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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 2 K 2486/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18286
FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 2 K 2486/04 (https://dejure.org/2006,18286)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2006 - 2 K 2486/04 (https://dejure.org/2006,18286)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04 (https://dejure.org/2006,18286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2
    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenheimzulage nur bei Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken; Gestaltungsmissbrauch bei Umschuldung durch Nutzung der Eigenheimzulage; Gestaltung der Eigentumsübertragung gegen Zahlung der Verbindlichkeiten der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1650
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 2 K 2486/04
    Er erwirbt das Eigentum an dem übertragenen Grundstück vielmehr quasi belastet mit dem Nutzungsrecht (vgl. z. B.: BFH, Urteil vom 14. Oktober 1998, X R 56/96, BStBl II 1999, 89 zur Vorgängervorschrift des § 10 h EStG ;… Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , Stand Mai 2006, § 4 EigZulG , Rz. 6).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2010 - 9 K 199/08

    Vereinbarkeit der Eigenheimzulagenbegünstigung eines Sohnes mit der Gestattung …

    Das kann aufgrund eines obligatorischen oder dinglichen Rechts, z.B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht, oder auf bloßer Duldung beruhen (…vgl. Blümich-Erhard, Kommentar zum EigZulG, Stand Mai 2009, § 4 Rz. 23 unter Hinweis auf FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.8.2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650).

    Dabei kann der Vorbehalt eines Nutzungsrechts auch mündlich oder konkludent vereinbart werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650;… BFH-Urteil vom 6. März 2007 - IX R 38/05, BFH/NV 2007, 128).

    Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650) kann dagegen nur eine (unentgeltliche) Nutzung zum Ausschluss der Eigenheimzulage führen, die auf einer gesicherten Rechtsposition (etwa einem dinglichen Vorbehaltsnießbrauch oder dem Abschluss eines Nutzungsvertrages) beruht.

    Insoweit folgt der Senat ausdrücklich der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650).

    Rn. 28 Der Sinn und Zweck der Eigenheimzulage, die Förderung der Bildung von Wohneigentum durch Mobilisierung von Wohnraumreserven, wird im vorliegenden Fall, in dem es um die Erhaltung des maroden, renovierungsbedürftigen Hauses der Mutter geht, ebenso erfüllt wie in dem "Standardfall" des § 4 Satz 2 EigZulG, der Anschaffung des Objektes von einem Dritten und anschließender Zurverfügungstellung an den Verwandten (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650).

  • FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03

    Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des …

    Bei Fehlen einer gesicherten Rechtsposition des Nutzenden hat der Eigentümer ein uneingeschränktes, unbeeinträchtigtes Eigentumsrecht inne, das ihn befähigt, nach Gutdünken zu schalten und zu walten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2006 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 252/05

    Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage und Kinderzulage; Gewährung einer …

    Vielmehr haben die Eltern als Eigentümer die Dachgeschosswohnung dem Bruder vorher unentgeltlich überlassen und konnten daher nach Gutdünken ohne Einschränkung über die Wohnung verfügen (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650).
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