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Einkommensteuergesetz

   II. Einkommen (§§ 2 - 24b)   
   5. Sonderausgaben (§§ 10 - 10i)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EStG (https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EStG
__paste_bez__ __paste_norm__ Einkommensteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Einkommensteuergesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 10h

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) mit Wirkung vom 23.07.2016 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
23.07.2016
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens18.07.2016BGBl. I S. 1679
01.01.2007
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Jahressteuergesetz 200713.12.2006BGBl. I S. 2878

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Rechtsprechung zu § 10h EStG

59 Entscheidungen zu § 10h EStG in unserer Datenbank:

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Alle 59 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 10h EStG verweisen folgende Vorschriften:

    Einkommensteuergesetz (EStG) 
      II. Einkommen
        5. Sonderausgaben
          § 10g (Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden)
     
      VI. Steuererhebung
        1. Erhebung der Einkommensteuer
          § 37 (Einkommensteuer-Vorauszahlung)
        2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
          § 39a (Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag)
Was ist das?

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