Rechtsprechung
| ArbG Münster, 11.01.2022 - 2 Ca 298/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 11.01.2022 - 2 Ca 298/21
- LAG Hamm, 27.04.2022 - 9 Sa 172/22
- BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 217/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14
Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei …
Auszug aus ArbG Münster, 11.01.2022 - 2 Ca 298/21
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist dem Arbeitnehmer in der Freistellungsphase mindestens das auszuzahlen, was er in der Arbeitsphase erarbeitet hat (zur Kürzung von Zuwendungszahlungen in der Freistellungsphase: BAG 19.01.2015 - 9 AZR 564/14 - juris, Rn 27 m.w.N.). - BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07
Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Auszug aus ArbG Münster, 11.01.2022 - 2 Ca 298/21
Rn. 31 Der in Bezug genommene § 24 Abs. 2 TVöD stellt eine allgemeine Regelung für jegliche Entgeltbestandteile dar, mit der für Teilzeitbeschäftigte ein lediglich anteiliger Zahlungsanspruch im Hinblick auf Entgeltbestandteile, die von den Tarifvertragsparteien regelmäßig unter Zugrundelegung von Vollzeitarbeitsverhältnissen vereinbart werden, im Umfang ihrer Teilzeitquote entsteht (BAG 24.09.2008 - 10 AZR 634/07 - juris, Rn 15).
- LAG Hamm, 27.04.2022 - 9 Sa 172/22
Altersteilzeit; Blockmodell; Corona-Sonderzahlung; Freistellungsphase; …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 - 2 Ca 298/21 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Rn. 65 das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2021 - 2 Ca 298/21 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Rn. 69 das Urteil des Arbeitsgerichts Münster 11. Januar 2021 - 2 Ca 298/21 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 20, 00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2021 zu zahlen.
- BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 217/22
Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. April 2022 - 9 Sa 172/22 - insoweit aufgehoben, als es das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 - 2 Ca 298/21 - auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen hat.Die Berufung der Beklagten gegen Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 - 2 Ca 298/21 - wird zurückgewiesen.
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