Rechtsprechung
| VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14 Ge |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Waffenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen Trunkenheit
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11
Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol …
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Dies hindert eine Berücksichtigung einer Alkoholisierung im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG jedoch nicht, wenn zu der Alkoholisierung weitere Tatsachen hinzutreten, die zusammen mit der Alkoholisierung ein spezifisch waffenrechtlich bedenkliches Verhalten ergeben (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - zitiert nach Juris).Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83).
- BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83). - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VG Gera, 28.04.2014 - 2 E 284/14
Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl.: OVG Münster, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 20 A 2430/11 - juris unter Berufung auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83).
- VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15
Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren; …
Dies legt die Annahme nahe, dass Personen, die mit einer BAK im hier relevanten Bereich von mindestens 1, 1 Promille ein Fahrzeug führen, mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgerecht umgehen (so bei BAK von 1, 39 Promille VG Gera, Beschluss v. 28.4.2014 - 2 E 284/14 - in juris). - VG Münster, 01.04.2025 - 1 K 2756/22
Nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein
Rn. 49 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2020 - 20 B 199/20 -, n.v., Beschlussabdruck, S. 5 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 24 CS 23.2264, 24 CS 23.2265 -, juris, Rn. 17 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 22. März 2016 - 11 ME 35/16 -, juris, Rn. 12; VG Potsdam, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - 3 L 809/21 -, juris, Rn. 12, m.w.N; VG Gera, Beschluss vom 28. April 2014 - 2 E 284/14 Ger -, juris, Rn. 22 f.
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