Rechtsprechung
| ArbG Rheine, 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Unwirksame Vergütungsvereinbarung wegen Lohnwuchers; Tarifliche Vorschriften an Stelle der unwirksamen Vereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1992, 413 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07
Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines …
Anzunehmen wäre dies nur, wenn dem Kläger Arbeiten übertragen worden wären, die in keinem Sachzusammenhang mit der Ausbildung standen, sondern lediglich einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf im Betrieb abdecken sollten (…Lakies/Nehls a. a. O. Rdnr. 39;… Stück a. a. O. Rdnr. 54 [Wochenend-Fütterungsdienst in der Landwirtschaft]; Arbeitsgericht Rheine vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413). - ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
111) S. dazu BAG 21.3.1984 (Fn. 98) (B.II.4.): "Zutreffend hat das Berufungsgericht ... auf die tariflich übliche Entlohnung zurückgegriffen"; 26.5.1993 - 4 AZR 461/92 - AP § 612 BGB Diskriminierung Nr. 2 (A.III.2 b); 14.6.1994 - 9 AZR 89/93 - NZA 1995, 178 (III.2.): "Anhaltspunkt ist die tariflich bestimmte Leistung, es sei denn, es würden sich Hinweise dafür finden, dass die übliche Vergütung geringer oder höher anzusetzen ist"; s. weit früher schon LAG Düsseldorf 23.8.1977 (Fn. 81), wonach als "üblicher" Lohn "in der Regel der für den räumlichen und fachlichen Bereich geltende tarifvertragliche Lohn" jedenfalls dann anzusehen sei, "wenn dieser für die überwiegende Anzahl der in Frage kommenden Arbeitsverhältnisse verbindlich" sei; im gleichen Sinne LAG Bremen 3.12.1992 (Fn. 72); ArbG Rheine 13.11.1991 - 2 Ca 134/91 - NZA 1992, 413 (Ls.): "tariflich vorgesehene Vergütung"; ArbG Wesel 3.5.1995 (Fn. 72): "'übliche Vergütung' hier "mit dem Tariflohn identisch". - ArbG Limburg, 03.09.2010 - 1 Ca 49/10
Angemessene Vergütung einer Auszubildenden für die Ableistung von Überstunden
So hat etwa das Arbeitsgericht Rheine (Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 13.11.1991 - 2 Ca 134/91, NZA 1992, 413) entschieden, dass die Beauftragung mit der Wochenendfütterung in der Landwirtschaft für einen Auszubildenden der Landwirtschaft nicht zum Ausbildungsverhältnis gehört und damit gem. § 612 Abs. 2 BGB mit der für die gewerblichen Arbeitnehmer tariflich vorgesehenen Vergütung zu bezahlen ist (…in diese Richtung offenbar auch Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Auflage, § 174 Rn. 67).
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