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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1942
BVerwG, 25.01.1979 - 2 CB 54.78 (https://dejure.org/1979,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1979 - 2 CB 54.78 (https://dejure.org/1979,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - 2 CB 54.78 (https://dejure.org/1979,1942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Rechtsmittelfrist im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung des Armenrechts wegen Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.05.1982 - 8 B 58.82

    Anwendung der höchstrichterlich getroffenen Grundsätze für das Armenrecht auf das …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 04.05.1983 - 8 ER 208.83

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist, wenn sie die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Frist beigebracht hat; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden(Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4;Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 8 C 76.85

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei nicht ohne Verschulden eine Rechtsmittelfrist, wenn sie die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Frist beigebracht hat (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 8 B 61.83

    Fristgemäße Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist, wenn sie die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Frist beigebracht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 16.09.1982 - 8 B 173.81

    Nachsuchen um Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Frist für die Erhebung der …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armensrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschlüsse vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4 und vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 266.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitigem Ersuchen um …

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine arme Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, jedoch die Unterlagen über ihre Armut nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden (Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4; Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
  • BVerwG, 19.09.1984 - 8 ER 211.84

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, versäumt eine Partei, die zwar rechtzeitig um Bewilligung des Armenrechts gebeten, die Unterlagen über ihre Armut jedoch nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist beigebracht hat, nicht ohne Verschulden die Rechtsmittelfrist; Wiedereinsetzung kann ihr deswegen grundsätzlich nicht gewährt werden(Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 5 S. 4;Beschluß vom 25. Januar 1979 - BVerwG 2 CB 54.78 -).
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