Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; ThürHeilBG § 5 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Übertragung der Befugnis zum Erlass berufsordnungsrechtlicher Verwaltungsakte auf zivilrechtlicher Grundlage auf eine Privatperson; Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine wirksame Beleihung eines privaten Unternehmers
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 16.08.2005 - 1 E 468/04
- OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.02.1986 - 1 BvR 859/81
Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen - TÜV
- OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02
Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht; …
Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05
Jedenfalls Ermessensentscheidungen können nur von einem Träger öffentlicher Verwaltung getroffen werden; die Vertretungsmacht seiner jeweiligen Organe kann nicht durch gewillkürte Vertretung verdrängt oder ergänzt werden (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 20 F 2.04 - ThürOVG, Beschluss vom 19.12.2003 - 10 SO 905/02 -). - BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss …
Auszug aus OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05
Jedenfalls Ermessensentscheidungen können nur von einem Träger öffentlicher Verwaltung getroffen werden; die Vertretungsmacht seiner jeweiligen Organe kann nicht durch gewillkürte Vertretung verdrängt oder ergänzt werden (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 20 F 2.04 - ThürOVG, Beschluss vom 19.12.2003 - 10 SO 905/02 -).
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …
Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG…, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl.Auch in weiteren Entscheidungen, denen ähnliche Konstellationen zu Grunde lagen, wurden die jeweiligen Verwaltungsakte als rechtswidrig angesehen (OVG SH…, Urteil vom 15.03.2006, a. a. O., S. 265;… VG Leipzig, a. a. O., S. 241;… BayVGH, 17.02.1999, 4 B 96.1710, NVwZ 1999, S. 1122 [1123]; ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, S. 16).
- OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09
Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private …
Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier -einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl. - VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07
Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der …
Oberverwaltungsgericht vom 27.02.2006 (- 2 EO 967/05 - Jur is, Rdnr. 28) zugrunde, wonach eine Ordnungsverfügung nur von einer Behörde erlassen werden darf und nicht von einem mittels zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsverhältnis Beauftragten.Zugleich ist es allgemeine Meinung, dass eine derartige Beleihung eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung voraussetzt (vgl. nur Thür. OVG, Beschluss vom 27.02.2006 a.a.O. Rdnr. 27 m.w.N.).
- VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines …
Oberverwaltungsgericht vom 27.02.2006 (- 2 EO 967/05 - [...], Rdnr. 28) zugrunde, wonach eine Ordnungsverfügung nur von einer Behörde erlassen werden darf und nicht von einem mittels zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsverhältnis Beauftragten.Zugleich ist es allgemeine Meinung, dass eine derartige Beleihung eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung voraussetzt (vgl. nur Thür. OVG, Beschluss vom 27.02.2006 a.a.O. Rdnr. 27 m.w.N.).
- VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002
Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des …
Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866; OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. - VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
Entwässerungsgebühren
Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866; OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. - VG Weimar, 28.08.2013 - 3 K 1111/12
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
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