oder unentgeltliche Unterkunft bereitgestellt werde, immerhin noch 25 v.H. des vollen Tages- und Übernachtungsgeldes zu belassen seien (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 HRKG).

    Durch diese in § 17 HRKG vorgesehene Aufwandsvergütung wird die normale Reisekostenvergütung (Tagegeld, Übernachtungsgeld usw.) ersetzt, anders als in dem durch Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 9.69 - (ZBR 1971, 178 = DÖD 1971, 215) entschiedenen Fall, in dem ausdrücklich dargelegt wird, daß die Beihilfe, um die es sich dort handelt, nicht wie eine Pauschvergütung an Stelle der Reisekostenvergütung tritt.

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Entgegen der Ansicht der Revision brauchte das eben wiedergegebene Urteil nicht die Frage zu prüfen, ob § 17 HRKG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt, denn diese Bestimmung gilt nicht für Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerfGE 8, 155 [163]; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Oktober 1957 - BVerwG VII B 52.57 - [DÖV 1957, 863] und h.M.).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Es wäre im Gegenteil nicht im Sinne des allgemeinen Grundsatzes des Reisekostenrechts, nach dem die Reisekostenvergütung den Beamten für den durch die Dienstreise verursachten Mehraufwand entschädigen soll (vgl. auch BVerwGE 24, 253 [255]), einem Lehrer eine zusätzliche finanzielle Zuwendung für die Ausübung seiner möglicherweise mit besonderer Verantwortung verbundenen Dienstpflichten auf einer Klassenfahrt im Wege einer Reisekostenvergütung zu gewähren.
  • BVerwG, 09.10.1957 - VII B 52.57
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Entgegen der Ansicht der Revision brauchte das eben wiedergegebene Urteil nicht die Frage zu prüfen, ob § 17 HRKG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt, denn diese Bestimmung gilt nicht für Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerfGE 8, 155 [163]; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Oktober 1957 - BVerwG VII B 52.57 - [DÖV 1957, 863] und h.M.).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch Gesetz, Verordnung oder verwaltungsinterne Regelung erfolgen kann (vgl. Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG VIII C 23.63 - [BVerwGE 19, 48]).
  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
    Der vorliegende Fall gleicht dem Fall, der durch das den Parteien bekannte Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1976 - BVerwG VI C 152.73 - entschieden worden ist.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 45.78

    Begriff der "näheren Bestimmung" im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) - …

    Der erkennende Senat hat in dem bereite angeführtenUrteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (…a.a.O.), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu dem Begriff "nähere Bestimmung der obersten Dienstbehörde" in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76

    Rechtmäßigkeit einer Gewährung von Aufwandsvergütung anstelle von …

    Wie der erkennende Senat in demUrteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 67 = ZBR 1977, 31), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes ausgeführt hat, umschreibt bereits.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 44.78

    Aufwendungsvergütung - Verlegung militärischer Einheiten - …

    Der erkennende Senat hat in dem bereits angeführten Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (…a.a.O.), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu dem Begriff "nähere Bestimmung der obersten Dienstbehörde" in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.12.1977 - 6 B 11.77

    Möglichkeit der Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem …

    Die von der Beschwerde für klärungsbedürftig erachtete Frage nach dem Rechtscharakter der von dem Bundesminister der Verteidigung in seinem Erlaß vom 4. Februar 1974 aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG getroffenen näheren Bestimmungen über die Anwendung dieser Vorschrift in seinem Geschäftsbereich und nach Gegenstand und Umfang der der Beklagten durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG eröffneten sachlichen Gestaltungsbefugnis hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (ZBR 1977, 31), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, beantwortet.
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