Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Besetzung einer Stelle als Vorsitzender Richter am Landgericht; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Abstellen auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Untersagung der Besetzung einer Stelle als Vorsitzender Richter am Landgericht; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Abstellen auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 16.08.2012 - 4 E 1420/11
- OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (23)
- OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Darin hat er unter Bezugnahme auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Senats vom 16. August 2012 ( 2 EO 868/11 - Juris) "vorsorglich eine ergänzende Klarstellung" des Auswahlvermerks vom 30. August 2011 vorgenommen.Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ; Beschluss vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.;… Beschluss vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 37;… Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - Juris, Rn. 81 ff.).
Umgekehrt wird neben den Fällen eines annähernden Gleichstands bei den aktuellen Beurteilungen und erheblich unterschiedlicher Beurteilungszeiträume einer vorangegangenen Beurteilung um so mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn es andere Umstände des Einzelfalls angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 37 f.).
Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrundegelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 39 ; Hamb. OVG…, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW…, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV…, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16;… vgl. auch BVerwG vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 29).
Damit hat er allerdings der jeweils vorangegangenen, weniger aktuellen Vorbeurteilung exakt das gleiche Gewicht beigemessen wie der aktuellen Beurteilung und nicht, wie es geboten ist, in erster Linie auf die aktuellsten Beurteilungen abgestellt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 40 ff.).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Rn. 23 Wird der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, ergibt sich daraus regelmäßig kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010, a. a. O., m. w. N.).Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 12 ff.).
So hat das Bundesverfassungsgericht durchgängig die eigenständige Bedeutung und Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts betont (…vgl. u. a. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 16 ff.; Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 10 ff.).
Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Ein Anordnungsanspruch ist gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2009 - 2 EO 222/08 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; grundlegend BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).Rn. 23 Wird der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, ergibt sich daraus regelmäßig kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, a. a. O., m. w. N.).
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen; deshalb kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zu (…st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 23; Urteil vom 4. November 2010, a. a. O.).
Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Mit einer solchen neuen Begründung der Auswahlentscheidung kann der Antragsgegner jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines anhängigen Konkurrentenstreitverfahrens nicht durchdringen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 20 ff.).Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 20 ff.;… Beschluss des Senats vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 40 ff.).
So hat das Bundesverfassungsgericht durchgängig die eigenständige Bedeutung und Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts betont (vgl. u. a. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 10 ff.).
- BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07
Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen; deshalb kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zu (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 23;… Urteil vom 4. November 2010, a. a. O.).Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf frühere Beurteilungen betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [199, 201]; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).
Die Besonderheiten der jeweiligen Beurteilungsart sind bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 24;… vgl. auch Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 28 ff., zum Verhältnis von Regel- und Anlassbeurteilungen).
Nach dieser Rechtsprechung wird die höchstmögliche Vergleichbarkeit bei planmäßigen Beurteilungen grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - Juris, Rn. 16; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06
Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (…vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ; Beschluss vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; Beschluss vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 37;… Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - Juris, Rn. 81 ff.).Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 20 ff.; Beschluss des Senats vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 40 ff.).
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Die Besonderheiten der jeweiligen Beurteilungsart sind bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung zu gewichten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 28 ff., zum Verhältnis von Regel- und Anlassbeurteilungen).Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrundegelegt werden (…vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 39 ; Hamb. OVG…, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW…, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV…, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16; vgl. auch BVerwG vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 29).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Eine Anlassbeurteilung ist vielmehr oftmals erforderlich, um bei fehlender aktueller oder vergleichbarer Regelbeurteilung eine Vergleichbarkeit der Bewerber herzustellen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - Juris, Rn. 6; VGH BW…, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - Juris, Rn. 5).Im Hinblick darauf dürfen Abstriche gemacht werden, was die Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume angeht (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006, a. a. O., Rn. 9 ff.; VGH BW…, Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07
Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Eine Anlassbeurteilung ist vielmehr oftmals erforderlich, um bei fehlender aktueller oder vergleichbarer Regelbeurteilung eine Vergleichbarkeit der Bewerber herzustellen (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - Juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - Juris, Rn. 5).Im Hinblick darauf dürfen Abstriche gemacht werden, was die Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume angeht (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 8. Juni 2006, a. a. O., Rn. 9 ff.; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 17.06.2009 - 2 EO 222/08
Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren: Unzulässige Öffnung des …
Auszug aus OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12
Ein Anordnungsanspruch ist gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2009 - 2 EO 222/08 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; grundlegend BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).Der Dienstherr ist insoweit verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen, zu gewichten und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2009 - 2 EO 222/08 - Juris; BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - 2 C 35/86 - Juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 1 B 910/08
Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Einzelfall einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08
Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer …
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
- BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87
Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten
- OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11
Ausschluss der Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch unterschiedlich …
- OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08
Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12
Recht der Richter
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
- BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86
Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung
- BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15
Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …
Rn. 8 Anlassbeurteilungen liegen im Unterschied zu Regelbeurteilungen regelmäßig keine einheitlichen Beurteilungszeiträume zugrunde, was für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Anlassbeurteilungen begründet, solange auf der Grundlage der Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich ist und die Beurteilungszeiträume - wie hier - zum gleichen Zeitpunkt enden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, IÖD 2013, 2 und Beschluss vom 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 B 774/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27.02.2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, 86 und vom 22.09.2011 - 6 A 1284/11 -, Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 15.04.2014 - 2 EO 641/12 -, ThürVBl 2015, 58; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2014 - 3 CE 14.32 -, Juris). - OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17
Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als …
Ein solches Beurteilungssystem, das Regelbeurteilungen zu festgelegten, aber individuell verschiedenen Zeitpunkten (vgl. Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 2 EO 511/13 - ThürVGRspr 2014, 149 ) und in bestimmten Fallgestaltungen ergänzend dazu Anlassbeurteilungen vorsieht, führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen und nimmt dies in Kauf (vgl. im Einzelnen: Beschlüsse des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - ThürVBl. 2013, 85, und vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58 m. w. N.; s. a. OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 - NVwZ-RR 2014, 809).2013, 85, Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl.
