Rechtsprechung
| VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VG Darmstadt, 29.01.2003 - 8 E 1088/02
Anspruch auf Ausbildungsförderung bei wirtschaftlicher Unverwertbarkeit eines im …
Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Nach der Überzeugung der Kammer liegen nicht nur die Voraussetzungen dieser Norm in Gestalt einer unbilligen Härte vor, vielmehr hat sich auch das Ermessen der Behörde auf Null, nämlich auf nur eine rechtmäßige Entscheidungsmöglichkeit reduziert (vgl. hierzu und zum Folgenden: VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003 - 8 E 1088/02 -, NJW 2003, 2625).In dem hier zu entscheidenden Fall sieht die Kammer jedenfalls keinen Missbrauchsverdacht und geht deshalb - weil andere Versagungsgründe weder ersichtlich sind noch geltend gemacht wurden - von einer Reduzierung des Ermessens der Antragsgegnerin auf Null aus (vgl. auch VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Zu diesen Typisierungen gehört - worauf der Senat in seinem Urteil vom 11. Oktober 1984 bereits hingewiesen hat (…vgl. Buchholz a.a.O. S. 14 *= NVwZ 1985, 586 *= FamRZ 1985, 343; ebenso Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 5 C 71.86 -) - auch diejenige, dass der Gesetzgeber für den Regelfall davon ausgeht, dass das nach den §§ 26 bis 29 Abs. 1 BAföG anrechenbare Vermögen für den Ausbildungsbedarf auch wirklich einsetzbar ist. - BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Zur Vorschrift des § 29 Abs. 3 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, NJW 1991, 3047) grundlegend ausgeführt:. - BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, fallen nicht unter § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 B 182.99 -, juris). - VG Karlsruhe, 14.01.2004 - 10 K 1353/03
Ausbildungsförderung - anrechenbares Vermögen - mit Nießbrauch belastetes …
Auszug aus VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil eine Verweigerung der Zustimmung des Vaters des Antragstellers gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig wäre (so in einem vergleichbaren Fall aber VG Karlsruhe, Urteil vom 14. Januar 2004 - 10 K 1353/03 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10
BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch
Dieses steht zwischen den Beteiligten ebenso wenig in Streit wie der Umstand, dass bei dieser Sachlage ein objektiv-rechtliches Verwertungshindernis nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht angenommen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2005 - 7 S 3012/04 -, FamRZ 2006, 1638; BayVGH, Urteil vom 23.07.2008 - 12 BV 07.1595 -, juris; VG München, Urteil vom 09.10.2008 - M 15 K 07.1578 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 23.11.2004 - AN 2 K 04.00751 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2005 - 2 E 2199/05 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 29.06.2005 - 18 A 580.05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2004 - 10 K 1353/03 -, juris). - VG Hamburg, 01.11.2007 - 8 K 2342/05
Verwertung einer Immobilie als unbillige Härte bei der Beantragung von BAföG.
Ein weiterer Ermessensspielraum verbleibt im Regelfall - und so auch hier - nicht (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 09.08.2005 - 2 E 2199/05, juris).
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