Rechtsprechung
| ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Außerordentliche Kündigung, Ordentliche Kündigung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Bestehendes Arbeitsverhältnis, Erhebliche Pflichtverletzung, Verdachtskündigung, Ärztliche Bescheinigung, ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 136/22
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (ggf. fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, NJW 2019, 1161, Rn.15). - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
Rn. 39 4. Da die außerordentliche Kündigung als Tatkündigung unverhältnismäßig ist, kann sie sich auch nicht als Verdachtskündigung als rechtswirksam erweisen, denn der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung kann keine weiterreichenden kündigungsrechtlichen Wirkungen haben als der tatsächliche Pflichtenverstoß (vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698, 701). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
In dessen Anwendungsbereich ist eine verhaltensbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn - wie vorliegend unter I 3 b der Entscheidungsgründe ausgeführt - eine Abmahnung geeignet und dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, um auf die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu reagieren (vgl. etwa BAG vom 5.12.2019 - 2 AZR 240/19 NZA 2020, 646 Rn. 75). - ArbG Lübeck, 13.04.2022 - 5 Ca 189/22
Kündigung, außerordentlich, Vorlage, Impfunfähigkeitsbescheinigung, Falsche …
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 137/22
Rn. 22 Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Täuschung über den Immunitätsnachweis einen wichtigen Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB darstelle und verweist hierzu auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.04.2022 (5 Ca 189/22).
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung …
Auf die Berufungen der Beklagten werden die Endurteile des Arbeitsgerichtes Bamberg vom 27.07.2022 - 2 Ca 136/22 und 2 Ca 137/22 - aufgehoben und die Klagen abgewiesen.Rn. 28 Das Arbeitsgericht gab den Kündigungsschutzklagen statt mit Urteilen vom 27.07.2022 in den Verfahren - 2 Ca 136/22 - und - 2 Ca 137/22 -.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.07.2022 (2 Ca 137/22) wird abgeändert.
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Rechtsprechung
| ArbG Essen, 17.05.2022 - 2 Ca 137/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1139/21
- ArbG Essen, 01.10.2021 - 4 Ca 1174/21
- ArbG Essen, 18.11.2021 - 1 Ca 1333/21
- ArbG Essen, 13.01.2022 - 1 Ca 1915/21
- ArbG Essen, 31.01.2022 - 6 Ca 2108/21
- ArbG Essen, 01.02.2022 - 6 Ca 2108/21
- ArbG Essen, 17.05.2022 - 2 Ca 137/22
- LAG Düsseldorf, 14.06.2022 - 8 Sa 1049/21
- LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21
- BAG - 1 AZR 240/23 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21
Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung; …
vom 17.05.2022 - Az.: 2 Ca 137/22 - (Kläger zu 6.).Rn. 143 -des Klägers zu 6) mit Urteil vom 17.05.2022 zum Az. 2 Ca 137/22.
Rn. 152 Das Urteil zum Az. 2 Ca 137/22 (Kläger zu 6)) schließlich ist der Beklagten am 07.06.2022 zugestellt worden.
Rn. 170 6.das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.05.2022 - Az.: 2 Ca 137/22 - (Rechtsstreit des Klägers zu 6., TK.) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
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