Rechtsprechung
| AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08 (70) |
Zitiervorschläge
AG Rotenburg/Fulda, Entscheidung vom 07. April 2009 - 2 C 490/08 (70) (https://dejure.org/2009,77743)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1865
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85
Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers
Auszug aus AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08
Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde auch dazu bestimmt ist, Anspruchssteller als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern, vgl. BGH WM 1987, 323. - AG Bad Hersfeld, 22.11.2005 - 10 C 766/05
Auszug aus AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08
Er bemisst sich hier nach dem Aufwand, der durch die Einsichtnahme in das streitgegenständliche Gutachten erfordert und wird vom Gericht dementsprechend auf bis zu 300 Euro festgesetzt, vgl. AG Bad Hersfeld Urteil vom 22.11.2005, Az. 10 C 766/05 juris.
- OLG Stuttgart, 16.02.2026 - 19 U 71/24
Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten über den Nachlass eines …
dejure.org
Übersicht AG Rotenburg/Fulda
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Rechtsprechung
| AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke -Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (zuletzt BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 ). - LG Bonn, 28.02.2007 - 5 S 159/06
Nach der Schwacke-Liste ermittelten Normaltarif
Auszug aus AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08
Der dafür gerechtfertigte Zuschlag ist nach der ständigen Rechtssprechung des Landgerichts Bonn pauschal mit 25 % zu bemessen (Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.02.2007 - 5 S 159/06).
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Übersicht AG Bonn
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