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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20709
OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00 (https://dejure.org/2001,20709)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2001 - 2 E 84/00 (https://dejure.org/2001,20709)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 2 E 84/00 (https://dejure.org/2001,20709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines zugezogenen auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 317
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Auszug aus OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00
    Im Rahmen der Kostenfestsetzung wird zu überprüfen sein, ob die Entfernungsangaben für das Kilometergeld (insbesondere vom und zum Flughafen .../...) zutreffend sind und ob es sich bei der vorgelegten Rechnung vom 23. August 1999 um eine solche für einen Flugschein für einen Inlandsflug mit der Touristen- oder Economy-Klasse handelt, der allein erstattungsfähig wäre (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 - zitiert nach JURIS).
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Es kann daher für einen Beteiligten notwendig sein, einen auswärtigen Fachanwalt mit besonderen Spezialkenntnissen einem ortsansässigen Fachanwalt ohne solche Kenntnisse vorzuziehen (OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2002, 317).

    Rn. 47 Ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" verfügt folglich dann über rechtliche Spezialkenntnisse, die ihn von ortsansässigen Anwälten abheben, wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet, das in der Regel enger als die Materie einer Fachanwaltschaft sein wird, Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen Rechtsanwalts oder Fachanwalts erheblich übersteigt (Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris, "Kapitalanlagerecht"; vom 27. September 2004 9 Verg 5/04, Juris, "Vergaberecht"; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris, "Kommunalabgabenrecht"; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris, "Kapitalanlagerecht"; OVG Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2008 13 E 61/08, Juris, "Arzneimittelrecht"; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, Juris, "Abfallrecht/Bodenschutzrecht"; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 1 VO 757/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1996, 812, "Automatenrecht"; Bayerischer VGH vom 17. Mai 1977 29 VIII 77, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 1977, 477, "Automatenrecht"; vom 20. April 1977 229 VII 74, BayVBl 1977, 478, "Waffenrecht"; LG Tübingen vom 9. September 2008 2O 374/05, Juris, "Luftverkehrsrecht").

    Rn. 48 b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

    Der Rechtsuchende darf sich hierzu eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei bedienen, die - nach seinem Kenntnisstand - gerade auf dem betroffenen Spezialgebiet besondere Fachkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorweist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.10.2001 - 2 E 84/00 - NVwZ-RR 2002, 317).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Es kann daher für einen Beteiligten notwendig sein, einen auswärtigen Fachanwalt mit besonderen Spezialkenntnissen einem ortsansässigen Fachanwalt ohne solche Kenntnisse vorzuziehen (OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2002, 317).

    Rn. 52 b) Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein "Rechtsanwalt-am-dritten-Ort" insbesondere dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt oder einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).

  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 2 N 04.2476

    Kostenfestsetzung, Erinnerung, "auswärtiger" Rechtsanwalt, Reisekosten, …

    Sie wären als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen der Beigeladenen zu 4 ausnahmsweise allenfalls dann vom Kostenschuldner zu erstatten gewesen, wenn die Beigeladene zu 4 Anlass gehabt hätte, sich der Kenntnisse eines "Spezialanwalts" zu versichern (…vgl. BayVGH v. 23.5.1984 a.a.O.; OVG Frankfurt/Oder v. 9.10.2001 NVwZ-RR 2002, 317).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts

    Der Rechtsuchende darf sich hierzu eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei bedienen, die - nach seinem Kenntnisstand - gerade auf dem betroffenen Spezialgebiet besondere Fachkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorweist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.10.2001 - 2 E 84/00 - NVwZ-RR 2002, 317).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.03.2024 - L 9 KA 1/23

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahrenskosten - Vertretung in …

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt, sondern auch, wenn er einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH, 14.9.2021, VIII ZB 85/20, juris; BGH, 20.12.2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; OVG B., 9.10.2001, 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317;… FG H., 12.11.2015, 3 KO 117/15, Rn. 34, juris).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    Rn. 34 Über besondere Kenntnisse in tatsächlicher Hinsicht verfügt ein auswärtiger Rechtsanwalt nicht nur dann, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt, sondern auch, wenn er einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH vom 20. Dezember 2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; Thüringer OLG vom 17. Oktober 2011 9 W 488/11, Juris; OLG Düsseldorf vom 13. Juli 2010 I-6 W 26/10, Juris; OLG Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2010 2 W 61/10, Juris; OVG Brandenburg vom 9. Oktober 2001 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317; Bayerischer VGH vom 17.05.1977 29 VIII 77, BayVBl 1977, 477).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2013 - 1 K 6.12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte (hier: in einem …

    Hiernach sind, wie im Ausgangspunkt auch das Verwaltungsgericht anerkennt, ausnahmsweise - unbeschadet des das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auch die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt und der Streitfall Fragen aus dem betreffenden Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufwirft, dass eine verständige Partei zur angemessenen Wahrnehmung ihrer Rechte die Hinzuziehung gerade eines solchen Anwalts für ratsam halten muss, oder wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und dies seine Beauftragung im Einzelfall rechtfertigt (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 16. Juli 2010 - OVG 1 K 15.10 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; ferner etwa VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, Juris, Rdn. 2 des Ausdrucks; OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2005, § 162 VwGO, Rdn. 69).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.03.2025 - L 9 KA 1/23

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten (KA) - Rechtsanwaltsvergütung für eine …

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn er nahezu ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Mandanten oder Mandanten aus einer bestimmten Branche vertritt und dadurch über vertiefte Kenntnisse der branchenüblichen Gepflogenheiten und der den Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegenden wirtschaftlichen Sachverhalte verfügt, sondern auch, wenn er einschlägig besonders umfangreich, also über die bloße vorprozessuale Vertretung hinaus, mit den Angelegenheiten des Mandanten vorbefasst war (BGH, 14.9.2021, VIII ZB 85/20, juris; BGH, 20.12.2011 XI ZB 13/11, BB 2012, 458; OVG Brandenburg, 9.10.2001, 2 E 84/00, NVwZ-RR 2002, 317;… FG Hamburg, 12.11.2015, 3 KO 117/15, Rn. 34, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05

    Reisekosten eines (auswärtigen) Prozessbevollmächtigten

    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass sich aus dem das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, im Rahmen des Verständigen die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten, ergibt, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat, nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Rechtsanwalt über besondere fachliche Spezialkenntnisse verfügt und der Rechtsstreit die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen aus dem betreffenden Fachgebiet betrifft oder wenn zwischen dem Mandaten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt bloß zum Zweck der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. neben den vom VG zitierten Fundstellen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 711; OVG Brandenburg, Beschl. v. 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, zit. nach JURIS).
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