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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1095
BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72 (https://dejure.org/1974,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1974 - II C 55.72 (https://dejure.org/1974,1095)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1974 - II C 55.72 (https://dejure.org/1974,1095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abführen von Nutzungsentgeldern für die Direktoren der Universitätskliniken für die Inanspruchnahme von Betten zur Behandlung von Privatpatienten - Festsetzung von Nutzungsentgeldern für die Inanspruchnahme von Betten durch Privatpatienten der Klinikdirektoren der I. und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    In der Rechtsprechung ist ferner geklärt, daß - soweit keine Spezialregelung getroffen ist - die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts entsprechend gelten, wobei es sich nach dem jeweiligen Fallbereich richtet, welche Verjährungsfrist gilt (u.a. BVerwGE 28, 336 [338 f.]; 31, 65 [66 f.]).

    Geklärt ist in der Rechtsprechung ferner, daß die Verjährung in entsprechender Anwendung des § 209 BGB durch beamtenrechtlichen Leistungsbescheid unterbrochen wird (BVerwGE 28, 336 [341] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Soweit es sich um die Vereinbarkeit der Regelung des § 65 Satz 1 Nr. 3 HSchLG mit Art. 3 Abs. 1 GG handelt, erhebt die Revision - mit Recht - selbst keine Einwendungen: Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die willkürliche Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem; der Gesetzgeber muß tatsächliche Gleichheiten berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden (u.a. BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 229 [240]).
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 31. Januar 1974 - BVerwG II C 36.70 - (NJW 1974, 1440) zu der mit § 65 Satz 1 Nr. 3 HSchLG inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 81 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes vom 21. März 1962 (GVBl. S. 173) zur Frage der Angemessenheit des Nutzungsentgelts u.a. folgendes ausgeführt (…a.a.O. S. 1443):.
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Die Auslegungsbedürftigkeit dahingehend, daß § 81 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz den Beamten zu einem angemessenen Nutzungsentgelt verpflichtet, nimmt dieser gesetzlichen Regelung nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 21, 209 [215]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Die bei der Orientierung am Gleichheitssatz sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers endet erst da, wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (u.a. BVerfGE 9, 334 [337]).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Soweit es sich um die Vereinbarkeit der Regelung des § 65 Satz 1 Nr. 3 HSchLG mit Art. 3 Abs. 1 GG handelt, erhebt die Revision - mit Recht - selbst keine Einwendungen: Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet die willkürliche Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem; der Gesetzgeber muß tatsächliche Gleichheiten berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden (u.a. BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 229 [240]).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Dies schon deshalb, weil das Berufungsgericht angesichts der Pflicht der Prozeßbeteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BVerwGE 16, 241 [245]) davon hat ausgehen dürfen, daß der Kläger die von ihm möglicherweise gehegten Bedenken gegen die Berechnungselemente der Forderung ungefragt zur Sprache bringen werde.
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Die Einrede der Verjährung ist daher für das Revisionsgericht unbeachtlich, wenn sie erst im Revisionsverfahren erhoben wird (vgl. BGHZ 1, 234 [239] und BSGE 6, 283 [288]).
  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 111.65
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    In der Rechtsprechung ist ferner geklärt, daß - soweit keine Spezialregelung getroffen ist - die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts entsprechend gelten, wobei es sich nach dem jeweiligen Fallbereich richtet, welche Verjährungsfrist gilt (u.a. BVerwGE 28, 336 [338 f.]; 31, 65 [66 f.]).
  • BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72
    Die Einrede der Verjährung ist daher für das Revisionsgericht unbeachtlich, wenn sie erst im Revisionsverfahren erhoben wird (vgl. BGHZ 1, 234 [239] und BSGE 6, 283 [288]).
  • BVerwG, 03.04.1979 - 2 B 91.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewilligung einer …

    An dieser in Anwendung des § 81 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes vom 21. März 1962 (GVBl. S. 173) zur Frage der Angemessenheit von Nutzungsentgelt dargelegten Rechtsauffassung hat der beschließende Senat in den Urteilen vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 22.72 - (Buchholz 237.6 § 75 LBG Nds. Nr. 1) und BVerwG 2 C 55.72 (Buchholz 421.2 HochschulR Nr. 37), die in Anwendung von vergleichbaren Vorschriften des niedersächsischen bzw. des Berliner Landesrechts ergangen sind, sowie in dem die Rechtslage im Lande Nordrhein-Westfalen betreffenden Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - (Buchholz 237.7 § 75 LBG NW Nr. 1) festgehalten.

    Die Beschwerde trägt vor, das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - (…a.a.O.) dargelegt, daß es sich bei den als Klinikdirektoren eingesetzten Hochschullehrern und den städtischen Klinikdirektoren um Personengruppen mit unterschiedlichen Rechtsverhältnissen und überdies verschiedenen Dienstherren und somit um voneinander abweichende Begelungsbereiche handele.

    Im übrigen gibt die Beschwerdeschrift auf Seite 5 oben mit dem Vortrag, "es sei daher rechtsfehlerhaft, Rechtsgrundsätze, welche aus den Hochschullehrergesetzen abgeleitet würden, ohne eine Prüfung der unterschiedlichen Beweggründe der Bewilligung der Nebentätigkeit und der wirtschaftlichen Lage dieser beiden Berufsgruppen zu übernehmen", den Inhalt des Urteils vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - (…a.a.O.) unrichtig wieder.

    Der Hinweis auf Seite 7 unten der Beschwerdeschrift, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - (…a.a.O.) ab und beruhe auf dieser Abweichung, genügt schon nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Das Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - (…a.a.O.) ist zu § 65 des Berliner Hochschullehrergesetzes vom 21. Januar 1963 (GVBl. S. 105) ergangen, nicht aber zu § 33 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288).

