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| OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 2 E 12153/00 (https://dejure.org/2001,28257)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.11.2000 - 6 K 92/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10205/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
Aus dem Begriff der "Notwendigkeit" der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren folgt dagegen nicht, dass die Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Kosten die Ausnahme bleiben und daher regelmäßig abgelehnt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 - …und Beschluss vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42, S. 5 f.). - BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80
Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
Der weitergehenden Ansicht des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 61, 100 [101] und BayVBl. 1994, 285), die Vertretung des Widerspruchsführers durch einen Rechtsanwalt sei grundsätzlich nicht und ausnahmsweise nur dann als notwendig anzusehen, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten sei, das Verfahren selbst durchzuführen, folgt der beschließende Senat aus den oben dargelegten Gründen aber nicht. - BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98
Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
Aus dem Begriff der "Notwendigkeit" der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren folgt dagegen nicht, dass die Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Kosten die Ausnahme bleiben und daher regelmäßig abgelehnt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 - und Beschluss vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 42, S. 5 f.). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 68.91
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
Der weitergehenden Ansicht des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 61, 100 [101] und BayVBl. 1994, 285), die Vertretung des Widerspruchsführers durch einen Rechtsanwalt sei grundsätzlich nicht und ausnahmsweise nur dann als notwendig anzusehen, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten sei, das Verfahren selbst durchzuführen, folgt der beschließende Senat aus den oben dargelegten Gründen aber nicht. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1971 - 2 A 77/71
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2001 - 2 E 12153/00
Die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren ist daher nicht nur ausnahmsweise in schwierigen und umfangreichen Verfahren, sondern immer dann zu bejahen, wenn die Zuziehung eines Anwalts aus der Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckmäßig erscheint (Urteil des Senats vom 10. November 1971, NJW 1972, 222).
- VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15
Abluftreinigungsanlage; Bioaerosole; Hähnchenmaststall; Korngrößenverteilung
- VG Neustadt, 13.07.2017 - 4 K 1131/16
Umfang der Kostenerstattung nach VwGOAG RP § 19 Abs 1 S 1
Die Kosten einer Rechtsberatung sind daher dann zu erstatten, wenn diese Beratung aus Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckmäßig erscheint (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 2 E 12153/00 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13
Mehrarbeitsvergütung für Polizeibeamten - Verjährung
Rn. 40 Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, weil diese aus Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckmäßig erscheint (vgl. zu diesem Maßstab: OVG RP, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 2 E 12153/00.OVG -, juris). - VG Oldenburg, 18.06.2002 - 12 A 1880/00
Bevollmächtigter; Kosten; Waffengleichheit; Widerspruchsverfahren
Sie berücksichtigt nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 -, Buchholz 428, § 38 VermG Nr. 5 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 2 E 12153/00 -, V.n.b.;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 80 Rdnr. 45 f. m.w.N.).
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