Rechtsprechung
| VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94.A (4) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
Gruppenverfolgung von Yeziden in Syrien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mittelbare Gruppenverfolgung von Yeziden in Syrien; Anspruch auf Gewährung von Asyl; Verfolgung von yezidischen Religionszugehörigen aus der Provinz Jezirah; Bestehen einer inländischen Fluchtalternative; Verfolgung wegen der Religionszugehörigkeit; Begründete Furcht vor ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestehen einer inländischen …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Dabei besteht an einem Ort, an dem das religiöse Existenzminimum nicht gesichert ist, keine in diesem Sinne zumutbare inländische Fluchtalternative (vgl. BVerfG vom 30.12.1991, 2 BvR 406/91 u.a., InfAuslR 1992, 219 ff.; BVerfG vom 10.11.1989, 2 BvR 403, 1501/84, NVwZ 1990, 254 f.).Insoweit kommt es auch nicht auf die Frage an, ob für das Fehlen eines gesicherten religiösen und wirtschaftlichen Existenzminimums der syrische Staat verantwortlich ist oder nicht (vgl. dazu BVerfG vom 30.12.1991, a.a.O., S. 222).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Rn. 18 Danach genießt Asylrecht, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (zum zuvor geltenden und insoweit wortgleichen Art. 16 Abs. 2 GG: BVerfG vom 02.07.1980, 1 BvR 147/80 u.a. = BVerfGE 54, 341).Hat der Asylbewerber seine Heimat als politisch Verfolgter verlassen, ist ihm eine Rückkehr nur zuzumuten, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (zum zuvor geltenden Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: BVerfG vom 02.07.1980, a.a.O.).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschn. A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention (GK) als politisch im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (zum zuvor geltenden Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: BVerfG vom 01.07.1987, 2 BvR 478/86 u.a. = BVerfGE 76, 143).Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten, wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (zum zuvor geltenden Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: BVerfG vom 01.07.1987, a.a.O.).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Rn. 27 Die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung, d.h. einer zwar von privater Seite ausgehenden, dem Staat jedoch zurechenbaren Verfolgung, setzt voraus, daß jedes im Verfolgungsgebiet im Verfolgungszeitraum lebende Gruppenmitglied nicht nur möglicherweise, latent oder potentiell, sondern wegen der Gruppenzugehörigkeit aktuell gefährdet ist, Opfer von Übergriffen zu werden (vgl. BVerwG vom 15.05.1990, 9 C 17.89, InfAuslR 1990, 312 (313)).Hierfür ist die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, daß es sich dabei nicht mehr nur um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt, sondern daß die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 15.05.1990, a.a.O., S. 313/314).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Rn. 36 Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Betroffene in anderen Landesteilen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG vom 10.07.1989, 2 BvR 502, 1000, 961/86 = BVerfGE 80, 315 (343 f.)). - BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Dabei besteht an einem Ort, an dem das religiöse Existenzminimum nicht gesichert ist, keine in diesem Sinne zumutbare inländische Fluchtalternative (vgl. BVerfG vom 30.12.1991, 2 BvR 406/91 u.a., InfAuslR 1992, 219 ff.; BVerfG vom 10.11.1989, 2 BvR 403, 1501/84, NVwZ 1990, 254 f.). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Dabei besteht die die Zurechenbarkeit begründende Schutzunfähigkeit oder Schutzunwilligkeit nur dann, wenn der Staat gegen Verfolgungsmaßnahmen Privater grundsätzlich keinen effektiven Schutz gewährt (vgl. BVerwG vom 05.07.1994, 9 C 1.94, InfAuslR 1995, 24 (25) m.w.Nachw.). - BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89
Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung - …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Ist hingegen ein Vorfluchttatbestand zu verneinen, kann eine Anerkennung als Asylberechtigter nur erfolgen, wenn dem Asylbewerber aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (zum zuvor geltenden Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG: BVerwG v. 27.6.1989, 9 C 1.89 = BVerwGE 82, 171). - OVG Niedersachsen, 05.02.1997 - 2 L 3670/96
Politische Verfolgung; Staatliche Gruppenverfolgung; Nordostsyrien; Yeziden; …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Rn. 30 Diese Wertung der Kammer zur Bejahung der für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendigen hinreichenden Verfolgungsdichte deckt sich mit den Wertungen des OVG Lüneburg in dem Urteil vom 05.02.1997 (Az.: 2 L 3670/96), das auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 17.06.1997 (Az.: 9 B 492.97) diese Einschätzung als revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden angesehen. - BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97
Asylrecht - Feststellung der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung von …
Auszug aus VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94
Rn. 30 Diese Wertung der Kammer zur Bejahung der für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendigen hinreichenden Verfolgungsdichte deckt sich mit den Wertungen des OVG Lüneburg in dem Urteil vom 05.02.1997 (Az.: 2 L 3670/96), das auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 17.06.1997 (Az.: 9 B 492.97) diese Einschätzung als revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden angesehen.
- VG Gießen, 02.10.2002 - 2 E 4712/00
Syrien: mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden
In den mündlichen Verhandlungen des erkennenden Gerichts aus dem Jahr 1997 (vgl. die Protokolle der Verfahren 2 E 32098/94.A, 2 E 32911/95.A, 2 E 31283/95.A und 2 E 10026/92.A vom 07.11.1997) sowie des OVG Lüneburg aus dem Jahr 1995 (vgl. Protokolle des OVG Lüneburg in den Verfahren 2 L 4399/93 und 2 L 4400/93 vom 22.02.1995) haben aus der Provinz Jezirah stammende Yeziden detailliert Übergriffe geschildert, denen sie in ihrer Heimat ausgesetzt waren.
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