Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11636
FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05 (https://dejure.org/2006,11636)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2006 - 2 K 16/05 (https://dejure.org/2006,11636)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2006 - 2 K 16/05 (https://dejure.org/2006,11636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 227; ; EStG § 16; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer (Teil-)Betriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer (Teil-)Betriebsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer (Teil-)Betriebsveräußerung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (23)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs erfordert überdies eine zweckgerichtete Handlung zur Umgehung eines Steuergesetzes; dabei kann der Indizienbeweis verwendet werden, wenn eine bestimmte Gestaltung regelmäßig den Schluss auf eine bestehende Umgehungsmöglichkeit zulässt (BFH, Urteil vom 18.03.2004, III R 25/02, BStBl II 2004, 787).

    Indes wäre dieser dann nicht der Klägerin zu 3, sondern der D KG zuzurechnen; denn diese hätte bei - nach Ansicht des Beklagten - zutreffender Gestaltung das Schiff weiter halten und ggf. veräußern müssen (s.a. BFH, Urteil vom 18.03.2004, II R 25/02, BStBl II 2004, 787, der im Fall des gewerblichen Grundstückshandels die Veräußerungen trotz Übertragung des ungeteilten Grundstücks auf eine GmbH dem Anteilseigner zurechnete und dort den Veräußerungsgewinn besteuerte).

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    In diesem Zusammenhang sei auch die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehende Übertragung des Schiffes nur zu Buchwerten ohne Aufdeckung der stillen Reserven zu sehen (BFH, Urteil vom 06.09.2000, BStBl II 2001, 229).

    dd) Die Erwägungen des BFH im Urteil vom 06.09.2000, IV R 18/99 (BStBl II 2001, 229; s.a. Urteil vom 05.07.2005, VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160, 163), stehen der Tarifbegünstigung nicht entgegen.

  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Dabei ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass die Gesellschafter gleichzeitig die Auflösung der Gesellschaft beschließen bzw. dass unabhängig davon die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen gesellschaftsrechtlich notwendig die Auflösung der Gesellschaft nach sich zieht, wie es z.B. bei einer Partenreederei der Fall ist (vgl. BFH, Urteil vom 04.02.1982, IV R 150/78, BStBl II 1982, 348).

    Von einer Betriebsveräußerung in diesem Sinne kann grundsätzlich ausgegangen werden, wenn der Gesellschaftsvertrag als Gesellschaftszweck den Betrieb eines bestimmt bezeichneten Schiffes ausweist und dieses Schiff veräußert wird (BFH, Urteil vom 04.02.1982, a.a.O.).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    § 42 AO lässt die zivilrechtliche Gestaltung unberührt und knüpft allein an die Erkenntnis der unangemessenen Gestaltung die steuerliche Folgerung aus der für angemessen gehaltenen Gestaltung (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1996, I R 139/94, BStBl II 1997, 299; Tipke/Kruse § 42 AO Lfg.
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Im Übrigen ist es den Steuerpflichtigen auch nicht verwehrt, vertragliche Gestaltungen in einer Weise zu wählen, die die Voraussetzungen einer Steuervergünstigung erfüllen (vgl. BFH, Beschluss vom 29.11.1982, GrS 1/81, BStBl II 1983, 272, 277).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Die vom Steuerpflichtigen gewählte Rechtsgestaltung ist der Besteuerung dann nicht zugrunde zu legen, wenn verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht in der gewählten Weise verfahren wären (BFH, Urteil vom 16. Januar 1992, V R 1/91, BStBl II 1992, 541).
  • BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02

    Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    dd) Die Erwägungen des BFH im Urteil vom 06.09.2000, IV R 18/99 (BStBl II 2001, 229; s.a. Urteil vom 05.07.2005, VIII R 65/02, BStBl II 2006, 160, 163), stehen der Tarifbegünstigung nicht entgegen.
  • BFH, 18.07.2001 - I R 48/97

    Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Dient das Verhalten der Beteiligten wirtschaftlichen Zwecken, darf es allerdings nicht auf seine Angemessenheit beurteilt werden (BFH, Urteil vom 30. November 1989, IV R 97/86, NV 1991, 432; Urteil vom 18.07.2001, I R 48/97, NV 2001, 1636).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    Auf der anderen Seite liegt eine Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe nicht vor, wenn der jeweilige Steuerpflichtige nach Übertragung einer wesentlichen Geschäftsgrundlage den nämlichen Betrieb mit den verbliebenen weiteren wesentlichen Geschäftsgrundlagen, ggf. nach Hinzuerwerb neuer Betriebsgrundlagen und an einem anderen Ort fortführt (BFH, Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).
  • BFH, 12.12.1996 - II R 61/93

    A) Die gleichzeitige Auswechslung aller Gesellschafter einer GbR berührt den …

    Auszug aus FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05
    § 42 AO lässt die zivilrechtliche Gestaltung unberührt und knüpft allein an die Erkenntnis der unangemessenen Gestaltung die steuerliche Folgerung aus der für angemessen gehaltenen Gestaltung (vgl. BFH, Urteil vom 18.12.1996, I R 139/94, BStBl II 1997, 299; Tipke/Kruse § 42 AO Lfg.
  • BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86

    Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und …

  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden …

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter …

  • BFH, 05.12.1990 - II R 109/86

    Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und …

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 6/04

    Mehrheit von Personen und Gesellschaften

  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf - …

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
  • BFH, 21.02.1973 - IV R 168/69

    Miteigentümer - Schleppkähne - Einzeln ermittelte Erträge - Einheitlicher Gewinn …

  • BFH, 01.12.1960 - IV 356/59 U

    Verkauf eines Krabbenkutters als Betriebsveräußerung

  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur …

    Sieht der Gesellschaftszweck dagegen nur allgemein den Betrieb von Seeschiffen vor, der mit verschiedenen Seeschiffen ausgeübt werden kann, so führt die Veräußerung des zu diesem Zweck eingesetzten alleinigen Seeschiffes nicht zu einer Betriebsveräußerung, wenn an dessen Stelle ein neues Seeschiff erworben wird (BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BStBl III 1966, 168, unter 1.; vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BStBl II 1973, 219, unter 3.; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670, unter 1.; FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006  2 K 16/05, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht