Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften; Verlegung von Grundstücksanschlußleitungen; Zulässige Grundfläche als Maßstab; Getrennte Kostenermittlungen und Flächenermittlungen; Beteiligung an Vorhaltekosten; Zweck der Grundgebühr; ...
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97
Ihre Höhe hat sich an Umfang und Art der aus der Vorhalteleistung jederzeit abrufbaren Arbeitsleistung zu orientieren (Urt. d. Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, SchlHA 1994, 311 u. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).Das bedeutet, daß auch bei der Grundgebühr Veranlagungsmaßstab und Gebührensatz die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen gewährleisten müssen mit der Folge, daß wesentlichen Unterschieden Rechnung zu tragen ist (Urt. d. Senats v. 27.05.1997, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93
Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97
Ihre Höhe hat sich an Umfang und Art der aus der Vorhalteleistung jederzeit abrufbaren Arbeitsleistung zu orientieren (Urt. d. Senats v. 22.09.1994 - 2 L 93/93 -, SchlHA 1994, 311 u. v. 27.05.1997 - 2 L 196/95 -, NordÖR 1998, 43).
- OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Dem "Zählermaßstab" liegt die sachgerechte Annahme zugrunde, dass sich mit steigender Nennleistung des Wasserzählers auch die vorzuhaltende und abrufbare Leistung, nämlich die Höchstlastkapazität der Wasserversorgungseinrichtung, erhöht und damit zugleich der Umfang der gewährten und in Anspruch genommenen Vorhalteleistungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 - unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1983 - 14 C 1/81 - BayVGH, Urteil vom 30.07.1991 - 23 N 91.755 - zitiert nach Juris).Wesentlichen Unterschieden bei der Nennleistung der Wasserzähler ist durch eine Gebührenstaffelung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 -).
Sie enthält insbesondere eine hinreichende Differenzierung nach unterschiedlichen Leistungen, weil nicht etwa für Wasserzähler unterschiedlicher Nennleistung gleiche Grundgebühren erhoben werden (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 - und OVG Greifswald, Urteil vom 15.08.1995 - 6 L 44/95 - NVwZ 1996, 817).
Die Höhe der Verbrauchsgebühr ist also abhängig von der Entscheidung des Satzungsgebers über die Höhe und Staffelung der Grundgebührensätze, was nicht nur gegen eine Teilbarkeit des Satzungsgeflechts über Grund- und Verbrauchsgebühren spricht (vgl. so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 -), sondern auch dagegen, dass der Satzungsgeber nach seinem mutmaßlichen Willen den Gebührenteil der BGS-WBS auch ohne die Regelung der Grundgebührensätze erlassen hätte.
- VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser
Es trifft auch zu, dass die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Absatz 1 BauNVO ein tauglicher Maßstab für die Heranziehung zu Niederschlagswasserbeiträgen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, juris).Dem würde eine nach Gebietsarten und Grundstücksnutzungen differenzierende satzungsrechtliche Festsetzung der Beitragsfläche Rechnung tragen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 47, juris).
Das bedeutet, daß auch bei der Grundgebühr Veranlagungsmaßstab und Gebührensatz die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen gewährleisten müssen mit der Folge, daß wesentlichen Unterschieden Rechnung zu tragen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 52, juris).
Die ansonsten jährlich quadratmetergenau zu ermittelnde überbaute und befestigte Fläche eines jeden Grundstücks im Gemeindegebiet würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen und zudem zwangsläufig zu einer Vielzahl von Streitfällen über die exakte Größe der überbauten und befestigten Fläche führen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 58, juris).
