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   ArbG Kaiserslautern, 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09   

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https://dejure.org/2009,46871
ArbG Kaiserslautern, 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 (https://dejure.org/2009,46871)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 (https://dejure.org/2009,46871)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 27. November 2009 - 2 Ca 1238/09 (https://dejure.org/2009,46871)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2010 - 3 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe - Entscheidung im Beschwerdeverfahren bei rechtskräftiger …

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Rn. 1 Die Klägerin verklagte den Beklagten in dem zwischenzeitlich abgeschlossenen erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren - 2 Ca 1238/09 - auf Zahlung von 24.900,00 EUR brutto.

    Rn. 5 Mit dem Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - (Bl. 59 R d.A.; Leseschrift/Abschrift Bl. 60 f. d.A.) ordnete das Arbeitsgericht der Klägerin ab dem 01.10.2009 die Prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin Helmbrecht gemäß § 11a ArbGG bei.

    Rn. 6 In der Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 -, der den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 04.12.2009 zugegangen ist, heißt es (sinngemäß), dass die sofortige Beschwerde innerhalb einer Frist von 2 Wochen einzulegen sei.

    Mit dem Beschluss vom 04.01.2010 - 2 Ca 1238/09 - (Bl. 72 f. d.A.) half das Arbeitsgericht der Beschwerde nicht ab und legte die Sache dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.

    Der Sache nach hat das Arbeitsgericht den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin im Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - zurückgewiesen.

    Außerdem hat das Arbeitsgericht den formlos übersandten Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - mit einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung versehen.

    Das Arbeitsgericht hat durch sein Urteil vom 19.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - die Klage der Klägerin als unbegründet abgewiesen.

    Es ist deshalb nach Ablauf der Berufungsfrist des § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG aufgrund der Rechtskraftwirkung des Urteils vom 19.11.2009 - 2 Ca 1238/09 - davon auszugehen, dass der Klägerin die Klageforderung nicht zusteht.

    Diese Verfahrenslage schließt nach wohl h.M. die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den erstinstanzlich rechtskräftig beendeten Zahlungsprozess - 2 Ca 1238/09 - aus (vgl. OLG Dresden v. 22.04.1999 - 8 W 288/99 - BFH v. 05.09.2002 - IV B 91/00 - und BFH vom 07.08.1984 - VII B 27/84 - OLG Sachsen-Anhalt v. 04.02.2009 - 3 WF 240/08 - OLG Düsseldorf v. 30.03.2009 - u.a. 24 U 25/09 - = BeckRS 2009, 2739;… OLG Köln v. 16.06.1997 - 14 WF 65/97 - Thomas/Putzo/Reichold 30. Aufl. ZPO § 127 Rz 5; Büttner FPR 2002, 502 - bei 5. a -).

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