Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Toupet für Mann keine außergewöhnliche Belastung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen i.H.v. 850,00 EUR für den Erwerb eines künstlichen Haarteils (Toupet) durch einen 65-Jährigen als außergewöhnliche Belastungen; Steuerminderung als außergewöhnliche Belastung wegen nicht erstatteten Heilbehandlungskosten für ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Toupet für Mann keine außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kosten für Toupet keine außergewöhnliche Belastung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Toupet keine außergewöhnliche Belastung
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Toupet
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Toupet wegen Haarausfalls
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.03.2007 - III R 28/06
Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Allergie
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Mit Entscheidung vom 9. Juni 2008 wies das Finanzamt den Einspruch unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. März 2007 ( III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ) als unbegründet zurück.Für die mit unter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen andererseits fordert die Finanzrechtsprechung in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen zur Abwehr von Missbräuchen die Vorlage eines zeitlich vor die Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Maßnahmen medizinisch indiziert sind (BFH-Entscheidungen vom 15. März 2007 - III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ;… 12. September 1996 - III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; 9. August 1991 - III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ;… 11. Januar 1991 - III R 77/88, BFH/NV 1991, 286).
- BFH, 09.08.1991 - III R 54/90
Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Für die mit unter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen andererseits fordert die Finanzrechtsprechung in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen zur Abwehr von Missbräuchen die Vorlage eines zeitlich vor die Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Maßnahmen medizinisch indiziert sind (…BFH-Entscheidungen vom 15. März 2007 - III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ;… 12. September 1996 - III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; 9. August 1991 - III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ;… 11. Januar 1991 - III R 77/88, BFH/NV 1991, 286). - LSG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - L 5 KR 151/06
Kosten einer Perücke muss die gesetzliche Krankenkasse bei männlichen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
In diesem Zusammenhang verweist das Gericht auch auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. April 2007 - L 5 KR 151/06, das eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgung eines Mannes mit einer Perücke bei krankheitsbedingtem vollständigen Haarverlust verneint hat.
- SG Dresden, 30.06.2005 - S 18 KR 1380/04
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei krankheitsbedingtem Verlust …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Das Gericht führt zu Recht aus, dass anders als bei Frauen bei Männern in der Gesellschaft Kahlköpfigkeit nicht als besonders auffälliger Zustand angesehen wird (insoweit auch: Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 30. Juni 2005 - S 18 KR 1380/04, juris). - BFH, 02.03.1990 - III R 77/88
Keine Beschäftigungszulage bei langfristiger Nutzungsüberlassung eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Für die mit unter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen andererseits fordert die Finanzrechtsprechung in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen zur Abwehr von Missbräuchen die Vorlage eines zeitlich vor die Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Maßnahmen medizinisch indiziert sind (…BFH-Entscheidungen vom 15. März 2007 - III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ;… 12. September 1996 - III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; 9. August 1991 - III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ; 11. Januar 1991 - III R 77/88, BFH/NV 1991, 286). - BFH, 12.09.1996 - III B 70/96
Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Für die mit unter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen andererseits fordert die Finanzrechtsprechung in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen zur Abwehr von Missbräuchen die Vorlage eines zeitlich vor die Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Maßnahmen medizinisch indiziert sind (…BFH-Entscheidungen vom 15. März 2007 - III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ; 12. September 1996 - III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; 9. August 1991 - III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ;… 11. Januar 1991 - III R 77/88, BFH/NV 1991, 286). - BFH, 31.07.1990 - VII B 62/90
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1928/08
Für die mit unter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen andererseits fordert die Finanzrechtsprechung in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen zur Abwehr von Missbräuchen die Vorlage eines zeitlich vor die Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Maßnahmen medizinisch indiziert sind (…BFH-Entscheidungen vom 15. März 2007 - III R 28/06, BFH/NV 2007, 1841 ;… 12. September 1996 - III B 70/96, BFH/NV 1997, 291; 9. August 1991 - III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ; 11. Januar 1991 - III R 77/88, BFH/NV 1991, 286).
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