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| FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96 |
Zitiervorschläge
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 2 K 183/96 (https://dejure.org/1998,37459)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Steuerliche Ausnahme
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 15. April 1978 (2 BvL 2/75, BStBl II 1978, 548) den Begriff der volkswirtschaftlichen Gründe dahin umschrieben, daß volkswirtschaftliche Gründe nach Sinn und Zweck der Regelung nur solche spezifisch außenwirtschaftlicher Natur seien. - BFH, 05.10.1977 - I R 250/75
Freistellung nach DBA-Liberia von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit an …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96
Die Finanzgerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht, nicht aber an Verwaltungsanordnungen gebunden sind, können die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung objektiv nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist ( BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 250/75 BStBl II 78, 50). - BFH, 18.08.1987 - VIII R 297/82
- Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten nach § …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96
Der ATE enthält keine abschließende Regelung der Möglichkeiten des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34 Abs. 5 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1987 VIII R 297/82 , BStBl II 1988, 139).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11
Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem …
Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 05. Oktober 1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. Mai 1998 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643 ). - FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17
Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG, …
sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.1998, 2 K 183/96, juris und Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643). - FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme: …
Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteil vom 26. Januar 1968, VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; BFH-Urteil vom 05. Oktober 1977, I R 250/75, BStBl II 1978, 50); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Mai 1998, 2 K 183/96 - Juris). - FG Thüringen, 10.02.2021 - 1 V 364/20
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids mangels …
sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 05.05.1998, 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschl. v. 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643; FG Köln, Urt. v. 22.03.2018 7 K 585/15, EFG 2018, 1748 Rz. 29; Hessisches FG, Beschl. v. 05.07.2018 6 V 2290/17, DStRE 2019, 1072 Rz. 23).
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