Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung - Rückwirkendes Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses bei Aufhebung der Prüfungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 32 Abs. 2 S. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorbereitungsdienst (Entlassung) - Beendigung des Beamtenverhältnisses mit Prüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.10.1978 - 3 OS VG A 165/78
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1982 - 2 A 2/79
- BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 72, 207
- NVwZ 1986, 387
- DVBl 1986, 470
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 -; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ). Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchBeschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).
Es entspricht weder dem Sinn des § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG noch ist es zur Beseitigung der Folgen einer rechtskräftig aufgehobenen Prüfungsentscheidung erforderlich, daß die Aufhebung der Prüfungsentscheidung zu einem rückwirkenden (fiktiven) Wiederaufleben des Widerrufsbeamtenverhältnisses führt für eine Zeit, in der kein Vorbereitungsdienst geleistet worden ist (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ).
- BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81
Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 -; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
- BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75
Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; denn die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffenen Bestimmungen enthalten keine eigenständige Regelung, welche die Verwaltung über das schon im Gesetz festgelegte "Programm" hinaus zu Eingriffen in die Rechtsstellung des Widerrufsbeamten ermächtigt (vgl. BVerwGE 52, 193 ). - BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ). - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]). - BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ). - BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63
Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]). - BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
- Ist - wie hier in § 25 Abs. 3 LAPO - eine Regelung gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffen worden, so bedarf es zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf keiner zu diesem Zweck abgegebenen gestaltenden Willenserklärung (Entlassungsverfügung); auch Entlassungsfristen sind nicht einzuhalten (BVerwGE 11, 165 [BVerwG 19.10.1960 - VI C 92/58]). - BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 27.77
Aushändigung des Prüfungszeugnisses auch bei Schwangerschaft bzw. laufender …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
Ohne ein fortbestehendes bzw. rückwirkend wieder aufgelebtes Beamtenverhältnis auf Widerruf kommt auch die mit der Anschlußberufung begehrte Weiterzahlung von Anwärterbezügen nicht in Betracht (vgl. insoweitUrteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 27.77 - ). - BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall …
- BVerwG, 25.06.1984 - 2 B 55.83
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20
Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus …
Dazu verweist das Oberverwaltungsgericht unter wörtlicher Wiedergabe auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1985 (- 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207) zu § 32 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) a.F., wonach die Rechtmäßigkeit und Bestandskraft der Prüfungsentscheidung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck der Vorschrift ohne Bedeutung seien.Die Vermeidung eines "rechtlichen Schwebezustands" (…vgl. den angegriffenen Beschluss Rn. 11) durch "Anknüpfung an eindeutig fixierbare tatsächliche Vorgänge (Ablegung der Prüfung) [… unabhängig] von einem Streit um das Prüfungsergebnis" (vgl. BVerwGE 72, 207 ) stellt insoweit keinen überwiegenden, besonders gewichtigen Grund dar.
- OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 450/25
Kürzung von Anwärterbezügen; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - (BVerwGE 72, 207 ) für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG entschieden.Die Unterhaltssicherung durch die Gewährung von Anwärterbezügen tritt demgegenüber weit zurück (BVerwGE 72, 207 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …
Damit werden unabhängig von einem etwaigen Streit um das Prüfungsergebnis und das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung durch die Bezugnahme auf einen zeitlich eindeutig bestimmbaren Vorgang sofort und unmittelbar rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen, die der für den beamtenrechtlichen Status gebotenen Rechtsklarheit entsprechen und im Einklang mit dem Zweck des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stehen (vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 4 S 58.12 u.a. -, BA S. 3 f. zu Berlin; OVG LSA…, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 31; SächsOVG…, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 8; allgemein auch BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207, 211; Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 6 B 948/09
Eintritt der Rechtsfolge der Beendigung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses …
hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295, und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, ZBR 1986, 170.BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, ZBR 1990, 125, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.
BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, a.a.O., Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86
Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung - …
Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - (BVerwGE 72, 207 [BVerwG 14.11.1985 - 2 C 35/84]) für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG entschieden.Die Unterhaltssicherung durch die Gewährung von Anwärterbezügen tritt demgegenüber weit zurück (BVerwGE 72, 207 [BVerwG 14.11.1985 - 2 C 35/84] m.w.N.).
- OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 451/25
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - (BVerwGE 72, 207 ) für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG entschieden.Die Unterhaltssicherung durch die Gewährung von Anwärterbezügen tritt demgegenüber weit zurück (BVerwGE 72, 207 m.w.N.).
- VG Schleswig, 28.01.2004 - 11 B 98/03 Werde eine Prüfungsentscheidung aufgehoben, die zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf geführt habe, so lebe dieses nicht wieder auf (vgl. BVerwGE 72, 207 ff).
Dies muss jedoch im Falle einer Wiederholungsprüfung oder - wie hier - der Wiederholung des 3. Ausbildungsabschnitts nach (rechtskräftiger oder vorläufiger) Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung bzw. Prognoseentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl. BVerwGE 72, 207 ff m.w.N.).
Es bedarf zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf daneben keiner zu diesem Zweck abgegebenen gestaltenden Willenserklärung (Entlassungsverfügung); auch Entlassungsfristen sind nicht einzuhalten (vgl. BVerwGE 11, 165 F.; E 72, 207 ff.).
