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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27226
VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04 (https://dejure.org/2005,27226)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 K 1890/04 (https://dejure.org/2005,27226)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 K 1890/04 (https://dejure.org/2005,27226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen Ortsstraßeneigenschaft in Württemberg.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung …

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschränkung der Eckgrundstücksermäßigung für "übergroße" Grundstücke (Urt. v. 08.10.1976 - 4 C 56.74 -, BVerwGE 51, 158) lässt sich bei einem von zwei Anbaustraßen erschlossenen Grundstück keine Beschränkung der für die Beitragserhebung maßgeblichen Grundstücksfläche, bei der grundsätzlich von der Fläche des Buchgrundstücks auszugehen ist, begründen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann es jedoch bei ungewöhnlich großen Grundstücken nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften zur Verhinderung einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Eigentümer übergroßer Eckgrundstücke ausnahmsweise geboten sein, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, der etwa der durchschnittlichen Größe der übrigen von der Anlage erschlossenen Grundstücke entspricht (BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 - 4 C 56.74 -, a. a. O.).

    Denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die die Gemeinden verpflichtet die Eckermäßigung in einer bestimmten Weise zu regeln; vielmehr ist den Gemeinden insoweit ein - wenn auch an die materiellen Anforderungen der §§ 127 ff. BauGB gebundenes - Ermessen eingeräumt (vgl. Urt. v. 08.10.1976 - 4 C 56.74 -, BVerwGE 51, 158).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Denn ein von zwei Anbaustraßen erschlossenes Grundstück wird im beplanten ebenso wie im unbeplanten Innenbereich durch jede der beiden Anlagen in seiner gesamten Fläche erschlossen, wenn nicht ausnahmsweise sich die Erschließungswirkung einer der beiden Straßen nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 78.88 -, DVBl 1989, 675).

    Es kann dahinstehen, welche Bedeutung dieser Rechtsprechung heute noch zukommt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99, wonach unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 78.88-, a. a. O., das klarstellende Ausführungen zum Urt. v. 08.10.1976 enthält, eine Beschränkung der Eckermäßigung sich lediglich als eine Folge der Beschränkung der Erschließungswirkung einer Anliegerstraße ergeben kann).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2003 (9 C 2.03, NVwZ 2004, 483) ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Deshalb ist die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB nur auf solche Erschließungsanlagen anzuwenden, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, deren Aufgaben hier auf das Landratsamt übertragen worden waren, belegt war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 - 2 S 2585/01; vgl. auch das Urt. der Kammer vom 30.06.2004 - 2 K 4631/02).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische …

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Rn. 17 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Vielmehr sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu würdigen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.1994 - 2 S 834/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt damit maßgeblich nicht von deren Bezeichnung, sondern von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1990 - 2 S 2284/89).
  • VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Deshalb ist die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB nur auf solche Erschließungsanlagen anzuwenden, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, deren Aufgaben hier auf das Landratsamt übertragen worden waren, belegt war (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 - 2 S 2585/01; vgl. auch das Urt. der Kammer vom 30.06.2004 - 2 K 4631/02).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 198/99

    Eckgrundstücksermäßigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Es kann dahinstehen, welche Bedeutung dieser Rechtsprechung heute noch zukommt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99, wonach unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 78.88-, a. a. O., das klarstellende Ausführungen zum Urt. v. 08.10.1976 enthält, eine Beschränkung der Eckermäßigung sich lediglich als eine Folge der Beschränkung der Erschließungswirkung einer Anliegerstraße ergeben kann).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83

    Eckgrundstücksvergünstigung, Historische Straße

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
    Rn. 17 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2013 - 3 K 1087/11

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die sukzessive erstmalige Herstellung …

    Hierfür ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar (vgl. hierzu: VGH Kassel, Urteil vom 19. Juni 2008 - 5 UE 1146/07 - VG Münster, Beschluss vom 8. März 2013 - 3 L 4/13 - sowie auch VG Stuttgart, Urteil vom 6. Juli 2005 - 2 K 1890/04 - VGH Mannheim, Urteil vom 28. September 2000 - 2 S 198/99 -).
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