Rechtsprechung
| VG Berlin, 10.02.2011 - 2 K 23.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Nr 1 Buchst c IFG, § 1 Abs 1 S 1 IFG
Ausschluss des Zugangs zu amtlichen Informationen aus Sicherheitsgründen
- lda.brandenburg.de
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte
- fragdenstaat.de
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Sicherheitsaspekte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08
Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige …
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 2 K 23.10
Eher fernliegende Befürchtungen scheiden hingegen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, Juris).Die formale Einstufung als Verschlusssache genügt insoweit nicht (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08
Informationszugang hinsichtlich Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 2 K 23.10
Denn hierunter fällt jede staatliche Stelle des Bundes, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzurechnen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 -). - VG Berlin, 20.11.2008 - 2 A 57.06
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2011 - 2 K 23.10
Rn. 24 Die von der Klägerin erstrebten Informationen sind auch beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorhanden (vgl. zum Erfordernis des Vorhandenseins von Informationen bei der auf Informationsgewährung in Anspruch genommenen öffentlichen Stelle z.B. VG Berlin, Urteil vom 20. November 2008 - VG 2 A 57.06 -, Juris;… Schoch, IFG, 1. Aufl. 2009, Rn. 29 zu § 1).
- VG Berlin, 07.04.2011 - 2 K 39.10
Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes; Abendessen für …
(- wie Urteil vom 10. Februar 2011 - VG 2 K 23.10 -) (Rn.33).Denn hierunter fällt jede staatliche Stelle des Bundes, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzurechnen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 2 K 23.10 -).
Der mögliche Eintritt von Nachteilen auf das Schutzgut kann nur Gegenstand einer plausiblen und nachvollziehbaren Prognose sein, die ihrerseits nur in engen Grenzen verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - 2 K 23.10 -).
Auch dies spricht für die Annahme einer behördlichen Einschätzungsprärogative (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - 2 K 23.10 -).
Auf den Ort der Speicherung bzw. Lagerung von Informationen kommt es hingegen nicht an (vgl. Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - VG 2 K 23.10 -).
Rn. 43 Die Berufung ist zuzulassen, da die bei der Auslegung des § 3 Nr. 1 Buchst. c IFG aufgeworfenen Rechtsfrage grundsätzlicher Natur sind und bisher obergerichtlich nicht geklärt wurden (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und Urteil der Kammer vom 10. Februar 2011 - 2 K 23.10 -).
- VG Berlin, 27.06.2016 - 2 K 534.15
Informationsfreiheitsgesetz; Untätigkeitsklage; Absehen von einer …
Nicht zuletzt macht die Beklagte bezogen auf einen Teil der vom Kläger begehrten Informationen den Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1c IFG geltend, der der informationspflichtigen Stelle einen eigenen Beurteilungsspielraum in der Frage einräumt, ob die Freigabe der begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - Juris; VG Berlin, Urteil vom 7. April 2011 - VG 2 K 39.10 - Juris, Urteil vom 10. Februar 2011 - VG 2 K 23.10 - Juris). - VG Berlin, 16.07.2013 - 2 K 282.12
Zugang zu Informationen zur Korruptionsbekämpfung
Die Kammer hat dazu bislang entschieden, dass darunter der Schutz vor gewaltsamen Aktionen Privater zu verstehen sei (VG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2011 - VG 2 K 23.10 -, Bauwerkdaten, juris Rdnr. 27, unter Berufung auf Rossi, IFG, § 3 Rdnr. 16, und Schoch, IFG, § 3 Rdnr. 33 f., …sowie Urteil vom 7. April 2011 - VG 2 K 39.10 -, Terminkalender der Bundeskanzlerin, juris Rdnr. 32).
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