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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5411
BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85 (https://dejure.org/1986,5411)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1986 - 2 C 50.85 (https://dejure.org/1986,5411)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 2 C 50.85 (https://dejure.org/1986,5411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamthochschule - Übernahme eines Fachhochschullehrers - Professor - Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Dabei bedarf keiner Erörterung, ob unter Beachtung des Art. 5 Abs. 3 GG im Berufungsverfahren ein Berufungsvorschlag von der staatlichen Hochschulverwaltung auch wegen mangelnder fachlicher Qualifikation des Vorgeschlagenen abgelehnt werden dürfte (grundsätzlich verneinend BVerwGE 52, 313 ; vgl. auch Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - <ZBR 1986, 50>) und gegebenenfalls, welche Maßstäbe insoweit im Übernahmeverfahren gemäß § 122 Abs. 1 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 3 WissHG gelten, d.h. ob - wie das Berufungsgericht meint - die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit als Teil der Eignungsfeststellung ein Akt wertender Erkenntnis des Ministers für Wissenschaft und Forschung ist oder nicht (verneinend BayVGH, Urteil vom 24. Mai 1982 - Nr. 7 B 81 A. 983 - ).

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Dabei bedarf keiner Erörterung, ob unter Beachtung des Art. 5 Abs. 3 GG im Berufungsverfahren ein Berufungsvorschlag von der staatlichen Hochschulverwaltung auch wegen mangelnder fachlicher Qualifikation des Vorgeschlagenen abgelehnt werden dürfte (grundsätzlich verneinend BVerwGE 52, 313 ; vgl. auch Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - <ZBR 1986, 50>) und gegebenenfalls, welche Maßstäbe insoweit im Übernahmeverfahren gemäß § 122 Abs. 1 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 3 WissHG gelten, d.h. ob - wie das Berufungsgericht meint - die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit als Teil der Eignungsfeststellung ein Akt wertender Erkenntnis des Ministers für Wissenschaft und Forschung ist oder nicht (verneinend BayVGH, Urteil vom 24. Mai 1982 - Nr. 7 B 81 A. 983 - ).

    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Dies folgt auch aus der Zielsetzung des Hochschulrahmengesetzes, nach der der Professor dem Hochschullehrer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ) entsprechen soll (…Dallinger/Bode/Dellian, a.a.O., § 44 Rz 1).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    5 Abs. 3 GG - seine Anwendbarkeit bei der Ernennung von Fachhochschullehrern unterstellt (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 ; 64, 323 ; vgl. auch § 3 HRG, § 4 WissHG) - wird hierdurch nicht verletzt.
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    5 Abs. 3 GG - seine Anwendbarkeit bei der Ernennung von Fachhochschullehrern unterstellt (vgl. hierzu BVerfGE 61, 210 ; 64, 323 ; vgl. auch § 3 HRG, § 4 WissHG) - wird hierdurch nicht verletzt.
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) m.w.Nachw.>).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81

    Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 18.85

    Besoldung der in das Amt des Professors übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Im übrigen hat der erkennende Senat im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 18.85 - entschieden, daß Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. b 2. BesVNG dem Landesgesetzgeber nicht gebietet, allein die Einordnung in die BesGr.
  • BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62

    Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 50.85
    Selbst wenn man in diesem Bereich von einer durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschule hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle ausgeht, die nur ausnahmsweise durch staatliche Maßnahmen übergangen werden darf (BVerwGE 16, 50 ; 52, 313 ; 55, 73 ; Beschluß vom 18. Mai 1981 - BVerwG 7 B 116.81 - ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 16.83 - ; vgl. hierzu Denninger, HRG, § 45 Rz 19 ff.), oder aus der gesetzlichen Regelung des Übernahmeverfahrens eine solche Kompetenz entnimmt, ergibt sich hieraus keine uneingeschränkte Bindung.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 4 S 2583/20

    Zum Auswahlkriterium "qualitativ hochwertige Promotion" bei der Ausschreibung …

    Soweit der Kläger unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.1986 (2 C 50.85) meint, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Einzelfall sogar ein Aufsatz im Umfang von acht Seiten Promotionsadäquanz aufzuweisen vermöge, steht dies schon nicht im Widerspruch zum hier angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …

    Die Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach dem Übernahmestichtag schließt mithin eine Übernahme nicht aus (vgl. u.a. auch Urteile vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - <ZBR 1986, 342 = Buchholz 421.20 Nr. 21> und vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 8.86 - <ZBR 1989, 174 = Buchholz 421.20 Nr. 41>).
  • VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92

    Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender …

    Diese Vorschrift begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, selbst wenn -- was im Rahmen dieses Eilverfahrens dahingestellt bleiben muß -- Art. 5 Abs. 3 GG nicht nur für wissenschaftliche Hochschulen, sondern auch für Fachhochschulen gelten sollte (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 29.6.1983, BVerfGE 64, 323, 358; BVerfG, Beschl. v. 20.10.1982, BVerfGE 61, 210, 246, 247; BVerwG, Urteil v. 28.5.1986, WissR 1987, 171, 172, wo die Frage der Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG auf Fachhochschulen letztlich offengelassen wird).
  • VG Aachen, 24.10.2023 - 1 L 679/23

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Professor; Fachhochschule; besondere Befähigung …

    Rn. 18 Vgl. zu einer wortgleichen Vorgängervorschrift: BVerwG, Urteile vom 28. Mai 1986 - 2 C 50.85 -, juris, Rn. 20, und 2 C 25.85 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2024 - 6 B 1196/23

    Konkurrentenstreitverfahren eines nicht promovierten Bewerbers wegen der …

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.1986 - 2 C 50.85 -, ZBR 1986, 342 = juris Rn. 20.
  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines …

    Besoldungsregelungen sind auf Statusregelungen rückbezogen und knüpfen an sie an (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - 2 C 50.85]>).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Für das hier maßgebliche materielle Recht ist nach Wortlaut und Sinn des Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG eindeutig und bedarf deshalb nicht erst der Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, daß es für die im Zusammenhang mit der Übernahme - auf die selbst kein Rechtsanspruch besteht - zu wahrenden Rechte des Beamten grundsätzlich auf die Verhältnisse bei Inkrafttreten der Überleitungsregelung ankommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Urteile des beschließenden Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - <ZBR 1986, 342> und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 6.86 -) und daß aus einer nach Abschluß der - innerhalb von zwei Jahren durchzuführenden - Übernahme eintretenden Veränderung des Bedarfs oder der haushaltsmäßigen Situation keine in einem Übernahmeverfahren nach Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG zu wahrenden Rechte des Beamten (neu) erwachsen können.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 35.85

    Nichtpromovierter Fachhochschullehrer - Übernahme als Professor - Nachweis der …

    Die in dem vom Berufungsgericht wiedergegebenen Erlaß des Ministers für Wissenschaft und Forschung vom 30. April 1980 niedergelegte Auffassung, daß nur eine Promotion "besser als rite" den Anforderungen des § 32 Abs. 1 Nr. 3 FHG genügen könne, entspricht der Rechtslage (vgl. Urteile des Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 8.85 - <ZBR 1987, 48>, - BVerwG 2 C 25.85 - <DVBl. 1986, 1153 = ZBR 1986, 341> und - BVerwG 2 C 50.85 - <ZBR 1986, 342>;… Leuze/Bender, WissHG, § 49 Rz. 5;… § 58 Rz. 2).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 54.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist grundsätzlich geklärt, daß, selbst wenn von der Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG bei der Ernennung von Fachhochschullehrern und von einer durch dieses Grundrecht geschützten Beurteilungskompetenz der Hochschulen hinsichtlich der Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle auszugehen ist, keine uneingeschränkte Bindung der staatlichen Hochschulverwaltung an einen Berufungs- oder Übernahmevorschlag der Hochschule besteht; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Hochschule den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, nicht ausreichend berücksichtigt - verkannt - hat (vgl. u.a. Urteile vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 25.85 - <DVBl. 1986, 1153 = ZBR 1986, 341> und - BVerwG 2 C 50.85 - <ZBR 1986, 342> sowie vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 11.84 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1987 - 2 A 29/84

    Übernahme in das Amt eines Professors auf Lebenszeit im Bereich einer Fakultät …

    Zu einer entsprechenden Vorschrift des nordrhein-westfälischen Rechts, die ebenfalls in Ausführung des § 44 Abs. 1 Nr. 3 des Hochschulrahmengesetzes (vom 26.1.1976, BGBl. I S. 185 - HRG -) ergangen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung gebilligt, daß nur eine Promotion "besser als rite" den gesetzlichen Anforderungen genügen könne ( Urt. v. 28.5.1986 - BVerwG 2 C 50.85 -).
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