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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1861
BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79 (https://dejure.org/1981,1861)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 2 C 35.79 (https://dejure.org/1981,1861)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 2 C 35.79 (https://dejure.org/1981,1861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsergebnis - Prüfungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsakte (Einzelnoten) - Mangel bei Festsetzung der Einzelnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Die in dem angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen sich ein Prüfling der Prüfung oder einzelner Teile von ihr in Kenntnis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit unterzogen hat (vgl. Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17],vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]),vermag eine derartige Auffassung nicht zu stützen.

    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] …und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).

  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Die in dem angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen sich ein Prüfling der Prüfung oder einzelner Teile von ihr in Kenntnis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit unterzogen hat (vgl. Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17],vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]),vermag eine derartige Auffassung nicht zu stützen.

    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (…Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (u.a. Urteil vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 77.65 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38]; BVerwGE 38, 105 [110 f.] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 7 C 73.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 57]; Beschlüsse vom 19. Juli 1974 - BVerwG 7 B 77.73 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 60] und vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99]).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Die in dem angefochtenen Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen sich ein Prüfling der Prüfung oder einzelner Teile von ihr in Kenntnis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit unterzogen hat (vgl. Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17],vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19] und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]),vermag eine derartige Auffassung nicht zu stützen.
  • BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74

    Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (…Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] …und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 7 B 196.79

    Anfechtung eines Zeugnisses über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Abgesehen davon war seit der Bewertung der zweiten Übungsarbeit im Fach Kriminologie - unterstellt, daß sie selbständig anfechtbar war - nicht einmal die Jahresfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO abgelaufen (vgl. im übrigen zur Anfechtung einer Einzelnote Beschlüsse vom 27. April 1976 - BVerwG 7 B 6.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 74] und vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 7 B 196.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 123]; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 26. November 1973 - VI OE 108.73 - [DVBl. 1974, 469] und OVG Münster, Urteil vom 15. November 1974 - XV A 1335.73 - [DÖV 1975, 358]).
  • VGH Hessen, 26.11.1973 - VI OE 108/73
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Abgesehen davon war seit der Bewertung der zweiten Übungsarbeit im Fach Kriminologie - unterstellt, daß sie selbständig anfechtbar war - nicht einmal die Jahresfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO abgelaufen (vgl. im übrigen zur Anfechtung einer Einzelnote Beschlüsse vom 27. April 1976 - BVerwG 7 B 6.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 74] und vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 7 B 196.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 123]; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 26. November 1973 - VI OE 108.73 - [DVBl. 1974, 469] und OVG Münster, Urteil vom 15. November 1974 - XV A 1335.73 - [DÖV 1975, 358]).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Für eine Verwirkung seines Klagerechts - bzw. des Rechts, sich auf den geltend gemachten Mangel berufen zu können - ist nichts ersichtlich (vgl. hierzu u.a. Urteil vom. 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42]).
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 73.70
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (u.a. Urteil vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 77.65 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38]; BVerwGE 38, 105 [110 f.] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 7 C 73.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 57]; Beschlüsse vom 19. Juli 1974 - BVerwG 7 B 77.73 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 60] und vom 31. Oktober 1978 - BVerwG 7 B 39.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 99]).
  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 35.79
    Diese Rechtsprechung zur Rechtspflicht eines Prüflings, einen ihm erkennbaren Prüfungsmangel rechtzeitig geltend zu machen, beruht auf der Erwägung, daß er anderenfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen Würde und daß er - insbesondere bei einer durch Attest nachweisbaren Erkrankung - den ihm drohenden Nachteil durch eine Krankheit oder deren leistungsmindernde Vor- bzw. Nachwirkungen durch Rücktritt von der Prüfung abwenden oder aus sonstigen Gründen den Prüfungstermin verschieben kann (…Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [a.a.O.] …und vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [a.a.O.] sowie Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 68] und vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120]).
  • BVerwG, 25.07.1979 - 7 CB 68.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.10.1978 - 7 B 39.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 19.07.1974 - VII B 77.73

    Aufhebung eines Prüfungsbescheids über die zweite juristische Staatsprüfung - …

  • BVerwG, 27.04.1976 - 7 B 6.76

    Festsetzung der Ausbildungsnote als Verwaltungsakt - Prüfung von Landesrecht in …

  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1974 - XV A 1335/73
  • VG Berlin, 23.06.2009 - 12 A 507.07

    Bewertung einer Prüfung bei Folgefehler; Beurteilungsspielraum des Prüfers

    Rn. 5 "Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [110 f.]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = RiA 1982, 79]) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).".
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur …

    Mit der Möglichkeit zur Durchführung einer solchen Prüfung, für die das Berufungsgericht mit Recht auf die allgemein für Prüfungsentscheidungen geltenden Grundsätze einer nur eingeschränkten Gerichtskontrolle (dazu mit weiteren Nachweisen BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ) abgestellt hat, macht die Vorschrift allerdings deutlich, daß sie in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG von einer dem Börsenvorstand eingeräumten Beurteilungsermächtigung ausgeht, wenn nach § 13 Abs. 3 BörsO darüber zu entscheiden ist, ob ein Zulassungsbewerber die für den Handel an der Börse notwendige berufliche Eignung besitzt.
  • BVerwG, 14.11.1986 - 2 CB 37.86

    Anforderungen an die Formulierung einer konkreten Rechtsfrage bei der Revision …

    Es ist eindeutig, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ) auch die Frage umfaßt, wie sog. Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind (Beschluß vom 30. April 1984 - BVerwG 2 B 199.82 -).
  • BVerwG, 30.04.1984 - 2 B 199.82

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Es ist eindeutig und bedarf deshalb nicht der höchstrichterlichen Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, daß die in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte, die gerichtliche Überprüfung von Prüferbewertungen begrenzende fachlich-wissenschaftliche Beurteilungsermächtigung der Prüfer (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 38, 105 [110 f.]; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = RiA 1982, 79]) auch die Frage umfaßt, wie sogenannte Folgefehler (d.h. in sich folgerichtige Weiterführungen eines unrichtigen Ansatzes) zu beurteilen sind.
  • BVerwG, 18.03.1985 - 2 B 100.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - ), von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist nämlich geklärt, daß Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogischwissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden können, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
  • BVerwG, 23.08.1983 - 2 B 66.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung eines …

    Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogischwissenschaftliche Wertungen können inhaltlich gerichtlich nur darauf überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 - DÖD 1982, 133 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung]).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 2 ER 205.84

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß Prüfungsentscheidungen und ähnliche pädagogisch-wissenschaftliche Wertungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (u.a. Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 46.81

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen bei …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können derartige Entscheidungen inhaltlich nur darauf gerichtlich überprüft werden, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen ihrer Entscheidung verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 155 = DÖD 1982, 133] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 109.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, daß der Prüfling ihm erkennbare Prüfungsmängel rechzeitig geltend machen muß, weil er andernfalls unter Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) durch Wiederholung der Prüfung eine weitere, den Mitprüflingen nicht zustehende Prüfungschance gewinnen würde (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 35.79 - mit weiteren Nachweisen).
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