Rechtsprechung
| VG Dresden, 23.10.2001 - 2 K 2098/99 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.10.2001 - 2 K 2098/99
- VG Dresden, 23.10.2001 - 2 K 2089/99
- OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
- OVG Sachsen, 10.06.2004 - 4 B 620/03
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
Zulässigkeit, Rechtsmittelfähigkeit, Bekanntgabe, Urteilsgründe, Fristberechnung, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Oktober 2001 - 2 K 2098/99 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23.10.2001 (2 K 2098/99) aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, an den Kläger 685, 98 Euro (entspricht: 1341, 66 DM) zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz seit dem 11.5.1999 bis 31.12.2001 und seit dem 1.1.2002 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden (2 K 2098/99) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Berufungszulassungsverfahren (4 B 402/02) und zum Berufungsverfahren (4 B 620/03) verwiesen.
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