Rechtsprechung
| VG Meiningen, 18.09.2007 - 2 E 498/07 Me |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen einer Gemeinde
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04
Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur …
Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2007 - 2 E 498/07
Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 1 und 3 des § 14 ThürKO haben einen solchen Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich schwerpunktmäßig in der Gemeinde haben (ThürOVG, B. v. 26.10.2004 - Az.: 2 EO 1377/04).In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass auch die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich verpflichtet sind, diesen Anspruch auf Gleichbehandlung der Parteien zu beachten (ThürOVG, B.v. 26.10.2004 - Az.: 2 EO 1377/04 m.w.N.).
An der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf sie grundsätzlich nicht gehindert werden (vgl. ständige Rechtsprechung: ThürOVG, B. v. 26.10.2004 - Az.: 2 EO 1377/04 m.w.N.).
Somit stellt § 1 Abs. 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung - diese Regelung als wirksamen Widmungsakt einer öffentlichen Einrichtung unterstellt (vgl. ThürOVG, B. v. 26.10.2004 - Az.: 2 EO 1377/04) - die öffentlichen Einrichtungen und damit auch das Kulturhaus Unterbreizbach politischen Parteien nicht zur Verfügung.
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2007 - 2 E 498/07
Eine Ausnahme hiervon greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und bei Nichterfüllen dieses Anspruches mittels Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und andere nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827; ThürOVG, B. v. 10.05.1996, Az.: 2 EO 326/96). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2007 - 2 E 498/07
Die Partei steht unter dem Schutz des Art. 21 GG und hat damit das Recht, sich dem Bürger so darzustellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspricht (vgl. BVerfGE 40, 287, 293). - OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …
Auszug aus VG Meiningen, 18.09.2007 - 2 E 498/07
Eine Ausnahme hiervon greift nur dann ein, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und bei Nichterfüllen dieses Anspruches mittels Erlasses einer solchen Eilentscheidung dem jeweiligen Antragsteller schwere, unzumutbare und andere nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988, NJW 1989, 827; ThürOVG, B. v. 10.05.1996, Az.: 2 EO 326/96).
- VG Gelsenkirchen, 04.06.2009 - 15 L 533/09
Pro NRW darf Parteitag in Schloss Horst veranstalten
Rn. 5 Vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht (ThürOVG), Beschluss v. 26. Oktober 2004 - 2 EO 1377/04 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 11. Mai 1995 - 1 S 1283/95 - Verwaltungsgericht (VG) Meiningen, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 E 498/07 -, alle zit. nach juris. - VG Meiningen, 06.10.2008 - 2 E 457/08
Verpflichtung zur Überlassung einer Multifunktionshalle zur Durchführung eines …
Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 1 und 3 des § 14 ThürKO haben einen solchen Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich schwerpunktmäßig in der Gemeinde haben ( ThürOVG, B. v. 26.10.2004 - Az.: 2 EO 1377/04 , NJ 2005, 230 [Leitsatz], VG Meiningen, B. v. 17.09.2007 - Az.: 2 E 498/07 Me).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".