Rechtsprechung
| OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 82 Abs 1 AufenthG 2004, § 10 Abs 1 RuStAG, § 34 S 2 RuStAG, § 8 Abs 1 RuStAG
Notwendigkeit der Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweismittel; Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten (hier: Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren); Botschaft; Einbürgerung; Erfolgsaussichten; Hinweispflicht; Identitätsnachweis; Kosten; Missbrauch; Mitwirkungspflicht; Nachweis; Pass; ...
- rechtsportal.de
Beweismittel; Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten (hier: Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren); Botschaft; Einbürgerung; Erfolgsaussichten; Hinweispflicht; Identitätsnachweis; Kosten; Missbrauch; Mitwirkungspflicht; Nachweis; Pass; ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 16.04.2024 - 1 K 2029/23
- OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19
Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …
Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Das Merkmal der Identitätsklärung dient gewichtigen sicherheitsrechtlichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland und ist Ausgangspunkt für die Prüfung weiterer Einbürgerungsmerkmale.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, juris, Rn. 10 - 11][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, juris, Rn. 10 - 11] Mit dem Wirksamwerden der Einbürgerung (vgl. § 16 Satz 1 StAG) wird einer bestimmten Person mit einer in der Einbürgerungsurkunde festgehaltenen Identität konstitutiv eine neue Staatsangehörigkeit verliehen.Das öffentliche Interesse daran zu verhindern, dass einer Person eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität verschafft und ihr dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren aufzutreten, gebietet es, die identitätsrelevanten Personalien einer sorgfältigen Überprüfung mit dem Ziel einer Richtigkeitsgewähr zu unterziehen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278, Rn. 13 sowie Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, Rn. 13][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278, Rn. 13 sowie Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, Rn. 13].
Die dem § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG und dem § 8 Abs. 1 StAG zugrunde liegenden sicherheitsrechtlichen Belange der Bundesrepublik Deutschland und das grundrechtlich geschützte Recht des Einbürgerungsbewerbers, eine Klärung seiner Identität bewirken zu können, sind im Rahmen einer gestuften Prüfung einem angemessenen Ausgleich zuzuführen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13] Den Nachweis seiner Identität hat der Einbürgerungsbewerber zuvörderst und in der Regel durch Vorlage eines Passes, hilfsweise auch durch einen anerkannten Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis oder Identitätskarte) zu führen.
Können verbleibende Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Personalien nicht ausgeräumt werden, so trägt der Einbürgerungsbewerber die diesbezügliche Feststellungslast.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2023 - 19 A 4347/19
Einbürgerung; Identität; Reisepass; Mitwirkungspflicht; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Einem syrischen Einbürgerungsbewerber ist es objektiv möglich und grundsätzlich auch subjektiv zumutbar, seine Identität und seine Staatsangehörigkeit durch einen gültigen syrischen Reisepass nachzuweisen.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 8][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 8] Der Beklagte hat den Kläger zu 1.) daher zu Recht in Erfüllung seiner Hinweis- und Anstoßpflicht aus § 24 Abs. 1 Satz 1 SVwVfG bereits im Rahmen des Verwaltungsverfahrens darauf hingewiesen, dass er seine Identität durch Vorlage eines gültigen syrischen Reisepasses nachzuweisen hat.Der Kläger zu 1.) war und ist aus seiner Mitwirkungspflicht aus § 34 Satz 2 StAG i. V. m. § 82 AufenthG heraus grundsätzlich verpflichtet, diesen Hinweisen Folge zu leisten.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 15][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 15] Dies ist indes nicht geschehen.
Rn. 18 Nur bei objektiver Unmöglichkeit oder subjektiver Unzumutbarkeit kann von der "Stufe 1", die zuvörderst die Vorlage eines Passes erfordert, abgewichen werden, sodass andere Nachweise zulässig sein könnten.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 8 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13 - 14][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.8.2023 - 19 A 4347/19 -, juris, Rn. 8 sowie Urteil des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 7/22 -, juris, Rn. 13 - 14] So liegt der Fall hier nicht.
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Das öffentliche Interesse daran zu verhindern, dass einer Person eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität verschafft und ihr dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren aufzutreten, gebietet es, die identitätsrelevanten Personalien einer sorgfältigen Überprüfung mit dem Ziel einer Richtigkeitsgewähr zu unterziehen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278, Rn. 13 sowie Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, Rn. 13][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278, Rn. 13 sowie Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311, Rn. 13].Nur durch eine solche abgestufte Zulassung der Nachweisarten und umfassende Tatsachenwürdigung kann erheblichen Missbrauchsgefahren effektiv begegnet werden.[vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311][vgl. BVerwG, Urteil vom 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 2964/21
Zumutbarkeit der Beantragung der Ausstellung eines nationalen Passes eines …
Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Zunächst ist insoweit festzustellen, dass es keine Hinweise für ein missbräuchliches Vorgehen der syrischen Botschaft bei der Erhebung von Passgebühren gibt.[vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22.8.2023 - 18 A 2964/21 -, juris, Rn. 76 - 80 unter Hinweis auf BMI-Länderinformation vom 1. Oktober 2018, Syrisches Pass- und Ausweiswesen (M2-20105/56#171), S. 15][vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22.8.2023 - 18 A 2964/21 -, juris, Rn. 76 - 80 unter Hinweis auf BMI-Länderinformation vom 1. Oktober 2018, Syrisches Pass- und Ausweiswesen (M2-20105/56#171), S. 15] Zudem liegen die Gebühren in Passangelegenheiten nach Angaben der Botschaft der Arabischen Republik Syrien ab dem 1. Januar 2022 bei 265 Euro für den Ersatz eines abgelaufenen Reisepasses sowie für die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses und bei 705 Euro für einen Express-Reisepass,[vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22.8.2023 - 18 A 2964/21 -, juris, Rn. 81-84 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.- Drucksache 20/3414 -][vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 22.8.2023 - 18 A 2964/21 -, juris, Rn. 81-84 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
- VGH Bayern, 08.09.2022 - 10 C 22.896
Bewilligungsreife eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der …
Auszug aus OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Rn. 11 Hiervon ausgehend können dem Klagebegehren, ohne dass es dazu der Beurteilung schwieriger Tat- und Rechtsfragen bedurfte,[vgl. zu der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, die st.Rspr. des Senats, etwa Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris, Rn. 7 - 8][vgl. zu der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, die st.Rspr. des Senats, etwa Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris, Rn. 7 - 8] keine hinreichenden Erfolgsaussichten beigemessen werden.
- BVerwG, 18.12.2025 - 1 C 27.24
Fortentwicklung des Stufenmodells zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren
Das öffentliche Interesse daran zu verhindern, dass einer Person eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität verschafft und ihr dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren aufzutreten, gebietet es, die identitätsrelevanten Personalien einer sorgfältigen Überprüfung mit dem Ziel einer Richtigkeitsgewähr zu unterziehen (BVerwG…, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - BVerwGE 169, 269 Rn. 13 m. w. N.; so auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 2 D 74/24 - MigRI 2025, 91 ; OVG Münster…, Beschluss vom 23. Mai 2023 - 19 A 1747/21 - juris Rn. 21). - VG Minden, 26.03.2025 - 11 K 2537/23 Rn. 57 Vgl. OVG des Saarlands, Beschluss vom 04.12.2024 - 2 D 74/24 - juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 07.08.2023 - 19 A 4347/19 -, juris Rn. 13 zum Verlangen eines gültigen Passes bei Widersprüchlichkeit anderer Dokumente.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".