Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung fiktiver maltesischer Quellensteuer für Dividendenbezüge einer maltesischen Dienstleistungsgesellschaft Bestimmtheit einer an den gleichnamigen unter der selben Anschrift wohnenden Sohn bekanntgegebenen Prüfungsanordnung keine Vertretbarkeit des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anrechnung fiktiver maltesischer Quellensteuer für Dividendenbezüge einer maltesischen Dienstleistungsgesellschaft - Bestimmtheit einer an den gleichnamigen unter der selben Anschrift wohnenden Sohn bekanntgegebenen Prüfungsanordnung - keine Vertretbarkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
- BFH, 15.03.2011 - I B 158/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- BFH, 18.07.1990 - I R 115/88
Anrechnung der maltesischen Steuer - Dividenden aus Malta - Unterstützung der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Der Kläger beruft sich insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18.07.1990 ( I R 115/88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 151).Angerechnet wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. c DBA Malta der Teil der maltesischen Steuer, der nach maltesischem Recht zu zahlen wäre, aber auf Grund des Art. 10 Abs. 4 Buchst. b DBA Malta nicht zu zahlen ist (vgl. auch BFH Urteil vom 18.07.1990 I R 115/88, BStBl. II 1990, 951).
Außerdem muss der Anteilseigner den maltesischen Steuerbehörden Steuererklärungen und Abrechnungen bezüglich seiner Einkünfte vorlegen, die für das entsprechende Veranlagungsjahr der maltesischen Steuer unterliegen (vgl. BFH Urteil vom 18.07.1990 I R 115/88, BFH/NV 1990, 82).
- BFH, 17.07.1986 - V R 96/85
Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Die Angabe des Inhaltsadressaten ist insoweit konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsaktes; dieser muss gemäß § 119 Abs. 1 AO hinreichend bestimmt angeben, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH-Urteil vom 17.07.1986 V R 96/85, BStBl II 1986, 834 ).Daraus folgt, dass der Adressat eines Verwaltungsaktes i. S. von § 119 Abs. 1 AO (vgl. Abs. 1 Satz 2 AO ) hinreichend bestimmt genug bezeichnet ist, wenn Zweifel durch Auslegung behoben werden können (BFH-Urteil in BStBl II 1986, 834, 835).
- FG Köln, 24.10.2002 - 2 K 6627/96
Freistellung im Ansässigkeitsstaat verbindlich für Anwendung von Art. 28 Abs. 1 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Im Rahmen der Auslegung, die sich bei Doppelbesteuerungsabkommen an beiden sprachlichen Fassungen orientiert [vgl. in diesem Sinne etwa FG Köln, Urteil vom 24.10.2002 2 K 6627/96 (n.v., recherchierbar in Juris-Datenbank)], kann als gerichtsbekannt zugrunde gelegt werden, dass sowohl der deutsche Begriff "Industrie" wie auch das englische Wort "industries" in ihrem Kernbereich übereinstimmend ein wirtschaftliches Tätigwerden bei der Produktion und Weiterverarbeitung materieller Güter und Waren bezeichnen.
- BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83
Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Ist dagegen der Adressat falsch oder so ungenau bezeichnet worden, dass Verwechslungen nicht ausgeschlossen sind, ist der Bescheid unwirksam (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12.11.1985 VIII R 364/83, BStBl II 1986, 311, 318 unter IV 4). - BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1983 VIII R 90/81, BStBl II 1984, 474, 476 unter II). - BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84
Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Fehler in der Bezeichnung des Steuerschuldners im Bescheid können nicht durch Richtigstellung im weiteren Verfahren geheilt werden, insbesondere auch nicht dadurch, dass sich der Empfänger als Adressat angesehen hat (vgl. zum vorstehenden BFH-Beschluss vom 21.10.1985 GrS 4/84, BStBl II 1986, 2309). - BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Auch in diesem Fall muss die Bestimmtheit des Willens der Behörde für die Beteiligten des Verfahrens, in dem der Verwaltungsakt ergeht, unzweideutig erkennbar und darf nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich sein (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27.07.1982 7 B 122.81, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 316, § 37 Vfg Nr. 1 und vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 12.05.1977 VII ZR 167/76, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 1686). - BFH, 28.07.1993 - XI R 68/92
Vorsicht bei tatsächlicher Verständigung anläßlich einer Betriebsprüfung (§ 201 …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Die höchstrichterliche Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, verlangt für eine tatsächliche Verständigung die Beteiligung eines für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers, zum Beispiel des Vorstehers, des Vertreters oder des Sachgebietsleiters der mit dem Steuerfall befassten Veranlagungs- oder Rechtsbehelfsstellen, sodass insbesondere weder der Außenprüfer noch der Sachgebietsleiter der Prüfungsstelle eine tatsächliche Verständigung wirksam treffen können (so ausdrücklich Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO , § 78 AO Randziffer - Rz. - 135 mit zahlreichen weiteren Nachweisen - m.w.N. - Urteil des BFH vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290, 291 ebenfalls m.w.N.). - BFH, 24.04.1986 - IV R 82/84
Wirksame Adressierung eines Steuerbescheids an den überlebenden Ehegatten für den …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
Das schließt aber nicht die nachträgliche Klarstellung aus, wer von dem Verwaltungsakt betroffen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.1986 IV R 82/84, BStBl II 1986, 545 ), wenn diese Auslegung zweifelsfrei ist. - BFH, 15.07.2005 - I B 25/05
Anordnung einer Außenprüfung - Begründungspflicht
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 2 K 2269/07
In einem Fall, bei dem ungewiss sei, ob der Steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte habe, müsse das Finanzamt begründen, warum es gewerbliche Einkünfte für möglich halte (BFH, Beschluss vom 15.07.2005 I B 25/05, Sammlung der nichtamtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1967 ). - BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81
Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung
- BFH, 08.04.1986 - VIII R 343/82
Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides wegen unrichtiger Bezeichnung der …
- BFH, 11.11.1987 - I R 383/83
Grundsätzliche Verpflichtung des Gerichts zu einem Rechtsgespräch - Auslegung …
- FG Köln, 28.06.1990 - 5 K 800/90
- BFH, 30.11.1961 - V 218/59 U
Berücksichtigung von Treu und Glauben hinsichtlich Voraussetzungen einer …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.1990 - II K 3/87
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …
Nach der innerbehördlichen Organisation ist dies in der Regel neben dem Vorsteher der Sachgebietsleiter der mit dem Steuerfall befassten Veranlagungsstelle (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012 3 K 2493/10, EFG 2013, 186; FG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 14.07.2010 2 K 2269/07, Juris) bzw. ein Veranlagungssachgebietsleiter (…BFH-Urteil vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2006 7 K 228/02, EFG 2006, 1809) und - anders als wohl der Beklagte meint - im Rechtsbehelfsverfahren auch der Leiter der Rechtsbehelfsstelle (…vgl. BFH-Urteile vom 25.11.1997 IX R 47/94, BFH/NV 1998, 580;… vom 28.07.1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290; vom 05.10.1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45), nicht jedoch eine beim Finanzamt in der bloßen Funktion eines Sachbearbeiters tätige Person.
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