Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 12.05.2016 - 2 E 1/12 |
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Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 12.05.2016 - 2 E 1/12
- BVerwG, 14.09.2016 - 4 BN 28.16
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 14.02.2023 - 2 E 6/21
Die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der …
Rn. 60 Das Normenkontrollgericht ist nicht verpflichtet, zu prüfen und zu entscheiden, ob alle weiteren von der Antragstellerin gerügten formellen und materiellen Fehler vorliegen, denn das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO dient nicht einer umfassenden Prüfung der Rechtslage unter jedem denkbaren Gesichtspunkt (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 12.5.2016, 2 E 1/12.N, n.v. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.9.2013, 4 BN 40.13, BRS 81 Nr. 76, juris Rn. 12).Die Bezirksämter, die durch die Bezirksamtsleitung vertreten werden, sind somit regelmäßig für den Erlass solcher Verordnungen zuständig (…dazu OVG Hamburg, Urt. v. 11.4.2019, 2 E 10/16.N , NordÖR 2020, 125 , juris Rn. 75 ; Urt. v. 12.5.2016, 2 E 1/12.N, n.v.;… Beschl. v. 5.3.2015, 2 Bs 20/15 , NordÖR 2015, 454 , juris Rn. 16 ).
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