Dabei wird einer vorangegangenen Beurteilung umso mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn es andere Umstände des Einzelfalls angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - und vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - a. a. O.).
Mit dieser Leistungsentwicklung hätte sich der Antragsgegner aber in der Auswahlentscheidung auseinandersetzen müssen, um Wertigkeit und Aussagekraft der im Gesamturteil schlechteren aktuellen Anlassbeurteilung zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58).
An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - jeweils Juris; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58).
- OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18
Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle
Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (…vgl. zu Einzelheiten Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.; jew. m. w. Nw.).Im Übrigen ist zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 26 f., m. w. Nw.).
Dem Entwicklungsgebot liegen ähnliche Erwägungen wie der Rechtsprechung des Senats zur ergänzenden Würdigung aktueller Beurteilungen durch Heranziehung früherer Beurteilungen im Falle deutlich feststellbarer Leistungsänderungen zugrunde (…vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 38 , und Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 28 ).
- OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …
An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße bei einer neuen Auswahl von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 Bvr. 857/02 - jeweils juris; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58). - OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche …
Eine Vergleichbarkeit kann jedoch gleichwohl möglich sein, wenn man die Dauer des Beurteilungszeitraumes, die Leistungsentwicklung oder weitere Begleitumstände in den Blick nimmt und die Aussagekraft der aktuellen Beurteilungen ergänzend absichert (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 15.4.2014 - 2 EO 641/12 -, juris Rn. 32). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen …
Rn. 18 Soweit der Antragsteller zum Beleg für die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. Mai 2012 - 1 A 499/09 -, juris) sowie des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 -, juris) verweist, gilt nichts anderes.Rn. 20 Soweit vom Thüringischen Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 15. April 2014 das Postulat von stets einheitlichen Beurteilungszeiträumen der in Beförderungskonkurrenzen verwendeten dienstlichen Beurteilungen erhoben wird, liegt dem das mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Beurteilungssystem im Personalbereich der thüringischen Justiz zugrunde, in dem "aufgrund der richterrechtlichen Besonderheiten" Beurteilungen immer nur nach Ablauf von zwei, sieben und zwölf Jahren nach der Lebenszeiternennung erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 15. April 2014, a.a.O. Rn 27).
- OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten; …
Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (…zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27 ;… Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13 ;… Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17 ; jeweils m. w. Nw.).Dem Senat ist es angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Organisationsermessens und Beurteilungsspielraums verwehrt, hinsichtlich der Frage, ob die Auswahl des unterlegenen Antragstellers als möglich erscheint, eine Prognose über eine neu zu treffende Auswahlentscheidung abzugeben und der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 10 ff.; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 32; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 38 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 10 S 66.16
Zeitpunkt der Fixierung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen …
Aus diesem Grund müssen die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bereits im Auswahlverfahren schriftlich fixiert werden; in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren können zwar einzelne Erwägungen klarstellend ergänzt oder präzisiert werden, eine vollständige Nachholung oder Auswechslung ist jedoch unzulässig (BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, juris Rn. 46; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 -, juris Rn. 33). - OVG Niedersachsen, 11.04.2018 - 5 ME 21/18
Prüfung der Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen einer …
OVG, Beschluss vom 15.4.2014 - 2 EO 641/12 -, juris Rn. 27). - OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13
Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten
An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße in einem neuen Auswahlverfahren von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - jeweils Juris; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - OVG Thüringen, 26.06.2019 - 2 EO 292/18
Konkurrentenstreit um Professorenstelle
- OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21
Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung
- OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als …
- OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit …
- VG Kassel, 23.06.2021 - 1 L 2370/20
Führungseignung als konstitutives Merkmal einer Auswahlentscheidung
- OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; fehlerhafte dienstliche Beurteilungen; …
- OVG Thüringen, 09.10.2015 - 2 EO 633/14
Auswahlentscheidung zwischen Beamten derselben Besoldungsgruppe unterschiedlicher …
- VG München, 17.10.2014 - M 5 E 14.3188
Dienstpostenbesetzung; Direktor eines Amtsgerichts; dienstliche Beurteilung; …
- VG Göttingen, 25.02.2015 - 1 B 42/15
Ausschärfung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum; …
- VG München, 16.11.2016 - M 5 E 16.3694
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich einer Stellenbesetzung mangels …
- VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender, …
- VG Meiningen, 25.01.2017 - 1 E 486/15
Konkurrentenstreit; formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einer Beförderung …
- VG Meiningen, 22.08.2019 - 1 E 1530/18
Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen unterschiedlicher …
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