Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03 |
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- openjur.de
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Maßgeblicher Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung; Bestandskräftige Ausreisepflichtigkeit seit zwei Jahren und Besitz von Duldungen; Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Ashkali; Abschiebung in das Kosovo bzw. in das übrige ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00
Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rn. 19 Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG liegen beim Kläger zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.2001 - 1 C 23/00 -, BVerwGE 114, 9).Der Kläger ist nach der Ablehnung seines Asylfolgeantrages und dem rechtskräftigem Abschluss seines hiergegen gerichteten gerichtlichen Verfahrens seit dem 20.05.2000 bestandskräftig ausreisepflichtig (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.02.2001 - 1 C 23/00 -, BVerwGE 114, 9).
Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.2001 - 1 C 23/00 -, BVerwGE 114, 9;… BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 8/98 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.2003 - 13 S 2767/02 -, vensa).
- VG Freiburg, 06.08.2003 - 1 K 308/02
Abgelehnter Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; zur freiwilligen Ausreise
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (im Anschluss an VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).Rn. 25 Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses i.S.v. § 30 Abs. 4 AuslG gehört es allerdings auch, eine zumutbare Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise wahrzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 101).
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (vgl. hierzu VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).
- VG Stuttgart, 22.05.2002 - 4 K 891/02
Aufenthaltsbefugnis; Asylverfahren; wichtiges Interesse; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (…im Anschluss an VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).Rn. 25 Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses i.S.v. § 30 Abs. 4 AuslG gehört es allerdings auch, eine zumutbare Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise wahrzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, juris;… VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 101).
Das bedeutet, dass die für die Ausländerbehörden nach § 42 S. 1 AsylVfG verbindliche Entscheidung des Bundesamtes über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Abschiebungshindernisses wegen individueller Gefahren nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG auch für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG präjudiziell ist (…vgl. hierzu VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa; VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa).
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94
Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rn. 30 Diese Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis wird zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.1997 - 1 C 23/94 -, NVwZ-RR 1997, 567) nicht durch einen Regelversagungsgrund nach § 7 Abs. 2 AuslG ausgeschlossen.Maßgeblich für die Beurteilung dieser Frage ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, weil es um die Frage geht, ob die Aufenthaltsbefugnis aus Rechtsgründen erteilt werden muss (BVerwG, Urt. v. 28.01.1997 - 1 C 23/94 -, NVwZ-RR 1997, 567).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95
Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses i.S.v. § 30 Abs. 4 AuslG gehört es, eine zumutbare Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise wahrzunehmen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, juris).Rn. 25 Zu den zumutbaren Anforderungen zur Beseitigung des Abschiebungshindernisses i.S.v. § 30 Abs. 4 AuslG gehört es allerdings auch, eine zumutbare Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise wahrzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 07.03.1996 - 13 S 1443/95 -, juris;… VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02 -, vensa;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2003 - 4 K 891/02 -, vensa;… Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 101).
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Je weniger absehbar ist, dass die Abschiebungshindernisse entfallen, desto mehr spricht dafür, den Aufenthalt nicht lediglich zu dulden, sondern zu legalisieren und dem Ausländer dadurch einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 1 C 12/94 -, BVerwGE 104, 210). - BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rn. 31 Bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 30 Abs. 4 AuslG - deren Rechtmäßigkeit i.S.v. § 114 VwGO zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist - hat die Ausländerbehörde eine die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Entscheidung zu treffen, in der sämtliche für und gegen den Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und dabei auch die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG mit dem ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers zukommenden Gewicht einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.1999 - 1 B 18/99 -, InfAuslR 1999, 332 u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491). - BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98
Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass § 30 Abs. 3 und 4 AuslG dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass der betreffende Ausländer trotz unanfechtbarer Ausreisepflicht bereits längere Zeit nicht abgeschoben werden konnte und voraussichtlich auch nicht alsbald abgeschoben werden kann (dazu: BVerwG, Beschl. v. 16.12.1998 - 1 B 105/98, InfAuslR 1999, 110). - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99
Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Rn. 31 Bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 30 Abs. 4 AuslG - deren Rechtmäßigkeit i.S.v. § 114 VwGO zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen ist - hat die Ausländerbehörde eine die Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Entscheidung zu treffen, in der sämtliche für und gegen den Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet sprechenden öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und dabei auch die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 AuslG mit dem ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers zukommenden Gewicht einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.1999 - 1 B 18/99 -, InfAuslR 1999, 332 u. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.07.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 1002/03
Daneben ist bei Prüfung der Frage, ob eine freiwillige Ausreise möglich und zumutbar ist, jedoch auch der Umstand zu berücksichtigen, dass ein wegen einer allgemeinen Gefahrenlage i.S.v. § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG aus humanitären Gründen ergangener Erlass existiert, der die Annahme eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG und gerichtliche Feststellungen hierzu sperrt (…zur Sperrwirkung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2001 - A 14 S 2130/00 -, juris; BVerwG, Urteil v. 12.07.2001 - 1 C 2/01 -, BVerwGE 114, 379; BVerwG, Beschluss v. 12.04.2001 - 1 B 21/01 -, juris). - BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02
Passlosigkeit - Vertreten müssen
- BVerwG, 12.04.2001 - 1 B 21.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Feststellung von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - A 14 S 2130/00
Roma/Ashkali - bei Anspruch auf Duldung keine Feststellung von …
- VG Karlsruhe, 25.08.2004 - 10 K 4400/02
Die bestandkräftige Feststellung des Bundesamtes für Migration, dass kein …
Dies gilt auch für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo, die aufgrund eines ausländerrechtlichen Erlasses geduldet werden, weil derzeit ein tatsächliches Abschiebungshindernis besteht (a.A. VG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2004 -2 K 1002/03 -).Rn. 30 Die Unzumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Kläger nach der geltenden Erlasslage derzeit Duldungen erhalten (andere Ansicht die 2. Kammer des VG Karlsruhe, vgl. U. v. 17.05.2004 - 2 K 1002/03 -, VENSA).
Der Erlass beruht vielmehr erkennbar darauf, dass die UNMIK die Rückführung von Minderheitenangehörigen auf der Grundlage des bisherigen Memorandums derzeit nicht mehr zulässt (weitere Nachweise im Urt. de 2. Kammer des Gerichts v. 17.05.2004 a.a.O.) und trägt somit in erster Linie einem tatsächlichen Abschiebungshindernis Rechnung.
Dass die Abschiebung aus tatsächlichen oder humanitären Gründen derzeit ausgesetzt ist, steht hierzu nicht in Widerspruch (…im Ergebnis ebenso VG Stuttgart vom 22.05.2002 a. a. O.; a. A. VG Karlsruhe, U. v. 17.05.2004 - 2 K 1002/03 -, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 27.10.2005 - 16 K 188/04
Roma, Kosovo, Aufenthaltserlaubnis, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus, …
Rn. 84 Vgl. auch Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2005 - 15.39.06.03-I14 (Kosovo); Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 2. März 2005 - 10 K 173/04 - a.A. Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 29. Juni 2005 - 6 A 171/05 - zur alten Rechtslage § 30 Abs. 3, 4 AuslG: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 2004 - 2 K 1002/03 -, Asylmagazin 10/2004, S. 27. - VG Leipzig, 05.10.2015 - 3 L 183/15 Durch die Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG werde die Anwendung der Nr. 3 nicht gänzlich gesperrt; unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Bremen vom 8.8.2014 - 2 K 1002/03 - und das Urteil des BVerwG vom 21.7.2010 - Az. 6 C 2 - verweist die Antragsgegnerin darauf, dass ein lediglich aktives Tätigwerden ausreiche und ein kämpferischaggressives Vorgehen nicht notwendig sei.
- VG Köln, 08.02.2006 - 23 K 6011/03
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Zumutbarkeit, freiwillige …
Der in dem Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein Westfalen vom 12. April 2005 dargelegten Auffassung, unzumutbar sei eine Ausreise in den Kosovo nur, soweit im Einzelfall durch das Bundesamt bzw. bei fehlendem Asylverfahren durch die Ausländerbehörde nach Beteiligung des Bundesamtes oder das Verwaltungsgericht eine Entscheidung nach § 60 Abs. 7 AufenthG getroffen worden ist, kann dann nicht gefolgt werden, wenn eine Erlasslage wie die obige besteht und damit neben der asylrechtlichen Fragestellung auch eine ausländerrechtliche Regelung getroffen ist (vgl. zu dem Problem auch VG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2004 - 2 K 1002/03 -).
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