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat für die Niederschlagswasserbeseitigung etwa eine Einheit von 50 Quadratmetern überbauter oder befestigter Grundstücksfläche (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 - Rn. 29, juris) für zulässig befunden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07
Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken
Eine derartige, vom Beklagten aufgestellte (Regel)Vermutung besteht jedoch gerade nicht, auch nicht im Abwassergebührenrecht (vgl. schon OVG LSA, Beschl. v. 30. November 2006 - 4 L 321/06 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 - und Entsch. v. 24. November 1999 - 2 K 19/97 - jeweils zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Beschl. v. 26. September 2005 - 4 EO 817/03 -, zit. nach JURIS …und Urt. v. 12. Dezember 2001, a.a.O.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. 1, § 6 Rdnr. 265;… Bd. 2, § 6 Rdnr. 755c a.E.).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
Gebührenerhebung durch Stadtwerke
Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats die Nichtigkeit einer Grundgebührenregelung regelmäßig auch zur Nichtigkeit der Zusatzgebührenregelung, weil es dem Satzungsgeber überlassen bleiben muss, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er ggf. für die Grundgebühr vorsehen will (Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46;… Urt. v. 22.10.2003, a.a.O.). - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02
Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung …
Die Bemessung der Zusatzgebühr ist von der Grundgebühr abhängig und verliert mit der Nichtigkeit der Grundgebühr ihren Sinn (vgl. Urt. d. Senats v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46). - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14
Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das …
Auch lässt sich im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit der Zusatzgebühr nicht damit begründen, dass es dem Satzungsgeber überlassen bleiben müsse, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er gegebenenfalls für die "Sockelgebühr" vorsehen will (siehe hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46 zum Verhältnis von Grund- und Zusatzgebühr), weil die Erhebung der Sockelgebühr unzulässig ist. - VG Koblenz, 30.12.2021 - 3 K 616/20
Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist …
Dass die zulässige Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 1 BauNVO ein tauglicher Maßstab für die Heranziehung zu Niederschlagswasserbeseitigungsbeiträgen ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, juris, Rn. 47) und wird auch von der Kammer nicht in Zweifel gezogen.Die Ermittlung der Beitragsfläche auf der Grundlage der in Bebauungsplänen festgesetzten höchstzulässigen Grundflächenzahlen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 ESA) bzw. für unbeplante oder unvollständig beplante Gebiete durch Beitragssatzung festgelegter Grundflächenzahlen, die nach Gebietsarten (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 ESA) und Grundstücksnutzungen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 ESA) differenziert, ist ebenfalls bedenkenfrei (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999, a. a. O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers …
Auch lässt sich im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit der Zusatzgebühr nicht damit begründen, dass es dem Satzungsgeber überlassen bleiben müsse, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er gegebenenfalls für die "Sockelgebühr" vorsehen will (siehe hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46 zum Verhältnis von Grund- und Zusatzgebühr), weil die Erhebung der Sockelgebühr unzulässig ist. - OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10
Bemessung von Niederschlagswassergebühren
Der Senat hält aber an der bisher schon vertretenen Auffassung fest, dass im Interesse der Verwaltungspraktikabilität einerseits und im Hinblick auf die geringe Gebührenlast andererseits kein "Verdunstungs- oder Versickerungsabschlag" je nach der Art der befestigten Fläche erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46; Senatsbeschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173; s. a. HessVGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 5 UE 2928/93 -, GemHH 1996, 20). - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren
Auch lässt sich im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit der Zusatzgebühr nicht damit begründen, dass es dem Satzungsgeber überlassen bleiben müsse, ob er künftig eine einheitliche Benutzungsgebühr erhebt oder welchen Deckungsgrad er gegebenenfalls für die "Sockelgebühr" vorsehen will (siehe hierzu OVG Schleswig, Urt. v. 24.11.1999 - 2 K 19/97 -, Die Gemeinde 2000, 46 zum Verhältnis von Grund- und Zusatzgebühr), weil die Erhebung der Sockelgebühr unzulässig ist. - VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15
Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen …
- VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16
Grundgebührenerhebung je Wasserzähler
- VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15
Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2008 - 9 A 859/07
Abwasser-Grundgebühr
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06
Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht
- VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15
Gebühren für Fäkalienentsorgung
- VG Cottbus, 28.02.2011 - 6 L 144/09
Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Schwerin, 11.05.2012 - 4 A 68/09
Bemessung von Niederschlagswassergebühren nach versiegelter Fläche; …
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