Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 08.10.1996 - 2 EO 849/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Brandeinsatz der Freiwilligen Feuerwehr; Gebührenbescheid; Gebührenbescheid als Vollstreckungstitel; Vollstreckbare Verwaltungsakt; Haupt -und Hilfsantrag
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11
Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, …
Das Begehren der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ist nach Auffassung des Senats gemäß § 88 VwGO so auszulegen, dass sie die Feststellung der Nichtigkeit des Bescheides vom 21. Oktober 2002 im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO begehrt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - I B 113/91 - juris und vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81 - BFHE 134, 223 zu § 114 FGO; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 1992 - 7 B 2686/92 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 2 B 105/06 - juris; offen gelassen in dem Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1996 - 2 EO 849/95 - ThürVBl. - VG Meiningen, 13.08.2003 - 8 E 256/03
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Rundfunkgebühr; Vollstreckung; …
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beträgt er ein Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes (ThürOVG, B. v. 08.10.1996, 2 EO 849/95). - VG Meiningen, 04.10.1999 - 8 E 499/99
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgungsgebühren; …
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beträgt der Streitwert 1/4 des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes (ThürOVG, Beschluss vom 08.10.1996 - 2 EO 849/95).
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