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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11878
BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85 (https://dejure.org/1986,11878)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 2 CB 44.85 (https://dejure.org/1986,11878)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 2 CB 44.85 (https://dejure.org/1986,11878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Regelungen des Besoldungsanspruchs eines zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigten und dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannten Professors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85
    Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung einer konkreten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. zu den Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85
    Das Unterlassen einer mündlichen Verhandlung stellt hier gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - keinen Verfahrensfehler dar; das Berufungsgericht kann nach vorheriger Anhörung der Beteiligten die Berufung gemäß dieser Bestimmung auch dann durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung zurückweisen, wenn die Beteiligten hiermit nicht einverstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 2. Januar 1984 - BVerwG 4 B 104.83 - ).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85
    Die vom Kläger ausdrücklich hilfsweise eingelegte Revision ist als von einer Bedingung abhängig gemachtes Rechtsmittel unzulässig und deshalb gemäß § 143, § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluß zu verwerfen (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - ).
  • BVerwG, 02.01.1984 - 4 B 104.83

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85
    Das Unterlassen einer mündlichen Verhandlung stellt hier gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit - EntlG - keinen Verfahrensfehler dar; das Berufungsgericht kann nach vorheriger Anhörung der Beteiligten die Berufung gemäß dieser Bestimmung auch dann durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung zurückweisen, wenn die Beteiligten hiermit nicht einverstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - und vom 2. Januar 1984 - BVerwG 4 B 104.83 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05

    Sonderzuwendung für Hochschulprofessor

    Der Besoldungsanspruch eines zum Beamten auf Lebenszeit ernannten Hochschulprofessors richtet sich grundsätzlich allein nach den besoldungsgesetzlichen Vorschriften (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1986 - 2 CB 44.85 -, Buchholz 421.20 Nr. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2016 - 1 A 1776/15

    Zusicherungen der Deutschen Telekom AG auf Weiterzahlung der Ministerialzulage

    Rn. 26 Zur Unwirksamkeit von Zusicherungen/Zusagen im Besoldungsrecht siehe BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 2 B 25.07 -, Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 26 = juris, Rn. 9, und vom 18. Dezember 1986 - 2 CB 44.85 -, Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 28; Hess. VGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 UE 1395/93 -, ZTR 1997, 95 = juris, Rn. 28.
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