Rechtsprechung
| VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 174/13 Me |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Justiz Thüringen
§ 42 Abs 2 VwGO
Klagebefugnis privater Konkurrenten gegenüber wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden; Wohnungsverwaltung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine private Gebäude- und Objektverwaltung durch kommunales Unternehmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Private Konkurrenten sind ggü. wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden außerhalb der Daseinsvorsorge klagebefugt
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Verwaltung privater Immobilien durch eine GmbH der Stadt?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Private Konkurrenten sind ggü. wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden außerhalb der Daseinsvorsorge klagebefugt
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine Verwaltung privater Immobilienobjekte durch kommunale Wohnungsgesellschaft
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine Verwaltung privater Immobilienobjekte durch kommunale Wohnungsgesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagebefugnis privater Konkurrenten gegenüber wirtschaftlicher Betätigung von Gemeinden außerhalb der Daseinsvorsorge
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 712
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 15 B 1137/03
Schutz gegen Konkurrenz durch kommunale Betriebe?
Auszug aus VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 174/13
Auf eine die Ansicht der Beklagten stützende Entscheidung des OVG Münster vom 13.08.2013 (15 B 1137/03) werde verwiesen.Soweit sog. Annextätigkeiten in der Rechtsprechung der Gerichte anderer Bundesländer für zulässig erachtet werden (vgl. OVG NRW B. v. 13.08.2003, 15 B 1137/03; juris), handelt es sich letztlich um den nunmehr mit der Neufassung vom 23.07.2013 in § 71 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO ausdrücklich geregelten Sachverhalt verbundener Dienstleistungen.
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 1 S 2333/13
Unterlassungsklage gegen subsidiaritätswidrige wirtschaftliche Betätigung einer …
Auszug aus VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 174/13
So wurden z.B. nach einer neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum fehlenden Schutzgesetzcharakter der kommunalen Normen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (seit BGH U. v. 25.04.2001, 1 ZR250/00; juris) in einigen Bundesländern ausdrücklich deutlichere Regelungen zur privatschützenden Wirkung in die jeweiligen Gemeindeordnungen aufgenommen (vgl. hierzu z.B. VGH Mannheim, U. v. 5.01.2014 - 1 S 2333/13 - zu § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO B-W; juris). - BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen
Auszug aus VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 174/13
Rn. 27 Zwar kann sich die Klägerin nicht auf die Verletzung von Grundrechtspositionen aus Art. Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG berufen, denn diese schützen ebenso wenig vor kommunaler wirtschaftlicher Konkurrenz wie vor privater, allenfalls vor einer existenzbedrohenden bzw. -vernichtenden Betätigung der öffentlichen Hand (vgl. schon BVerfG, B. v.28.01.1970, - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375; BVerwG, U. v. 22.02.1972 - I C 24.69 -, BVerwGE 39, 329). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Haushaltssicherungsgesetz
Auszug aus VG Meiningen, 17.03.2015 - 2 K 174/13
Rn. 27 Zwar kann sich die Klägerin nicht auf die Verletzung von Grundrechtspositionen aus Art. Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG berufen, denn diese schützen ebenso wenig vor kommunaler wirtschaftlicher Konkurrenz wie vor privater, allenfalls vor einer existenzbedrohenden bzw. -vernichtenden Betätigung der öffentlichen Hand (vgl. schon BVerfG, B. v.28.01.1970, - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375; BVerwG, U. v. 22.02.1972 - I C 24.69 -, BVerwGE 39, 329).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Klarstellungssatzung - Zurechnung zum Bebauungszusammenhang - Wirkung von Grünflächen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung eines Gebäudes zum Bebauungszusammenhang i.R.e. sog. Klarstellungssatzung; Unterbrechnung des Bebauungszusammenhangs durch unbebaute Grünflächen mit Zweckbestimmung
- ibr-online
Wann kann ein Gebäude keinem Bebauungszusammenhang mehr zugerechnet werden?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht notwendigerweise Unterbrechung eines Bebauungszusammenhangs durch unbebaubare Grünflächen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nicht notwendigerweise Unterbrechung eines Bebauungszusammenhangs durch unbebaubare Grünflächen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurechnung eines Gebäudes zum Bebauungszusammenhang i.R.e. sog. Klarstellungssatzung; Unterbrechnung des Bebauungszusammenhangs durch unbebaute Grünflächen mit Zweckbestimmung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Innenbereich: Bebauungszusammenhang wird nicht durch Grünflächen hergestellt! (IBR 2016, 1054)
Papierfundstellen
- BauR 2016, 549
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Ein Gebäude kann einem Bebauungszusammenhang nicht mehr zugerechnet werden, wenn es für eine angemessene Fortentwicklung der im Ortsteil vorhandenen Bebauung im Hinblick auf das Ziel einer organischen Siedlungsstruktur nicht maßstabsbildend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, juris, RdNr. 21).Dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil können nur solche Bauwerke zugerechnet werden, die für eine nach der vorhandenen Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung maßstabsbildend sind; welche Fortentwicklung angemessen ist, ist mit Blick auf das im Bergriff des "Ortsteils" anklingende Ziel einer "organischen Siedlungsstruktur" zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, juris, RdNr. 21).
