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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1184
BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64 (https://dejure.org/1968,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1968 - II C 96.64 (https://dejure.org/1968,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1968 - II C 96.64 (https://dejure.org/1968,1184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Denn im Rechtsstaat ist die Verwaltung ebenso wie das Gericht an Gesetz und Recht gebunden; die Verwaltungsbehörden haben die ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse ebenso wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde anzusehen sind (ebenso schon BVerwGE 18, 216 [218] mit Hinweis auf Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 -).
  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54

    Dienstunfähigkeit im Sinne des G 131, insbesondere für Polizeibeamte

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Das Berufungsgericht hat sich zur Begründung für die Richtigkeit dieser Darlegung auf das Urteil des Senats vom 21. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 270) berufen.
  • BVerwG, 15.11.1967 - VI C 92.64

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Verfahrensmangel unzureichender …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; sie ist regelmäßig nur geboten bei groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens (Urteil vom 16. Juni 1966 - BVerwG VI C 103.64 - m. Hinw.) oder bei nicht unwesentlichen Widersprüchen zwischen mehreren vorliegenden Gutachten (Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG VI C 92.64 - m. Hinw.).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - (MDR 1964 S. 190) klargestellt, daß der in § 42 Abs. 1 Satz 1 BBG verwendete Begriff "Schwäche der geistigen Kräfte" nicht auf Krankheiten im eigentlichen Sinne beschränkt ist und daß er daneben nicht lediglich Fälle einer intellektuellen Unterwertigkeit erfaßt, sondern auch Fälle nervlicher und seelischer Beeinträchtigung.
  • BVerwG, 29.08.1963 - II C 145.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Dienstunfähig im Sinne des § 42 Abs. 1 BBG ist ein Beamter hiernach schon dann, wenn er dauernd unfähig ist, die Pflichten des konkreten Amtes, in das er berufen ist, wahrzunehmen (so u.a. Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 -, vom 29. August 1963 - BVerwG II C 145.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 10] und das vorbezeichnete Urteil vom 30. Januar 1964).
  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 26.65

    Tonbandaufnahme einer Zeugenvernehmung - Beförderung eines Offiziers zum …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Wenn die Revision mit ihrem Vorbringen, daß das Gutachten des Dr. W. zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Klägers (§ 51 StGB) ergangen sei, rügen will, daß das Berufungsgericht damit ein in einem anderen gerichtlichen Verfahren erstattetes Gutachten verwertet habe, so geht ihr Vorbringen deshalb fehl, weil die Gerichte nicht gehindert sind, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten aus anderen Prozessen, die sie zum Gegenstand der Verhandlung gemacht haben, im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu verwerten (so schon Urteil des Senats vom 18. Juli 1967 - BVerwG II C 26.65 -).
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 10.60

    Antrag auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung der Oberfinanzdirektion - Art und …

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Dienstunfähig im Sinne des § 42 Abs. 1 BBG ist ein Beamter hiernach schon dann, wenn er dauernd unfähig ist, die Pflichten des konkreten Amtes, in das er berufen ist, wahrzunehmen (so u.a. Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 -, vom 29. August 1963 - BVerwG II C 145.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 10] und das vorbezeichnete Urteil vom 30. Januar 1964).
  • BVerwG, 16.06.1966 - VI C 103.64
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; sie ist regelmäßig nur geboten bei groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens (Urteil vom 16. Juni 1966 - BVerwG VI C 103.64 - m. Hinw.) oder bei nicht unwesentlichen Widersprüchen zwischen mehreren vorliegenden Gutachten (Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG VI C 92.64 - m. Hinw.).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - …

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).
  • BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der …

    Entwickelt eine Partei das vorstehend umschriebene Mißtrauen nicht oder bringt sie es nicht in Form eines Ablehnungsantrags zum Ausdruck, gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten und unter II.2.a) vorstehend dargelegten Maßstäbe zur gerichtlichen Bewertung von Aussagen von Sachverständigen, welche Behörden des gleichen Rechtsträgers angehören (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG II C 96.64 - [S. 18 f.]: Verwertung des Gutachtens eines nicht als befangen abgelehnten Oberbahnarztes in einem Verfahren gegen die Deutsche Bundesbahn).
  • VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584

    Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit

    Dauernde Dienstunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG liegt vor, wenn sie sich in absehbarer Zeit nicht beheben lässt (vgl. BVerwG, U.v. 9.4.1968 - II C 96/64 - juris), wobei dafür, was als dauernd anzusehen ist, die Bestimmung des § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG mit heranzuziehen ist.
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197

    Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, …

    Dauernde Dienstunfähigkeit i. S. d. § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG liegt vor, wenn sie sich in absehbarer Zeit nicht beheben lässt (vgl. BVerwG, U. v. 9.4.1968 - II C 96/64 - juris), wobei dafür, was als dauernd anzusehen ist, die Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG i. V. m. Art. 65 Abs. 1 BayBG mit heranzuziehen ist (…vgl. BayVGH, B. v. 12.8.2005 - 3 B 98.1080 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 ).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschluß vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - ).
  • VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741

    Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich …

    Gesundheitliche Gründe sind darüber hinaus auch Erkrankungen geistig-seelischer Art oder solcher Zustände, die die Erfüllung der Dienstpflichten untragbar beeinträchtigen (…PW Rn. 9; BVerwG, v. 9.4.1968 - II C 96.64 - juris).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Soll die Dienstfähigkeit - wie hier - aus einer seelisch-geistigen Erkrankung herrühren, so ist damit nicht gesagt, daß es sich zugleich auch um eine die freie Willensbestimmung ausschließende krankhafte Störung der Geistestätigkeit handeln muß (vgl. Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Niedermaier in Fürst, GKÖD Bd. I, Teil 1, K § 42 Rz 3, 4, 6).
  • BVerwG, 30.09.1982 - 2 B 167.82

    Nichtzulassung einer Revision - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen …

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7] und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 10]).
  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00499

    Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit

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