Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 82 Satz 2 BayBO.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO ( Bauordnung Bayern ) Art. 82 S. 2
Bauordnungsrecht: Abgrenzung zwischen Wohnheim und Wohnnutzung eines Mehrfamilienhauses durch Gastarbeiter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nutzung eines Wohnhauses durch Gastarbeiter - Wohngemeinschaften (IBR 1992, 505)
Verfahrensgang
- VG München, 27.02.1992 - M 11 S 92.472
- VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044
Papierfundstellen
- BauR 1992, 589
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044
Dagegen kann das Gericht nicht andere als von der Behörde vorgetragene Gründe in seine Prüfung einbeziehen und - gestützt auf sie - die Verwaltungsentscheidung im Ergebnis aufrecht erhalten, weil es damit nicht mehr die behördliche Entscheidung entsprechend dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG ) nur kontrollieren, sondern eine eigene Verwaltungsentscheidung treffen würde (vgl. BVerwG v. 16.6.1986, BVerwGE 75, 26/29;… Kopp, VwGO , 8. Auflage 1989, RdNr. 4 zu § 114 , RdNr. 33 zu § 113 ;… Redeker/v. Oertzen, VwGO , 10. Auflage 1991, RdNr. 10 zu § 114; ebenso zu planerischen Ermessensentscheidungen BVerwG v. 25.2.1988 DVBl 1988, 844/845; v. 10.2.1989 UPR 1989, 227/228; BayVGH v. 3.10.1989, BayVBl 1990, 148). - BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044
Dagegen kann das Gericht nicht andere als von der Behörde vorgetragene Gründe in seine Prüfung einbeziehen und - gestützt auf sie - die Verwaltungsentscheidung im Ergebnis aufrecht erhalten, weil es damit nicht mehr die behördliche Entscheidung entsprechend dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG ) nur kontrollieren, sondern eine eigene Verwaltungsentscheidung treffen würde (vgl. BVerwG v. 16.6.1986, BVerwGE 75, 26/29;… Kopp, VwGO , 8. Auflage 1989, RdNr. 4 zu § 114 , RdNr. 33 zu § 113 ;… Redeker/v. Oertzen, VwGO , 10. Auflage 1991, RdNr. 10 zu § 114; ebenso zu planerischen Ermessensentscheidungen BVerwG v. 25.2.1988 DVBl 1988, 844/845; v. 10.2.1989 UPR 1989, 227/228; BayVGH v. 3.10.1989, BayVBl 1990, 148). - BVerwG, 10.02.1989 - 7 B 171.88
Keine gerichtliche "Nachbesserung" bei Abwägungsdefiziten im …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044
Dagegen kann das Gericht nicht andere als von der Behörde vorgetragene Gründe in seine Prüfung einbeziehen und - gestützt auf sie - die Verwaltungsentscheidung im Ergebnis aufrecht erhalten, weil es damit nicht mehr die behördliche Entscheidung entsprechend dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG ) nur kontrollieren, sondern eine eigene Verwaltungsentscheidung treffen würde (vgl. BVerwG v. 16.6.1986, BVerwGE 75, 26/29;… Kopp, VwGO , 8. Auflage 1989, RdNr. 4 zu § 114 , RdNr. 33 zu § 113 ;… Redeker/v. Oertzen, VwGO , 10. Auflage 1991, RdNr. 10 zu § 114; ebenso zu planerischen Ermessensentscheidungen BVerwG v. 25.2.1988 DVBl 1988, 844/845; v. 10.2.1989 UPR 1989, 227/228; BayVGH v. 3.10.1989, BayVBl 1990, 148).
- VG Augsburg, 21.11.2014 - Au 5 S 14.1552
Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Wohnheim; …
Die Einzelheiten der Nutzungen sind dabei durch einheitliche Verträge zwischen Nutzern und dem Betreiber des Wohnheims festgelegt (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 28.7.1992 - 2 CS 92.1044 - nicht veröffentlicht; OVG Lüneburg, U.v. 20.8.1987 - 6 A 166/85 - BRS 47, 109 f.). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 2 ZB 12.1963
Bebauungsplan; Wohnen; Wohnheim
Damit ist die Unterscheidung im Beschluss des Senats vom 28. Juli 1992 (Az. 2 CS 92.1044 - juris) in bauplanungsrechtlicher Hinsicht überholt. - VG München, 20.10.2011 - M 11 K 10.4405
Verlangen eines Bauantrages nach Art. 76 Satz 3 BayBO; Definition Wohnheim
Rn. 24 In der oberen Wohnung dürfte nach dem Augenschein eine Wohngemeinschaft leben; dabei handelt es sich nicht um ein Wohnheim, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Heimleitung den Betrieb des Wohnheimes überwacht (…Simon/Busse, Komm. zur BayBO, Band I 2008, Art. 46 Rdnr. 9; BayVGH v. 28.7.1992, 2 CS 92.1044 in BauR 1992, 589 ff.). - VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08
Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes
Auch die Wohndichte allein, also die Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen, ändert für sich nicht deren Charakter als Wohnung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.07.1992, 2 CS 92.1044, Baurecht 1992 S. 589 [590]). - VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer …
Ein solches liegt überdies hier nicht vor, weil eine einheitliche Struktur der Benutzerbeziehungen zu einem Träger des Heims und eine Heimleitung, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Wohnheims sicherstellt, fehlt (vgl. BayVGH, B. v. 28.7.1992 - 2 CS 92.1044 - UA S. 11).
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