Zwar können Bestandteil des Bebauungszusammenhangs auch freie Flächen sein, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind (BVerwG, Urt. v. 30.06.2015, a.a.O., RdNr. 13;… Urt. v. 19.04.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Aus diesem Grunde hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, NVwZ-RR 2012, 289, RdNr. 14 in juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18], RdNr. 19).Hat die Gemeinde die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Ergebnis fehlerhaft festgelegt, indem sie Grundstücksflächen zu Unrecht in den Innenbereich einbezieht oder zu Unrecht dem Außenbereich zuweist, ist dies ein im gerichtlichen Verfahren stets beachtlicher Rechtsverstoß, der - mangels Anwendbarkeit besonderer Verfahrensvorschriften oder des Abwägungsgebots - auch von den Planerhaltungsvorschriften nach § 215 Abs. 1 BauGB nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.09.2010, a.a.O., RdNr. 14).
Hat eine Gemeinde eine Klarstellungssatzung erlassen, hierbei jedoch zu Unrecht Außenbereichsgrundstücke mit erfasst, so verfehlt sie die Satzungsermächtigung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB; eine Umdeutung in eine Einbeziehungssatzung kommt nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.09.2010, a.a.O., RdNr. 19 f.).
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Rn. 29 Für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist ausschlaggebend, inwieweit eine aufeinanderfolgende Bebauung - trotz etwa vorhandener unbebauter, aber bebauungsfähiger Grundstücke oder freier Flächen, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung (Sportplätze, Erholungsflächen) einer Bebauung entzogen sind - den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - BVerwG 4 C 10.11 -, NVwZ 2012, 1631 [1632], RdNr. 11).Zwar können Bestandteil des Bebauungszusammenhangs auch freie Flächen sein, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind (…BVerwG, Urt. v. 30.06.2015, a.a.O., RdNr. 13; Urt. v. 19.04.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00
Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Anders als eine Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind sie aber für sich genommen nicht geeignet, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder zu erweitern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.2000 - BVerwG 4 B 39.00 -, NVwZ 2001, 70).Anders als eine Bebauung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind sie aber für sich genommen nicht geeignet, einen Bebauungszusammenhang herzustellen oder zu erweitern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.2000 - BVerwG 4 B 39.00 -, NVwZ 2001, 70).
- BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.68
Zulässigkeit einer Tankstelle im unbeplanten Innenbereich - Umfang der bei der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Vorhandene Straßen sind nicht deshalb als Bebauung zu berücksichtigen weil auch Straßen "gebaut" werden und deshalb in einem weiteren Sinne unter den Begriff der Bebauung fallen; von einem so weiten Begriff der Bebauung geht § 34 Abs. 1 BauGB nicht aus; Straßen können in einem unbeplanten Gebiet nur über die vorhandene Bebauung beachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1969 - BVerwG IV C 15.68 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 18, RdNr. 13 in juris).Jedoch können auch Freiflächen mit öffentlicher Zweckbestimmung nur über eine vorhandene, dem Bebauungszusammenhang zuzurechnende Bebauung beachtlich sein (vgl. zu Straßen: BVerwG, Beschl. v. 23.04.1969, a.a.O.).
- BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Jedoch muss ein Bebauungsplan - und dem entsprechend auch eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB - vor der Bekanntmachung, das heißt vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt sein (vgl. zum Bebauungsplan: BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999 - BVerwG 4 B 129.98 -, NVwZ 1999, 878, Beschl. v. 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999, a.a.O., RdNr. 5 f. in juris) soll ein mit dem Bekanntmachungsdatum übereinstimmendes Ausfertigungsdatum ein starkes Indiz dafür sein, dass die korrekte Reihenfolge nicht gewahrt ist, weil es regelmäßig nicht möglich sein dürfte, die Bekanntmachung der Satzung nach seiner Ausfertigung noch am selben Tag zu bewirken.
- BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13
Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Eine völlig regellose und in dieser Anordnung geradezu funktionslose Bebauung kann die Annahme einer organischen Siedlungsstruktur ebenso ausschließen wie eine bandartige oder einzeilige Bebauung; auch eine historisch gewachsene Bebauung kann eine unorganische Splittersiedlung sein, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.2014 - BVerwG 4 B 40.13 -, BayVBl 2014, 477, RdNr. 5 in juris, m.w.N.).Deshalb kann einer Bebauung auch dann die organische Siedlungsstruktur fehlen, wenn sie zwar hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung einen Rahmen vorgibt, hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise hingegen optisch wahrnehmbare Merkmale, die eine gewisse Regelmäßigkeit oder einen Plan erkennen lassen, nicht feststellbar sind (BVerwG, Beschl. v. 19.02.2014, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08
Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Ein umfassend gestellter Normenkontrollantrag ist deshalb nicht als teilweise unzulässig zu verwerfen oder mit einer nachteiligen Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückzuweisen, wenn eine Satzung vom Gericht nur für teilunwirksam erklärt wird (vgl. OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011 - OVG 10 A 11.08 -, NVwZ-RR 2012, 152 [153 f.], RdNr. 21 in juris, m.w.N.).Handelt es sich bei der angegriffenen Satzung demnach um eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB, so hängt ihre Gültigkeit allein davon ab, ob die Antragsgegnerin sich an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Innenbereichs gehalten hat; denn die Gemeinde ist nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich zu entscheiden (…OVG RP, Urt. v. 21.11.2011, a.a.O., RdNr. 19; OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011, a.a.O., RdNr. 40).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2011 - 8 C 10945/11
Normenkontrollantrag gegen Klarstellungssatzung; Antragsbefugnis; Unwirksamkeit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Aus diesem Grunde hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, NVwZ-RR 2012, 289, RdNr. 14 in juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18], RdNr. 19).Für den Charakter als Klarstellungssatzung spricht zudem, dass die Antragsgegnerin das für die Eingliederungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und für die Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) vorgesehene Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB) nicht durchgeführt hat (vgl. OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 18).
- BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00
Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB ; Begriff der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Dem entsprechend gehören angrenzende Verkehrsflächen auch grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - BVerwG 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, RdNr. 16 in juris). - BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14
Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener …
- BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88
Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter …
- VGH Bayern, 13.04.2015 - 1 B 14.2319
Baumreihen und Hecken sind selbst bei optischer Dominanz kein taugliches …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 4 M 112/09
Zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei bebauungsakzessorischer …
- BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
- BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90
Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …
- BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
- BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; …
- VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194
Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Selbst eine reine Klarstellungssatzung, die die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ausschließlich gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB deklaratorisch, aber nach außen verbindlich festzulegen sucht, könnte ihren Zweck nicht erfüllen, einzelne Baugenehmigungsverfahren oder - wie vorliegend - abgabenrechtliche Folgemaßnahmen vom Streit über die Zugehörigkeit des Baugrundstücks zum Innenbereich zu entlasten, wenn nicht die betroffenen Eigentümer diesbezügliche Rechtsfragen über einen Normenkontrollantrag klären könnten (…vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2010 a.a.O.;… BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 15 N 12.2588 - juris Rn. 12;… OVG Rh-Pf., U.v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 - NVwZ-RR 2012, 289 = juris Rn. 14; OVG S-A, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 17). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Gültigkeit einer Klarstellungssatzung; Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Aus diesem Grund hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015 - 2 K 174/13 -, juris RdNr. 17;… OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, juris RdNr. 14, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18]).Ein umfassend gestellter Normenkontrollantrag ist deshalb nicht als teilweise unzulässig zu verwerfen oder mit einer nachteiligen Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückzuweisen, wenn eine Satzung vom Gericht nur für teilunwirksam erklärt wird (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O. RdNr. 18;… OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris RdNr. 21, m.w.N.).
Rn. 24 2. Die Gültigkeit einer Klarstellungssatzung hängt mithin allein davon ab, ob die Antragsgegnerin sich an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Innenbereichs gehalten hat; denn die Gemeinde ist nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich zu entscheiden (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 27;… OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 19;… OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011, a.a.O., RdNr. 40).
Ausgehend von diesen Grundsätzen, die sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 26.08.2015 (a. a. O.) zu Eigen gemacht hat, leidet die Klarstellungssatzung an einem erheblichen Mangel, weil die Antragsgegnerin mehr als nur einzelne Außenbereichsflächen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil A-Stadt zugeordnet hat, sodass schon deshalb die Satzungsermächtigung des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB tatbestandlich nicht greift.
