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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,881
BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 (https://dejure.org/1985,881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht bestandener Wiederholungsprüfung - Rückwirkendes Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses bei Aufhebung der Prüfungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 32 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Entlassung) - Beendigung des Beamtenverhältnisses mit Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 207
  • NVwZ 1986, 387
  • DVBl 1986, 470
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).

    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchBeschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).

    Es entspricht weder dem Sinn des § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG noch ist es zur Beseitigung der Folgen einer rechtskräftig aufgehobenen Prüfungsentscheidung erforderlich, daß die Aufhebung der Prüfungsentscheidung zu einem rückwirkenden (fiktiven) Wiederaufleben des Widerrufsbeamtenverhältnisses führt für eine Zeit, in der kein Vorbereitungsdienst geleistet worden ist (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Dieser besteht nämlich in erster Linie darin, daß der Beamte auf Widerruf für den Beruf, zu dem ihm die Prüfung den Zugang eröffnet, ausgebildet wird und daß deshalb Vorbereitungsdienst effektiv geleistet wird; die Unterhaltssicherung durch Anwärterbezüge tritt demgegenüber weit zurück (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auchUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; denn die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffenen Bestimmungen enthalten keine eigenständige Regelung, welche die Verwaltung über das schon im Gesetz festgelegte "Programm" hinaus zu Eingriffen in die Rechtsstellung des Widerrufsbeamten ermächtigt (vgl. BVerwGE 52, 193 ).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 82.63

    Rücknahme der Festsetzung von Versorgungsbezügen - Materielle Beweislast des …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Bundesbehörden können auch nach Landesrecht nicht Kläger oder Beklagter eines Verwaltungsrechtsstreits sein (vgl. BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]; 26, 31 [BVerwG 18.01.1967 - VI C 82/63]).
  • BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    - Ist - wie hier in § 25 Abs. 3 LAPO - eine Regelung gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG getroffen worden, so bedarf es zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf keiner zu diesem Zweck abgegebenen gestaltenden Willenserklärung (Entlassungsverfügung); auch Entlassungsfristen sind nicht einzuhalten (BVerwGE 11, 165 [BVerwG 19.10.1960 - VI C 92/58]).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 27.77

    Aushändigung des Prüfungszeugnisses auch bei Schwangerschaft bzw. laufender …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84
    Ohne ein fortbestehendes bzw. rückwirkend wieder aufgelebtes Beamtenverhältnis auf Widerruf kommt auch die mit der Anschlußberufung begehrte Weiterzahlung von Anwärterbezügen nicht in Betracht (vgl. insoweitUrteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 27.77 - ).
  • BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall …

  • BVerwG, 25.06.1984 - 2 B 55.83

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus …

    Dazu verweist das Oberverwaltungsgericht unter wörtlicher Wiedergabe auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1985 (- 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207) zu § 32 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) a.F., wonach die Rechtmäßigkeit und Bestandskraft der Prüfungsentscheidung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck der Vorschrift ohne Bedeutung seien.

    Die Vermeidung eines "rechtlichen Schwebezustands" (…vgl. den angegriffenen Beschluss Rn. 11) durch "Anknüpfung an eindeutig fixierbare tatsächliche Vorgänge (Ablegung der Prüfung) [… unabhängig] von einem Streit um das Prüfungsergebnis" (vgl. BVerwGE 72, 207 ) stellt insoweit keinen überwiegenden, besonders gewichtigen Grund dar.

  • OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 450/25

    Kürzung von Anwärterbezügen; Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

    Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - (BVerwGE 72, 207 ) für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG entschieden.

    Die Unterhaltssicherung durch die Gewährung von Anwärterbezügen tritt demgegenüber weit zurück (BVerwGE 72, 207 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …

    Damit werden unabhängig von einem etwaigen Streit um das Prüfungsergebnis und das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung durch die Bezugnahme auf einen zeitlich eindeutig bestimmbaren Vorgang sofort und unmittelbar rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen, die der für den beamtenrechtlichen Status gebotenen Rechtsklarheit entsprechen und im Einklang mit dem Zweck des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stehen (vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 4 S 58.12 u.a. -, BA S. 3 f. zu Berlin; OVG LSA…, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 31; SächsOVG…, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 8; allgemein auch BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207, 211; Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295).
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