Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 33 Abs 2 GG
Erforderlichkeit einer Bedarfsbeurteilung nach Erreichen der für periodische Beurteilungen vorgesehenen Altersgrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 27.05.2015 - 1 E 999/14
- OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Dabei kann er - nachvollziehbar begründet - auch zu vom Beurteilungsbeitrag abweichenden Erkenntnissen gelangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris).Die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass ein einen erheblichen Teil des Beurteilungszeitraums erfassender Beurteilungsbeitrag mit einem entsprechenden Gewicht in die Beurteilung einfließen, der Beurteiler den Beitrag in seine Überlegungen einbeziehen, sich damit auseinandersetzen und Abweichungen nachvollziehbar begründen müsse (vgl. zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris), ist ebenso wenig in Zweifel ziehen wie die Annahme, dass der für die Regelbeurteilung Zuständige diesen Anforderungen hier nicht gerecht geworden sei.
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Dabei kann er - nachvollziehbar begründet - auch zu vom Beurteilungsbeitrag abweichenden Erkenntnissen gelangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris).Die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass ein einen erheblichen Teil des Beurteilungszeitraums erfassender Beurteilungsbeitrag mit einem entsprechenden Gewicht in die Beurteilung einfließen, der Beurteiler den Beitrag in seine Überlegungen einbeziehen, sich damit auseinandersetzen und Abweichungen nachvollziehbar begründen müsse (vgl. zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris), ist ebenso wenig in Zweifel ziehen wie die Annahme, dass der für die Regelbeurteilung Zuständige diesen Anforderungen hier nicht gerecht geworden sei.
- BVerwG, 03.01.2014 - 1 WNB 4.13
Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift als im Rechtsbeschwerdeverfahren zu …
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Dabei kann er - nachvollziehbar begründet - auch zu vom Beurteilungsbeitrag abweichenden Erkenntnissen gelangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris).Die Richtigkeit der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass ein einen erheblichen Teil des Beurteilungszeitraums erfassender Beurteilungsbeitrag mit einem entsprechenden Gewicht in die Beurteilung einfließen, der Beurteiler den Beitrag in seine Überlegungen einbeziehen, sich damit auseinandersetzen und Abweichungen nachvollziehbar begründen müsse (vgl. zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - BVerwGE 138, 102; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2/10 - Beschluss vom 3. Januar 2014 - 1 WNB 4/13 - jeweils juris), ist ebenso wenig in Zweifel ziehen wie die Annahme, dass der für die Regelbeurteilung Zuständige diesen Anforderungen hier nicht gerecht geworden sei.
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabes ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung ihren Zweck erfüllt, einen Vergleich der Beamten untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - NVwZ-RR 2002, 201).Der für die Regelbeurteilung Zuständige ist aber nicht befugt, die in der vorangehenden Anlassbeurteilung erfassten Eignungs- und Leistungsmerkmale abzuändern und damit die Anlassbeurteilung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - juris).
- BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09
Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere …
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Während er im letzteren Fall die eigenständigen Wertungen der Anlassbeurteilung zu der eigenen Wertung im Regelbeurteilungszeitpunkt ins Verhältnis zu setzen hat, steht das Werturteil des Verfassers eines Beurteilungsbeitrags nicht selbständig neben dem Werturteil des zuständigen Beurteilers, sondern geht inhaltlich darin auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 54/09 - juris). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01
Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Aus dem unterschiedlichen Charakter eines Beurteilungsbeitrags und einer Bedarfsbeurteilung folgt, dass der lediglich der Vorbereitung einer Beurteilung dienende Beitrag eine vorgeschriebene Anlassbeurteilung nicht ersetzen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 WB 23/01 - juris) und zugleich auch, dass der Bewertungsvorgang des für die Regelbeurteilung zuständigen Beurteilers erhebliche Unterschiede aufweist, je nachdem, ob Beurteilungsbeiträge oder Anlassbeurteilungen zu verwerten sind. - BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.
Auszug aus OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15
Diese mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Fürsorgepflicht vereinbare Altersgrenze (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4/05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6) beruht auf dem nachvollziehbaren Grund, Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der nicht aus Rechtsgründen zwingend geboten ist.
- OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als …
Das im Allgemeinen bestehende Gebot der Anknüpfung des von einer Anlassbeurteilung erfassten Beurteilungszeitraums an den vorangegangenen Beurteilungszeitraum - sei es einer Regelbeurteilung oder einer vorherigen Anlassbeurteilung - entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur etwa Beschlüsse vom 10. März 2014 - 2 EO 511/13 - ThürVGRspr 2014, 149 und vom 16. Februar 2016 - 2 EO 319/15 - ThürVBl.
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