Die Unwirksamkeit bestimmter Festsetzungen hat unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 34).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - 4 LB 24/15
Beitragsbescheid eines Wasser- und Bodenverbandes; Anforderungen an eine …
Dabei ist auf den (objektivierten) mutmaßlichen Willen des Normgebers abzustellen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1/11 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 5; Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21/07 -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 1 KN 66/14 -, juris Rn. 47; OVG Magdeburg, Urteil vom 26. August 2015 - 2 K 174/13 -, Rn. 34, juris; OVG Greifswald, Urteil vom 19. Mai 2015 - 3 K 44/11 -, juris Rn. 87; OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 C 10364/11 -, juris Rn. 67; VGH München, Urteil vom 30. November 2006 - 26 N 03.395 -, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 7a D 118/02.NE -, juris Rn. 97; Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2015, § 47 Rn. 110; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 47 Rn. 359; Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 14. Auflage 2014, § 47 Rn. 93; Friedersen, in: Foerster/Friedersen/Rohde, LVwG, Stand 2014, § 67 Erl.
- VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.3
Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich
Daran kann es bei einer völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung fehlen, wobei auch eine historisch gewachsene Bebauung eine unorganische Splittersiedlung darstellen kann, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (…vgl. BVerwG, B.v. 19.02.2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG ST, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 4 MB 48/15
Nichtigkeit der Satzung eines Wasserverbands wegen unbestimmten Verbandsgebiets
Dabei ist auf den (objektivierten) mutmaßlichen Willen des Normgebers abzustellen (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1/11 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 13. Januar 2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 5; Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21/07 -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 1 KN 66/14 -, juris Rn. 47; OVG Magdeburg, Urteil vom 26. August 2015 - 2 K 174/13 -, Rn. 34, juris; OVG Greifswald, Urteil vom 19. Mai 2015 - 3 K 44/11 -, juris Rn. 87; OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 5 B 120/14 -, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2011 - 8 C 10364/11 -, juris Rn. 67; VGH München, Urteil vom 30. November 2006 - 26 N 03.395 -, juris Rn. 33; OVG Münster, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 7a D 118/02.NE -, juris Rn. 97; Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2015, § 47 Rn. 110; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 47 Rn. 359; Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 14. Auflage 2014, § 47 Rn. 93; Friedersen, in: Foerster/Friedersen/Rohde, LVwG, Stand 2014, § 67 Erl. - VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.259
Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung eines …
Daran kann es bei einer völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung fehlen, wobei auch eine historisch gewachsene Bebauung eine unorganische Splittersiedlung darstellen kann, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (…vgl. BVerwG, B.v. 19.02.2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG ST, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 29). - OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 10/16
Eintragung in die Hebeliste als Nachweis der Mitgliedschaft im Wasser- und …
- VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497
Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebs
Daran kann es bei einer völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung fehlen, wobei auch eine historisch gewachsene Bebauung eine unorganische Splittersiedlung darstellen kann, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (…vgl. BVerwG, B.v. 19.02.2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG ST, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.793
Zur Abgrenzung des Außen- vom Innenbereich
Daran kann es bei einer völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung fehlen, wobei auch eine historisch gewachsene Bebauung eine unorganische Splittersiedlung darstellen kann, wenn die Fortführung der Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs nicht zulässt (…vgl. BVerwG, B.v. 19.02.2014 - 4 B 40.13 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG ST, U.v. 26.8.2015 - 2 K 174/13 - juris Rn. 29). - VG Potsdam, 17.02.2023 - 8 K 2432/18 Demgemäß wird auch von der baurechtlichen Rechtsprechung gemeinhin angenommen, dass der Innenbereich sich auch auf Flächen für Nebennutzungen, die dem Zweck des Wohnens zugeordnet sind, erstrecken kann (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 26. August 2015 - 2 K 174/13 -, Rn. 29; OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 -, Rn. 39; VG Cottbus…, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 473/19 -, Rn. 23; VG München…, Urteil vom 2. Mai 2019 - M 11 K 18.1438 -, Rn. 23; jeweils juris und m. w. N.).Zu solchen typischen wohnakzessorischen Umgriffsflächen zählt insbesondere ein "angemessener Hausgarten" (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 S 3303/21 -, Rn. 56, juris, m. w. N.;… OVG Magdeburg, a. a. O.).
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