Der dort genannte Begriff "Ablegung der Prüfung" bezeichnet keinen bestimmten, zeitlich festlegbaren Vorgang des Prüfungsverfahrens, sondern lediglich die Tatsache des erfolgreichen bzw. erfolglosen Abschlusses der Prüfung und ist mithin nicht vom Bestand der Prüfungsentscheidung abhängig (vgl. BVerwG, ZBR 1979, 331 und BVerwGE 72, 207 ff.).
- BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85
Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst …
Die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Ablegung der Prüfung oder Wiederholungsprüfung ist vom rechtlichen Bestand der Prüfungsentscheidung unabhängig (So auch BVerwG, 14.11.1985, 2 C 35/84).In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 -
mit weiteren Nachweisen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - 6 B 1150/09
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung kraft Gesetzes Kommissaranwärter …
Rn. 12 Vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295, und Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 -, ZBR 1986, 170.Rn. 15 - 2 C 35.84, a.a.O.
Rn. 18 - 2 C 35.84 -, a.a.O.
- OVG Sachsen, 11.02.2016 - 2 A 428/14
Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; …
Rn. 11 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - …und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris;… OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F., der gleichermaßen auf die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung abstellte, in seinem Urteil vom 14. November 1985 (a. a. O.) ausgeführt:.
- OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums …
- VG Berlin, 29.03.2019 - 5 L 399.18
Entlassung eines Polizeimeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2010 - 1 B 1684/09
Anspruch auf Behandlung als Beamter auf Widerruf; Entlassung aus dem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12
Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf …
- VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen …
- VG Köln, 29.11.2013 - 19 K 6165/12
Bestehen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf in der Ausbildung im gehobenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung kraft Gesetzes Kommissaranwärter …
- OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 301/22
Annullierung einer Prüfung; Rechtsgrundlage; Chancengleichheit
- VG Schleswig, 24.10.2019 - 12 B 55/19
Entlassung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 2 L 782/13
Prüfungsordnung Wiederholungsmöglichkeit Härtefallregelung Verhältnismäßigkeit
- VGH Bayern, 27.07.2009 - 3 CE 09.734
Beamter auf Widerruf
- OVG Sachsen, 01.09.2017 - 2 B 62/17
Vorläufige Zulassung zur Laufbahnprüfung; Anordnungsgrund; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 6 A 2600/20
Beamtenverhältnis auf Widerruf; Kommissaranwärter; Prüfung; Bachelorprüfung; …
- OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 750/13
Verlängerung Vorbereitungsdienst; Widerrufsbeamter; Wiederholungsprüfung
- VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 58/20
Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BVerwG, 03.07.1992 - 2 B 92.92
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit …
- VG Schleswig, 01.03.2022 - 12 B 10003/21
Einstweiliger Rechtschutz bei Entlassung
- OVG Hamburg, 23.09.2021 - 5 Bs 201/21
Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit; rechtzeitige Rüge vor Beginn der Prüfung
- BVerwG, 07.01.1987 - 2 ER 210.86
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.1365
Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der …
- VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 61/20
Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VG Arnsberg, 14.07.2017 - 2 L 1221/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 14 B 560/17
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Vorbereitungsdienst; …
- VG Bremen, 30.08.2018 - 6 V 1998/18
Teilnahme an den restlichen Klausuren des Bachelorstudiengangs …
- BVerwG, 26.03.1992 - 2 C 9.90
Sinn und Zweck des Anwärterheiratetenzuschlages - Berücksichtigung des …
- VG Münster, 04.09.2014 - 5 K 1329/12
Vorbehaltsstelle Zulassungsschein Soldat auf Zeit Beamtenrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 1 E 476/10
Streitwertfestsetzung bei einer Klage gegen die Beendigung eines …
- VG Aachen, 16.06.2009 - 1 L 207/09
Zeitpunkt der Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf wegen …
- VG München, 18.07.2018 - M 19 K 17.4841
Negativzeugnis über Vorkaufsrecht im Naturschutzrecht
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1991 - 4 S 1866/90
Unterschiedliche Bemessung der Unterhaltsbeihilfe für Forstpraktikanten und …
- VG Saarlouis, 23.04.2025 - 1 K 254/24
Zulassung zum Zweiten Staatsexamen Lehramt; Bewährungsbericht - …
- VG Freiburg, 04.05.2022 - 1 K 1015/20
Erfordernis einer Rekonstruktion des Prüfungsgeschehens bei praktisch-mündlicher …
- VG Freiburg, 01.03.2006 - 4 K 327/06
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch Mitteilung des …
- BVerwG, 23.08.1990 - 2 B 95.90
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei Beantwortung von …
- BVerwG, 29.09.1986 - 2 B 99.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 29.09.1986 - 2 B 100.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- OVG Sachsen, 11.06.2025 - 2 A 487/24
Studium Hochschule Sächsische Polizei; Modulprüfung; Endgültiges Nichtbestehen; …
- VG Weimar, 23.04.1996 - 4 E 307/96
Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfungen; Laufbahnprüfung (Landes- und …
- VG Düsseldorf, 17.10.2025 - 2 K 8985/25
Örtliche Zuständigkeit, Laufbahnprüfung
- VG Düsseldorf, 15.08.2003 - 15 K 3590/01
Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Beamtenverhältnisses wegen des …
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