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Erstattung von Hinterbliebenenbezügen - Unrechtmäßige Zahlung

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts auch die Unterbrechungsregelung des § 209 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar; doch genügen danach nur eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner, zu denen behördeninterne Maßnahmen, die hier möglicherweise getroffen sein könnten, nicht gehören (vgl. BVerwGE 28, 336 [341/342]; 34, 97 [100]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 09.02.1979 - 2 B 88.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Angemessenheit …

    An dieser in Anwendung des § 81 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes vom 21. März 1962 (GVBl. S. 173) zur Frage der Angemessenheit von Nutzungsentgelt dargelegten Rechtsauffassung hat der beschließende Senat in den Urteilen vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 22.72 - (Buchholz 237.6 § 75 LBG Nds. Nr. 1) und - BVerwG 2 C 55.72 - (Buchholz 421.2 HochschulR Nr. 37), die in Anwendung von vergleichbaren Vorschriften des niedersächsischen bzw. des Berliner Landesrechts ergangen sind, sowie in dem die Rechtslage im Lande Nordrhein-Westfalen betreffenden Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - (Buchholz 237.7 § 75 LBG NW Nr. 1) festgehalten.

    Diese Ausführungen - so fährt die Beschwerde fort - seien erforderlich gewesen, weil das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 55.72 dargelegt habe, daß es sich bei den als Klinikdirektoren eingesetzten Berliner Hochschullehrern einerseits und den leitenden Krankenhausärzten der städtischen Berliner Krankenhäuser andererseits um Personengruppen mit unterschiedlichen Rechtsverhältnissen und auch mit verschiedenen Dienstherren und daher um voneinander abweichende Regelungsbereiche handele.

    Unter Nr. 1 der Beschwerdebegründung ist abschließend vorgetragen, daß die Sache nicht nur grundsätzliche Bedeutung habe, sondern die Revisionszulassung auch deshalb geboten sei, weil das Berufungsurteil von dem vorstehend erörterten Urteil des beschließenden Senats vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …

    Im übrigen haben auch im Verwaltungsstreitverfahren die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …

    Auch im Verwaltungsstreitverfahren haben die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 22.12.1978 - 2 B 80.78

    Nichtzulassung einer Revision - Interesse an der Erhaltung der Einheitlichkeit …

    Die Beschwerde trägt zur Begründung ihrer Auffassung, daß die Sache grundsätzliche Bedeutung habe, ferner vor, das Berufungsurteil sei auf die "Hochschullehrerurteile" des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - (Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1) und vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 22.72 - (Buchholz 237.6 § 75 LBG Nds. Nr. 1) gestützt, enthalte aber keine Ausführungen "über die unterschiedlichen Beweggründe der Bewilligung der Nebentätigkeit und der wirtschaftlichen Lage der beiden Berufsgruppen"; diese Ausführungen seien erforderlich gewesen, weil das Bundesverwaltungsgericht in seinem weiteren Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 55.72 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 37) dargelegt habe, daß es sich bei den als Klinikdirektoren eingesetzten Berliner Hochschullehrern und den leitenden Krankenhausärzten der städtischen Berliner Krankenhäuser - zu diesen zählt der Kläger - um Personengruppen mit unterschiedlichen Rechtsverhältnissen und auch mit verschiedenen Dienstherren und daher um voneinander abweichende Regelungsbereiche handele.

    Übrigens ist den von der Beschwerde angesprochenen Darlegungen des beschließenden Senats in dem Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 55.72 nicht - wie die Beschwerde möglicherweise geltend machen will - die Rechtsauffassung zu entnehmen, daß die Personengruppe, der der Kläger angehört, hinsichtlich der Berechnung von Nutzungsentgelt besser zu stellen sei als die Gruppe der als.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Im übrigen haben auch im Verwaltungsstreitverfahren die Beteiligten eine weitgehende Mitwirkungspflicht bei der Tatsachenaufklärung (vgl. die Zusammenstellung älterer Rechtsprechung bei Haueisen, Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkungspflicht der Beteiligten, in NJW 1966, 764 [BVerfG 16.03.1966 - 1 BvR 675/65] sowie insbesondere Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - [BVerwGE 16, 241, 245 [BVerwG 23.07.1963 - II C 158/62]], vom 15. September 1966 - BVerwG II C 84.64 -, Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 -, Urteile vom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88] und vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 92.80

    Forderung eines Nutzungsentgelts von Beamten für die außerdienstliche …

    Die im vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage, ob der Beklagte von den Klägern als Ausgleich der erlangten Vorteile ein Nutzungsentgelt in der angegebenen Höhe fordern konnte und kann, richtet sich allein nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 33 Satz 2 Nr. 3 des Berliner Landesbeamtengesetzes in den Fassungen vom 1. Januar 1972 [GVBl. S. 288] und vom 20. Februar 1979 [GVBl. S. 368], § 10 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in den Fassungen vom 1. Januar 1971 [GVBl. S. 248] und vom 2. Oktober 1978 [GVBl. S. 2002] in Verbindung mit der Allgemeinen Anweisung über die Entrichtung eines Nutzungsentgelts für die nichtdienstliche Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Landes Berlin durch das in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätige beamtete Fachpersonal vom 26. Februar 1974 [DBl. I Nr. 25 - Seite 93 -]) und ist vom Berufungsgericht allein aufgrund dieser Vorschriften in Anknüpfung an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - [Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1], vom 7. November 1974 - BVerwG 2 C 22.72 - [Buchholz 237.6 § 75 LBG Nds. Nr. 1] und - BVerwG 2 C 55.72 - [Buchholz 421.2 HochschulR Nr. 37] sowie vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - [Buchholz 237.7 § 75 LBG NW Nr. 1]) entschieden worden.
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