Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.04.1989 - XIV BK 24/88
- BDiszG, 18.04.1989 - XIV BK 6/89
- BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89
- BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.12.1987 - 2 DW 2.87
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber dem rechtskräftigen Beschluß des 1. Disziplinarsenatsvom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 - ist unzulässig, weil in dieser Entscheidung nicht, wie dies § 97 Abs. 2 BDO für eine Wiederaufnahme voraussetzt, auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt worden ist(Beschluß vom 23. Dezember 1987 - BVerwG 2 DW 2.87 -;Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 DW 1.78 -).Der Senat hält, wie sich bereits aus dem Beschluß vom 23. Dezember 1987 (a.a.O.) ergibt, an der in demBeschluß vom 6. Mai 1981 - BVerwG 2 DW 1.81 - vertretenen abweichenden Auffassung, der sich Köhler/Ratz (…BDO, § 97 Rz. 1 und § 121 Rz. 19) angeschlossen haben, nicht fest.
- BVerwG, 01.08.1989 - 1 DB 19.89
Verlust der Bezüge eines Beamten bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst ohne …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1994 - 2 DW 6.93
Der Antrag des Technischen Bundesbahnoberinspektors a.D. ... auf Wiederaufnahme des durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 - rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens wird auf seine Kosten verworfen.Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber dem rechtskräftigen Beschluß des 1. Disziplinarsenatsvom 1. August 1989 - BVerwG 1 DB 19.89 - ist unzulässig, weil in dieser Entscheidung nicht, wie dies § 97 Abs. 2 BDO für eine Wiederaufnahme voraussetzt, auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt worden ist(Beschluß vom 23. Dezember 1987 - BVerwG 2 DW 2.87 -;Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 DW 1.78 -).
- BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 130.97
Rechtssatzwiderspruch bei Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens gegenüber einem rechtskräftigen disziplinargerichtichen Beschluß über den Verlust der Dienstbezüge nach § 9 BBesG unzulässig, weil in einer solchen Entscheidung nicht auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt worden ist, wie dies § 97 Abs. 2 BDO (§ 97 Abs. 2 DO NW) für eine Wiederaufnahme voraussetzt (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 2 DW 6.93 - m.w.N.).Gegenüber einem Verwaltungsakt ist nur ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG durch Antrag bei der Behörde, die die Feststellung getroffen hat, nicht aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Disziplinargericht statthaft (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 2 DW 6.93 -).
Für eine analoge Anwendung der Vorschriften über die Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens ist auch dann, wenn die getroffene Entscheidung auf tatsächlichen Feststellungen beruht, die durch Restitutionsgründe erschüttert werden können, im Verfahren betreffend die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge kein Raum (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 2 DW 6.93 -).
- BVerwG, 08.09.2003 - 2 DW 3.03
Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme oder als ein …
Gegenüber einem Verwaltungsakt ist nur ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG durch Antrag bei der Behörde, die die Feststellung getroffen hat, nicht aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor den Disziplinargerichten zulässig (stRspr, z.B. Beschluss vom 20. Januar 1994 - BVerwG 2 DW 6.93 - m.w.N.; ebenso der 1. Disziplinarsenat, vgl. Beschluss vom 29. März 1999 - BVerwG 1 DB 7, 97 - BVerwGE 113, 322 sowie der für das Beamtenrecht zuständige Senat, vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 und Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 2 B 130.97 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 9). - BVerwG, 23.06.2006 - 1 DB 3.06
Rechtskräftige Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; Freispruch vom Vorwurf …
Dementsprechend hat auch der 2. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts Beamte, die zu Unrecht Wiederaufnahmeanträge bei unanfechtbaren Entscheidungen gem. § 121 BDO gestellt haben, auf die Möglichkeit eines Wiederaufgreifens des Verfahrens verwiesen (Beschluss vom 20. Januar 1994 - BVerwG 2 DW 6.93 -).".
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