Rechtsprechung
| FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbungskostenabzug bei beruflich veranlasstem Zweitstudium; keine Rechtsgrundlage für Werbungskostenabzug wegen unechter doppelter Haushaltsführung; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskostenabzug bei beruflich veranlasstem Zweitstudium - keine Rechtsgrundlage für Werbungskostenabzug wegen unechter doppelter Haushaltsführung - gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesonderte Feststellung des am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden Verlustabzugs; Definition des Begriffs "Verbleibender Verlust"; Notwendige Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten; ...
Verfahrensgang
- FG Saarland, 19.03.2002 - 2 K 138/98
- BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 138/98
- BFH, 20.07.2006 - VI R 20/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- FG Niedersachsen, 16.06.2003 - 1 K 44/03
Unechte doppelte Haushaltsführung; Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Der Senat schließt sich damit der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 16. Juni 2003 1 K 44/03, EFG 2003, 1319 mit Anmerkung Büchter-Hole) an.Kann aber derjenige, der auswärts wohnt, die Kosten seiner Wohnung steuermindernd geltend machen, wohingegen derjenige, der am Heimatort verbleibt, diese Möglichkeit nicht hat, verletzt dieses den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil beide Sachverhalte nach Leistungsfähigkeitsgesichtspunkten gleich zu beurteilen sind (siehe zum Vorstehenden Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 2003 1 K 44/03, EFG 2003, 1319 ).
Dementsprechend hatte das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 16. Juni 2003 1 K 44/03, EFG 2003, 1319 , ebenfalls die Revision nach § 135 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, von der wohl kein Gebrauch gemacht wurde.
- BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Der BFH hat deshalb mit Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139 , BStBl. II 1996, 375 die Frage aufgeworfen, ob die Grundsätze der unechten doppelten Haushaltsführung fortgeführt werden können.Der BFH hat zwar in seinem Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BStBl. II 1996, 375, die Frage aufgeworfen, ob die Grundsätze der unechten doppelten Haushaltsführung fortgeführt werden können.
- BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Denn ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus, die er aus eigenem Recht, zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter nutzt (siehe zum Beispiel BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BStBl. II 1995, 180;… vom 4. November 2003, VI R 170/99, BFH/NV 2004, 136 ).Die langjährige Rechtsprechung zum Erfordernis eines Familienhausstandes für die Zuerkennung einer doppelten Haushaltsführung hat der BFH mit Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BStBl. 1995, 180 aufgegeben mit der Folge, dass die Mehrzahl der Anwendungsfälle der unechten doppelten Haushaltsführung sich nunmehr schon unter § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG subsumieren ließen.
- BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02
Aufwendungen für ein Universitätsstudium
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Die hiergegen eingelegte Revision des Beklagten hatte insoweit Erfolg, als der Bundesfinanzhof - BFH - das Urteil aufhob und an das Gericht zurückverwies, damit die tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Werbungskosten nachgeholt werden können (BFH, Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFH/NV 2003, 1381 ).Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFH/NV 2003, 1381 , verwiesen, das im vorliegenden Rechtsstreit ergangen ist.
- BFH, 21.04.1999 - I B 99/98
Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt dann vor, wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1997, II B 12/97, BStBl. II 1998, 56;… vom 11. Februar 2002, VII B 193/01, BFH/NV 2002, 818), wenn also die Beantwortung der Rechtsfrage durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 21. April 1999, I B 99/98, BStBl. II 2000, 254; vom 28. Januar 2003, X B 95/01, juris-Dok. Nr. STRE200350165); dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. zum Vorstehenden Ruban in Gräber, FGO , 5. Aufl. 2002, § 115 , Rdnr. 23). - BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99
Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Denn ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus, die er aus eigenem Recht, zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter nutzt (siehe zum Beispiel BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BStBl. II 1995, 180; vom 4. November 2003, VI R 170/99, BFH/NV 2004, 136 ). - BFH, 10.12.1997 - II B 12/97
Einheitswert des Betriebsvermögens in den neuen Bundesländern
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt dann vor, wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1997, II B 12/97, BStBl. II 1998, 56;… vom 11. Februar 2002, VII B 193/01, BFH/NV 2002, 818), wenn also die Beantwortung der Rechtsfrage durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 21. April 1999, I B 99/98, BStBl. II 2000, 254; vom 28. Januar 2003, X B 95/01, juris-Dok. Nr. STRE200350165); dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. zum Vorstehenden Ruban in Gräber, FGO , 5. Aufl. 2002, § 115 , Rdnr. 23). - BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt dann vor, wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1997, II B 12/97, BStBl. II 1998, 56; vom 11. Februar 2002, VII B 193/01, BFH/NV 2002, 818), wenn also die Beantwortung der Rechtsfrage durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 21. April 1999, I B 99/98, BStBl. II 2000, 254; vom 28. Januar 2003, X B 95/01, juris-Dok. Nr. STRE200350165); dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. zum Vorstehenden Ruban in Gräber, FGO , 5. Aufl. 2002, § 115 , Rdnr. 23). - BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81
Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Zutreffend ist zwar, dass der BFH in der Vergangenheit über die in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG gesetzlich geregelten Fälle der doppelten Haushaltsführung hinaus auch dann Werbungskosten anerkannt hat, wenn der Steuerpflichtige nur vorübergehend einer auswärtigen Beschäftigung von verhältnismäßig kurzer Dauer nachging, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehielt und voraussichtlich wieder an diesen Wohnort zurückkehrte, so dass ihm die Aufgabe seiner dortigen Wohnung nicht zumutbar war (z.B. BFH, Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BStBl. II 1983, 269). - BFH, 28.01.2003 - X B 95/01
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abstraktes Interesse der …
Auszug aus FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 299/03
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Sinne der vorgenannten Vorschrift liegt dann vor, wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1997, II B 12/97, BStBl. II 1998, 56;… vom 11. Februar 2002, VII B 193/01, BFH/NV 2002, 818), wenn also die Beantwortung der Rechtsfrage durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (siehe zum Beispiel BFH, Beschlüsse vom 21. April 1999, I B 99/98, BStBl. II 2000, 254; vom 28. Januar 2003, X B 95/01, juris-Dok. Nr. STRE200350165); dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…vgl. zum Vorstehenden Ruban in Gräber, FGO , 5. Aufl. 2002, § 115 , Rdnr. 23). - LSG Bayern, 20.07.1995 - L 14 Kg 58/94
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1124/05
Gewährung von Berufsausbildungsförderung; Berücksichtigung von Werbungskosten
Rn. 45 Nach Überzeugung des Finanzgerichts des Saarlandes (Urteil vom 04. März 2004, 2 K 299/03), des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 18. Februar 2005, 9 K 211/04; EFG 2005, 860 ff.) und des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 16. Juni 2003, 1 K 44/03; EFG 2003, 1319 ff.) allerdings seit der Rechtsprechungsänderung des BFH ein Werbungskostenabzug wegen so genannter unechter doppelter Haushaltsführung nicht mehr in Betracht. - FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 138/98
Gesonderte Feststellung des am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 1200/05
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Bedarfsberechnung - Einkommensanrechnung - …
Rn. 33 Nach Überzeugung des Finanzgerichts des Saarlandes (Urteil vom 04. März 2004, 2 K 299/03), des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 18. Februar 2005, 9 K 211/04; EFG 2005, 860 ff.) und des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 16. Juni 2003, 1 K 44/03; EFG 2003, 1319 ff.) allerdings seit der Rechtsprechungsänderung des BFH ein Werbungskostenabzug wegen so genannter unechter doppelter Haushaltsführung nicht mehr in Betracht.
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